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Rißmannschallbach
Hanns Michel Lindenmeyer und Martin Höhlein
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Er hat ein zum Kastenamt eigen gehöriges Gütlein mit Haus und Scheune im mittelmäßigen Zustand, zusammen mit dem Garten und der Hofstelle ungefähr 1/4 Tagwerk groß.

Hierein gehören: 16 Morgen Äcker als
5 Morgen gut
5 Morgen mittel
6 Morgen schlecht
3 Tagwerk Omatwiesen schlecht
1/2 Tagwerk Herbstwiese
1/2 Tagwerk Garten auf der Höhe im Feld
8 Morgen Holz ist ziemlich ausgehauen.

Dieses Gut gibt dem Stiftsamt Zehenten, Gattergült 9 Kreuzer 1 1/2 Pfennige, dem Kastenamt Lichtmeßsteuer, Ufwechsel, 1 Henne, Vogtgeld, Dienstgeld, Handlohn den 15ten Gulden in allen Fällen.

Nach dem unterm 10. Februar 1707 ergangenen hochf. Befehls sollen der Lindenmeyer und der Hölein handlohnfrei sein; Getreidegilt

An Vieh:
2 Ochsen, 1 Kuh, 1 Kalben

Erstellt: 11.3.1986 durch Hans Ebert