Band 3
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Erläuterungen zum Zinsbuch

Beschreibung

Das Buch befindet sich im Landeskirchlichen Archiv Nürnberg im Bestand "Markgräfliches Dekanat Feuchtwangen" als Nr. 154. Es besteht aus zwei mit Pergament überzogenen Holzdeckeln; Höhe 27 cm, Breite 16 cm. Darin enthalten sind 10 nicht numerierte Pergamentblätter und zwei Pergamentvorsatzblätter, von denen das hintere beschrieben ist. Die Eintragungen stammen von verschiedenen Händen. Sie erfolgten im großen und ganzen chronologisch. Die Einträge Nr. 108 und 110 nennen das Jahr 1423. Der überwiegende Text davor dürfte aus der Zeit vor diesem Jahr stammen.


Bearbeitungsgrundsätze

Für die bessere Erschließung des Textes wurden die Einträge im Zinsbuch mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 137 versehen. Werden in einem Eintrag zwei verschiedene abgabepflichtige Objekte genannt, so wurden für diesen Eintrag zwei Nummern vergeben. Die Wiedergabe des Textes erfolgt möglichst buchstabengetreu. Abkürzungen wurden aufgelöst. Hauptwörter werden in Abweichung vom Originaltext groß geschrieben. Die Interpunktion wurde ergänzt. Überzeichen wurden nicht immer übernommen. Vermerke über Zahlungen am Rande der Seiten werden nicht wiedergegeben.

Wurde ein Grundeintrag später in einer abweichenden Schrift ergänzt, so wird diese Ergänzung in - Striche - gesetzt. Sind bereits im Zinsbuch Einträge wieder ausgestrichen, werden sie zwischen / Schrägstrichen / wiedergegeben. Anmerkungen der Bearbeiter stehen in (Klammern). Eine Worterklärung, ein Orts- und ein Namenverzeichnis erleichtern den Umgang mit dem Text, dem drei Faksimileseiten, eine Landkarte und drei Abbildungen zur Johanniskirche beigefügt sind.


Aufbau des Zinsbuches

Der Inhalt und das Schriftbild legen die Einteilung in 3 Abschnitte nahe.

Abschnitt I

Der erste Abschnitt mit dem ältesten Text umfaßt die Nummern 1 bis 54; Nr. 55 kann als Ergänzung in anderer Schrift gesehen werden. Bis Nr. 54 wurde der Text fortlaufend von einer Hand in gotischen Minuskeln geschrieben. Von einer zweiten Hand wurden Nr. 25 und spätere Ergänzungen zu verschiedenen weiteren Einträgen verfaßt. Dabei wurde eine gotisehe Kursivschrift verwendet. Einige Formulierungen weisen auf die Benutzung einer älteren Vorlage bei Abfassung von Abschnitt I hin.

Dieser erste Abschnitt umfaßt alle zu einem bestimmten Zeitpunkt der Pfarre zugehörigen Geld- oder Sachleistungen aus Grundstücken und von einigen "ewigen Kühen".

Die Objekte, welche im Abschnitt 1 der Pfarre Leistungen zu erbringen hatten, werden zunächst näher untersucht und aufgegliedert.

Aus "Häusern und Hofreiten" in der Stadt Feuchtwangen flossen Zinsen an die Pfarre aus 12 Objekten, Einträge Nr. 3, 7, 12, 13, 14, 15, 26, 27, 35, 45, 46 und 50. Dabei wurde der unvollständige Eintrag Nr. 25 nicht mitgezählt. Das halbierte Haus in Nr. 15 wurde nur einfach gezählt. In der Regel erfolgten die Leistungen in Form von Geld. Nur ein Wachszins ist darunter vermerkt (Nr. 26). Aus dem Text ergibt sich, daß Nr. 26 und Nr. 50 durch fromme Stiftungen begründet wurden.

Außerhalb der Stadt hatte die Pfarre noch Zinseinnahmen von zwei Anwesen in Aichenzell, nämlich Nr. 28 und 30. (Siehe auch unter "landwirtschaftliche Güter"!)

Von bloßen Grundstücken kamen folgende Abgaben an die Pfarre: Eine "Peunt" in der Stadt gab Geldzins (Nr. 11), ebenso dortige "Gärten" (Nr. 2, 5, 24, 47 und 48).

Eine "Wiese" im Mackenhof (Nr. 6) und eine in der Weiherlache (Nr. 21) reichen Geldzins, eine dritte Wiese gab 2 Herbsthühner (Nr. 31). Dazu kamen noch Nr. 17 und 36 mit Geldzins in Aichenzell und Nr. 42 mit einer Wachsabgabe an der Wörnitz.

Zehn "Ackergrundstücke" um Feuchtwangen zinsten an die Pfarre: Nr. 4, 16, 22, 49 und 55 in Form von Geld; Nr. 8 gab Unschlitt, und Nr. 9, 37, 38 und 39 gaben Wachs. Für Nr. 16 liegt der Nachweis vor, daß es sich um eine Stiftung handelte.

Aber auch ganze "landwirtschaftliche Güter" leisteten Abgaben an die Pfarre:

In Rißmannschallbach war ein Gut durch Widmung an die Pfarre gekommen. Dieses Lehengut gab Geldgült, Eier, Fastnachthenne, Herbsthühner, Hauptrecht und Handlohn (Nr. 23). Ebenfalls zu Geldzins, Fastnachthenne, Handlohn und Hauptrecht stand ein Gut zu Metzlesberg (Nr. 34). Ein anderes ebendort zahlte einen Geldzins (Nr. 41). Vom Zettenberg wurde ein Geldzins gegeben (Nr. 33). Ein Gut in Banzenweiler reichte ebenfalls einen solchen (Nr. 43).

Aus allen Objekten, Einträge Nr. 1 bis 55, die in Abschnitt 1 genannt werden, erhielt die Pfarre insgesamt 14 verschiedene Wachszinse (Nr. 9, 10, /19/, 26, 28, 29, 30, 37, 38, 39, 40, 42, 52, 53 und 54). Bei den ersten Erwähnungen eines Wachszinses ist als Maß das "Vierdung" angegeben (Nr, 9, 10, 28 und 30). Alle späteren Wachszinsen werden in Pfund bemessen. Die Objekte Nr. 40, 51, 52, 53 und 54 sind sogenannte "ewige" oder "heilige" Kühe oder Rinder. Die Eintragung Nr. 51 nennt als einzige ein solches Rind im ganzen Zinsbuch, für das eine Geldabgabe und kein Wachszins geleistet wurde. Alle anderen lieferten Wachs. Die erste solche "ewige Kuh" wurde mit Protokoll gestiftet (Nr. 40).

Die meisten Abgaben geschahen allgemein "an die Pfarre". Einige davon waren jedoch für einen besonderen Verwendungszweck vorgesehen. So erhielt der jeweilige Pfarrer Zuwendungen aus Nr. 17, 23, 33 und 40, während der "Heiligenpfleger" 1 Fastnachthenne und 1 Herbsthuhn für sich verbrauchen durfte (Nr. 33).

In der Stadt Feuchtwangen waren von den genannten Gütern des Abschnittes I "handlohnbar" Nr. 2, 3, 4 und 5. Das dort genannte Haus und die drei Grundstücke sind nach unserer Meinung der Rest des alten Pfarrhofes, des Widemgutes.

Bis Nr. 32 wird fast immer als Liefertermin für die jeweiligen Abgaben der "Sankt-Martini-Tag" (11. November) genannt. Nur bei Nr. 22 wurde dies anscheinend vergessen. Nr. 25 ist nur ein Fragment, und bei den Nummern 6, 16, 23 und 26 werden von Martini abweichende Termine genannt, weil vom jeweiligen Stifter des Reichnisses ein solch anderer Termin gewünscht wurde. Die Angaben "an unserer Frauen Kerzen" (Nr. 16), "zu unser Frauen Tag" (Nr. 23) und "an die Wandelkerzen zu unserer Frauen Tag Lichtmeß" (Nr. 26) verweisen auf den 2. Februar. Auch Hermann von Feuchtwangen, genannt von Mackenhofen, setzte bei seiner Stiftung 1357 als Empfänger die Frauenkerze und die Wandelkerze ein (Nr. 6). Als Abgabetermin nannte er als einziger im ganzen Zinsbuch den Tag, der eigentlich für eine Johanneskirche sich anbietet: "Sankt-Johanns-Tag", den 24.  Juni. Das Heu seiner Wiese kommt zur Sonnenwende.

In Nr. 33 wird als Leistungstermin die Formulierung "zu rechter Zeit" gebraucht, und bei den nun folgenden Eintragungen fehlt eine Terminangabe vollständig. Nur bei Nr. 37, 40 und 42 und letztmals bei Nr. 51 wird "Martini" als Termin genannt. Bei Nr. 39 ist "Merter", also Karfreitag, angegeben.


Abschnitt II

Dieser Abschnitt beginnt mit Eintrag Nr. 56: "Nota, das sein der heiligen Kühe ewig". 15 Er führt bis Nr. 110. Geschrieben wurde er von Nr. 56 bis 107 von Hand 2,'welche schon die Ergänzungen im ersten Abschnitt angefügt hatte.  Offenbar wurde bis Nr. 107 in einem Zuge geschrieben. Ergänzungen erfolgten in der gleichen Handschrift. Nr. 108 und 110 sind zwei "Stiftungsprotokolle" über jeweils "eine ewige Kuh" in verschiedenen Handschriften. Dabei waren anscheinend der Leistungstermin "Martini" und die Leistungshöhe (1 Pfund) schon so geläufig, daß man beides nicht mehr erwähnte. Lediglich der dem Pfarrer jeweils zugedachte Anteil von 1/2 Pfund Wachs fand Erwähnung. Im Abschnitt II nennt nur noch Eintrag Nr. 83 den Abgabetermin "Martini".

Abschnitt II ist sehr homogen und listet mit den zwei Stiftungen Nr. 108 und 110 insgesamt 52 Stück "heilige Kühe" auf, von deren einer jeweils ein Pfund Wachs jährlich an die Pfarre ging. Die Mehrzahl der hier genannten Wachszinsen ging an die Pfarre insgemein. Einige waren aber wieder besonderen Zwecken vorbehalten. So reichten ihn Nr. /83/, 89, 90 und 106 an die "Glocke". Er diente also zum Erhalt des Geläutes. Nr. 103 gab den Wachszins stiftungsgemäß an das "ewige Licht" der Pfarrkiche. Aus Nr. 108 und 110 erhielt der "Pfarrer" je 1/2 Pfund Wachs, gemäß dem Vermächtnis der Stifter.  Beide Einträge wurden wahrscheinlich vom Pfarrer oder dessen Helfer geschrieben.


Abschnitt III

Dieser kürzeste Abschnitt umfaßt die Nrn. 111 bis 137. Eintragung Nr. 111 bis 114 fassen Wachs und Unschlitt zusammen, wie sie in Abschnitt 1 genannt sind. Nr. 115 ist der Neueintrag eines Gutes in Breitenthann. Es reichte Geld- und Hühnerzins. Nr. 116 bringt die Überschrift: "Das sind die ewigen Rinder der Pfarre". Dann folgen von Nr. 117 bis 137 notizenartige Eintragungen, die fast alle wieder gestrichen wurden. Sie sind wenig sorgfältig ausgeführt, oft unleserlich und ungenau. Vieles ist unvollständig. Es könnte sein, daß die Notizen von hier in ein richtiges Zinsbuch übertragen und gleichzeitig hier ausgestrichen wurden. Ob sich Abschnitt III ab Nr. 115 chronologisch an Abschnitt II anschließt, ist ungewiß.
 
 


Bild 2: Chor der Pfarrkirche St. Johannis -
Foto: Foto-Deininger, Wolf Kehrstephan
u. Matthias Schlägel GmbH, Feuchtwangen
 


Bild 3: Taufstein der Pfarrkirche St. Johannis
(Sandsteinoktogon in Kelchform, 15. Jalirhundert) - Foto: Uhlich


15) Was die Zinsen aus den "ewigen Kühen" betrifft, so ging die Zinslast auf ein Kuhkalb über, vermutlich das älteste. Gab es Zwillinge, so wurde die Zinslast geteilt. Deswegen gibt es auch halbe Kühe. (Z.  B. Eintrag Nr. 100). "Heilige Kühe" sind auch von anderen Orten bekannt.

Erstellt: 1991 durch Fritz Wünschenmeyer und Erich Binder - letzte Änderung am 6.2.2000 durch Hans Ebert
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