Wilh. Schaudig - Geschicht der Stadt ...
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7. Die Stadt von der Verpfändung 1376 bis zum Ausgang des Mittelalters.

Als freie Reichsstadt gehörte Feuchtwangen zur kaiserlichen Reichsvogtei in Franken, die ihren Sitz in Rothenburg hatte. Demgemäß hatte sie einen Vogt in ihren Mauern. Vögte (das Wort kommt von dem lateinischen advocatus) finden sich zuerst bei Kirchen und Klöstern, über die sie zu wachen und die sie zu beschützen hatten, weswegen sie auch Schirmvögte hießen. Das Feuchtwanger Kloster hatte ebenfalls einen solchen advocatus, wie wir aus dem 10. Briefe (bei Steichele) des Dekanus Wigo um 995 ersehen. Wigo klagt dort über allerlei Unbilden, die dem Kloster widerfuhren, und wider die es keinen Schutz gebe, da ihr Vogt selbst von allen Seiten durch feindliche Nachstellungen bedroht und beeinträchtigt werde. 21 Es läßt das einen Blick tun in die Unsicherheit und Rechtlosigkeit jener Zeit. - Später bestellten die Kaiser für ihre unmittelbaren Besitzungen unter dem Titel Vögte eigene Beamte. Die Städte erhielten von ihren Herrn, dem Kaiser oder einen Landesherrn ebenfalls einen Vogt, neben dem ein Schultheiß (scultetus) oder Amtmann seines Amtes waltete. Der Vogt hatte in Sachen, die Leib und Leben betragen, der Amtmann in bürgerlichen Angelegenheiten zu erkennen. Als Karl IV. Feuchtwangen an den Burggrafen im Jahre 1376 samt der Vogtei um 5000 Gulden verpfändete, waren die Vögte hinfort nicht mehr kaiserliche, sondern fürstliche Beamte. Aus der Zeit vor der Verpfändung sind bekannt die Vögte Kunrat 22 "der alt Vogt von Feuchtwangen" um 1320, Walther Schork 1335, Konrad Schweizer 1340. Nach 1376 finden sich die Namen 1413 Hans von Helmstadt, 1422 Ulrich von Leuperzell, der Richter genannt wird, 1417 Arnold von Ehrenberg, 1428 Rudolf von Bebenburg. Der Vogt saß im Harnisch zu Gericht, wenn ein Bluturteil zu fällen war. Gerichtsschöffen waren die Mitglieder des Innern Rats. Verkündigt wurde das gefällte Urteil in alter Zeit öffentlich auf dem Marktplatz. Das die Gerichtsschranken umgebende Volk hieß der Umstand. Galgen und Stock (Richtblock) waren des Stifts, das sie auch zu bauen und herzustellen hatten. Die Henkergeräte mußten die Hintersassen des Stifts in Krapfenau und Wehlmäusel zur Richtstätte bringen, wobei die Krapfenauer die Galgenleiter herzutragen und aufzustellen, die Wehlmäusler den Stock herbeizuschaffen hatten, welche Verpflichtung aus jener Zeit herrührten, da das Stift noch das Hals- und Blutgericht zu Krapfen hegte.

Die Ehehaft, von der später noch die Rede sein wird, bestimmt genau die Befugnisse des Vogts. Es mag wohl vorgekommen sein, daß die Vögte sich Übergriffe zuschulden kommen ließen. Nun wurde festgesetzt, daß freventliche Sachen dem Urteil des Vogts unterliegen. Was im Jahr an Geldstrafen und Bußen anfällt, soll zur Hälfte der Amtmann (des Stifts) gehören. Die Bürger und vogtbaren Leute sollen dem Vogt und den Amtleuten keine andern Dienste tun, denn daß sie bei Tageslicht wieder heimkommen können. Wenn unvogtbare Leute freveln, sollen sie von ihren Herren gerichtet werden, es sei denn, daß man sie auf frischer Tat ergreift. Ein Vogt soll schwören, dem Gotteshaus, der Stadt den Bürgern ihre Rechte, Freiheit und Herkommen zu halten und ihren vogtbaren und unvogtbaren Leuten beistehen zur Behauptung ihrer Rechte, ihnen aber keine neuen Lasten auflegen mit allerlei Jagddiensten. Die Vögte hatten nämlich von altersher die große und kleine Jagdbarkeit mit dem Vogelfang, der damals wo der Waldbestand noch ausgedehnter und die Felder allenthalben mit Hecken umgeben waren, eine größere Bedeutung hatte. Außerdem stand dem Vogt das Geleit zu, d. h. er gab reisenden Personen und den durchs Land ziehenden, mit Waren beladenen Wägen der Handelsleute zum Schutze innerhalb seines Gebietes bewaffnete Knechte mit. Endlich konnte man bei ihm Berufung einlegen gegen Urteile des Stadtgerichts.

Als Feuchtwangen freie Reichsstadt war, hatte es gleich anderen Reichsstädten die volle Gerichtsbarkeit über seine Bewohner mit Ausnahme des dem kaiserlichen Vogt zustehenden Blutbannes. Die Stadtoberhäupter genossen ein dementsprechendes Ansehen. Aus jener Zeit sind uns überliefert die Namen der "Stadtmeister" Konrad Schmidt von 1256 und Johann Faber von 1374. Als aber Feuchtwangen brandenburgische Landstadt geworden war, stellten die Marggrafen Oberamtmänner auf, die in den wichtigeren bürgerlichen Angelegenheiten zu entscheiden hatten. Sie waren ausnahmslos Adelige aus fränkischen Geschlechtern und hatten vielfach neben ihrem Amte noch eine Stellung beim Hof in Ansbach. Der erste urkundlich bekannte war Rudolf von Bebenburg 1423. Ihm folgte Adam von Kirchberg 1434. Es war Stifter des Spitals. Sixt von Ehenheim, genannt Steinfels 1466, Lupolt von Wolmershausen 1474, 23 Hans von Seckendorf zu Kreßberg, öttingenschen Lehensmann 1484, Jörg von Ehenheim zu Forndorf 1486 bis 1499. Die Ehenheim (vom jetzigen Enheim bei Marktbreit) hatten 1433 Forndorf von Schenk zu Geyern gekauft. Jörg hatte Geyern zumteil in Besitz und kam darüber in Zwist mit seiner Schwester Ursula und dem Herzog von Bayern, wurde aber 1489 d urch Kaiser Max mit ihnen vertragen. Sein von seinem Bruder und Nachfolger ihm gewidmetes Denkmal steht in der St. Johanniskirche. Sixt von Ehenheim 24 zu Forndorf hatte die Oberamtmannsstelle nur kurze Zeit inne; er starb 1504. Sein und seiner 1503 verstorbenen Gattin Anna, geb von Schliben, Grabmal befindet sich in der südlichen Seitenkapelle der Stiftskirche. Beide, sowie auch Jörg tragen den Schwanenritterorden. Es folgte in unserem Zeitabschnitt 1505 noch ein Wolf von Ehenheim, 1524 ein Hans von Seckendorf-Abendar, 1527 Karl und 1528 Wolfgang von Heßberg.

Vor der Verpfändung war Feuchtwangens Verfassung wie die aller Reichsstädte. Es gab einen Amtsbürgermeister und dessen Stellvertreter, einen Inneren Rat, der die Geschäfte führte, und einen Äußeren Rat, der jenem gegenüber die Belange der Bürgerschaft vertrat. Dieselbe Ordnung wurde auch später beibehalten, wenn auch die Befugnisse des Rats und Bürgermeisters eingeschränktere waren. Eine allgemeine Regelung der Städteverfassung im markgräflichen Lande erfolgte am 11. Januar 1434 durch die Stadt- und Gerichtsordnung des Kurfürsten Friedrich. Nach ihr sollte jede städtische Verwaltung in den Händen zweier Bürgermeister, eines wechselnden Rates und eines Gemeindeausschusses stehen. In Feuchtwangen hat es um diese Zeit zwischen Bürgerschaft und Rat Zwist gegeben hinsichtlich der Willkür in der Vermögensverwaltung und der Zusammensetzung der Gemeindevertretung. Auf Grund der Stadtordnung hat der Amtmann Adam von Kreßberg (Vogt heißt er in der betr. Urkunde) den Streit am 25. Juli 1457 geschlichtet. Es sollen am Weißen Sonntag zwei "Altmann" aus dem Rat ausscheiden. An ihre Stelle sollen zwei von dem "Altmann" des Gemeindeausschusses, der "die Achtmann" hieß, treten. Der Rat und die sechs Verbleibenden der Achtmann sollen sodann zwei, die gemäß sind, aus der Bürgerschaft als "Achtmänner" wählen, "daß also der Rat und die Achtmann allweg ganz seind". Was der Rat gekauft oder verkauft, vererbt (d. h. als Lehen hingegeben) oder verleibdingt hat, das soll fürbaß bleiben, aber hienach soll der Rat nichts mehr kaufen, verkaufen, vererben, verleibdingen oder bauen, denn mit Wissen des Mehrteils der Gemeinde.

Gemäß der Städteordnung von 1434 vollzog sich die Bürgermeisterwahl in der Weise, daß acht Tage vor dem Weißen Sonntag (das war damals Invokavit) der Amtsbürgermeister den Amtmann einlud, am Montag nach Invokavit im Rat zu erscheinen und die Wahl zu leiten. Dieser eröffnete die Wahl damit, daß er ermahnte keine andere Rücksicht, als die der Tüchtigkeit walten zu lassen. Hierauf hielt er Umfrage, sammelte die Stimmen, verkündete das Wahlergebnis und verpflichtete sogleich die Neugewählten. Von der am gleichen Tage vorgenommenen Ergänzung des Innern und Äußern Rats war schon oben die Rede. Nach der Wahl versammelte sich der Äußere Rat im sogenannten Steuerstüblein und wählte einen vom Innern Rat zum Baumeister, der nicht nur die Aufsicht auf die städtischen Gebäude, sondern auch die Vermögensverwaltung der Stadt inne hatte, wie denn sein Amt das Bauamt genannt wurde. Ebenso bestimmte der Innere Rat aus seiner Mitte einen Hospitalpfleger. Dann versammelte sich der ganze Rat, um unter dem Vorsitz des Amtmanns der Ablesung der Amtsträgerliste und der Rechnungsablegung der verschiedenen Pflegen beizuwohnen. War der Amtmann verhindert, so leitete der Stadtvogt die Wahl, doch wurde sie in diesem Falle lieber verschoben. Den Schluß machte ein gemeinschaftliches Mahl.

Gerichtstag wurde vom Inneren Rat alle Wochen am Dienstag gehalten. Das Geläute des Rathausglöckleins setzte die Bürger davon in Kenntnis. Wer eine Klage vorzubringen oder sonst ein Anliegen hatte, konnte dabei erscheinen. Bei besonderen Veranlassungen wurden außerordentliche Ratstage anberaumt. Berufung durfte nur beim Vogt eingelegt werden. Fielen Verbrechen vor, so versammelte der Vogt, wie erwähnt, die beiden Bürgermeister und die 10 Ratsherrn, die als verpflichtete Gerichtsschöffen (scabini) mit ihm das peinliche Halsgericht bildeten. Der Stadtschreiber hatte dabei das Protokoll zu führen.

Außer dem Vogt und Amtmann war ein Kastner angestellt, der den Getreidekasten verwaltete, und von dem es in der Ehehaft heißt, daß er schwören soll, dem Stift und all den seinen, den Bürgern und all den ihren getreu zu sein, mit recht Gewicht zu messen und keinerlei neue Beschwerung aufzubringen. Der Kastner hatte die Steuern, Gilten und Amtsgefälle zu vereinnahmen und unmittelbar nach Ansbach zu verrechnen. Seine Sache war die Aufsicht über die Besetzung der Bauerngüter, die Handhabung der Fraischgefälle (Strafgelder), die Verteilung der Frohndienste, der Straßenbau. Schließlich stieg der Kastner im Ansehen höher als der Vogt, als man anfing beim Kastner anzufragen, ehe man sie vom Vogt behandeln ließ. Zudem blieben die Kastner nur von der Regierung abhängig, während es später vorkam, daß ein Vogt vom Oberamtmann entlassen wurde.

Ein nicht unwichtiges Amt hatten die Stadtschreiber, zumal in den Jahrhunderten vor der Reformation, wo wenige nur des Schreibens und Lesens kundig waren. Der Stadtschreiber wurde von Bürgermeister und Rat angenommen und mußte jährlich 14 Tage vor dem Weißen Montag, dem Tag nach Invokavit, wiederum um seinen Dienst bitten. Beiden Teilen stand eine vierteljährige Kündigungsfrist zu. In der Dienstanweisung für den Stadtschreiber heißt es, er soll auf Erfordern des Bürgermeisters aufs Rathaus gehen und dabei bleiben, bis der Ratstag ein Ende hat, gemeiner Stadt Sachen geheim halten, alle Brief, was gemeine Stadt und einen ehrbaren Rat betrifft, in die Kanzlei legen und nicht in seinem Haus halten, ohne des Bürgermeisters Vorwissen nicht in die Kanzlei gehen und bei Ratssitzungen nur auf Aufforderung des Bürgermeisters reden.

Am gleichen Tage wurden auch die übrigen städtischen Bediensteten angenommen, die Torwarte, die alle Abende die Schlüssel der Stadttore beim Bürgermeister abzuliefern und morgens von dort zu holen hatten, die Turmwächter, die ausbrechendes Feuer anzumelden hatten, der Viehgeschauer, die Steiner und der Stadtknecht.

Vom Emporblühen des Städewesens in deutschen Landen im 14. Jahrhundert und weiterhin blieb auch Feuchtwangen nicht unberührt. Schon 1370 kaufen die Feuchtwanger Bürger Ulrich Eb und Konrad Dimar von Ritter Ulrich von Leuperzell, gesessen zu Mackenhofen, und dessen Frau Margarete, ihr Gut zu Leuperzell, genannt der Niederteil, das ein Sohn- und Tochterlehen des Bistums Augsburg ist, um 1000 Pfund Heller. Auf Bitten Ulrichs entläßt Bischof Johann das Gut aus dem Lehensverband, wogegen Ulrich sein Eigengut, den Diemenhof (jetzt Ameisenbrücke) zu Lehen aufgibt. 1373 kauft die Stadt von Konrad, Sohn des Dietrich zu Zistendorf (Zischendorf), gesessen auf St. Michelsberge, dessen Gut genannt der Steinbachshof, um 255 Pfund Heller. 1379, Samstag vor St. Georg, 23. April, verkauft Margret, Ulrichs von Liuprechtszell sel. Hausfrau, und mit ihr Eckart, ihr Sohn, und alle seine Geschwister ihr Gut zu Mackenhofen (auf dem Berg am Heilbronner Fußweg) samt allen Zugehörungen, und den Diemenhof, auch den Lindenberg, und alle Holzmark zu denselben Gütern, Wund und Weid, dazu das Lochelin (Wäldchen), und was wir da gehabt haben "für mich und alliu miniu kint und erben" an vier Feuchtwanger Bürger um 550 Pfund Heller wegen der Schulden, die "mein ehelicher Mann Ulrich mit meinem Wissen gemacht hat bei Juden und Christen". Der abwesende Sohn Ulrich soll nicht widersprechen können. Zeugen sind Erkinger Truchseß von Wilburgstetten, Hans Ulrich von Seggendorf, Abendar gen., Hans von Gütingen, Hans von Pfaffenangst, Konrad Dürr, Bürger zu Dinkelsbühl. Am 3. Pfingsttag 1379, 31. Mai, verzichtet die Verkäuferin ausdrücklich auf alle diese Güter und nennt dabei ausdrücklich den Schleifenhof, der an der Straße nach Heilbronn lag. Als Beispiel, wie damals Ritterfamilien um ihren Besitz kamen und aus der Geschichte verschwanden, wurde dieser Kauf ausdrücklicher behandelt. - Nun war also die ganze Feldgegend vom Heilbronner Fußweg bis hinüber zur Flurgrenze von St. Ulrich in die Hände von Feuchtwangern gekommen. Aber auch nach einer andern Seite hin erfolgte die Ausdehnung feuchtwangschen Besitzes. Am 21. Dezember 1357 hatte der Bürger Konrad Gerbold sein Gut zu Bieberbach der Stadt vermacht. Aus dem Ertrag sollen 25 Schilling zur Besserung von Weg und Steg dienen, andere 25 seines Bruders Kind erhalten. Nach dessen Tod soll die Summe dazu verwendet werden, die mit Wein zu tränken, die am Antlaßtag (Gründonnerstag), Karfreitag, Osterabend und Ostertag zu Gottes Tisch gehen. - 1360 kauft ein Feuchtwanger drei Morgen Acker auf dem Galgenberg, der Zentberg genannt (da, wo jetzt die Abdeckerei sich befindet). Der oben genannte Mackenhof ist offenbar im 14. Jahrhundert teilweise oder später ganz im Besitz von Dinkelsbühlern gewesen, denn 1326 verkauft Hermann Lupolt, gen. von Feuchtwangen, eine Gilt von 28 Schilling Heller aus dem Hof an Heinrich, dem Brellen, einen Dinkelsbühler, und Elsbeth Egnin, Bürgerin von Dinkelsbühl verkauft eine gleiche Gilt aus dem Hofe an Bürgermeister und Rat zu Feuchtwangen um 8 1/2 Gulden rheinisch. Nun hatte aber Mackenhofen die Berechtigung 600 Schafe zu halten, über deren Hütung es mit den Feuchtwangern zu Zwistigkeiten kam, sodaß diese den Hof mehrmals in Brand steckten.

Wenn nun am 8. September 1388 die Dinkelsbühler vor Feuchtwangen erschienen und die Stadt niederbrannten, sodaß außer den Kirchen angeblich nur drei Häuser stehen blieben, so war das allen Anschein nicht nur eine Auswirkung des damals tobenden Städtekriegs und der Eifersucht wegen des Aufblühens der Nachbarstadt, sondern auch eine Tat der Rache für verübte Untat. Die Stadt lag in Asche. Groß mag das Elend gewesen sein. Viele Besitztümer, auch Urkunden und alte Schriften, waren verloren. Aber bewunderswert ist die Entschlossenheit und Tatkraft, mit der man sich aufraffte, den Schaden wieder gut zu machen. Der Burggraf von Nürnberg als Pfandherr leistete Beistand, erließ die Steuer von 500 Gulden, die zur Hilfe des Kaisers ausgeschrieben war, und gab das Holz zu den nötigen Zäunen und Basteien. Die Chorherren taten auch das Ihre. Sie begannen 1391 den Aufbau ihrer Häuser. Der Anfang wurde mit dem Pfarrhause (wo jetzt das 2. Pfarrhaus steht) gemacht. Aber freilich war dieser Bau, der Not der Zeit entsprechend, so wenig gut hergestellt, daß es schon nach 140 Jahren wegen seiner Baufälligkeit lebensgefährlich war, darin zu wohnen. Innerhalb zweier Jahre sollten die Stiftshäuser hergestellt sein. Aus den Stiftswaldungen erhielten die Bürger unentgeltlich Bauholz. Bürgermeister Gartenschmidt schloß 1391 einen Vertrag mit dem Stift zur Errichtung einer Ziegelei da, wo jetzt das große Fuchs'sche Tonwerk steht. Kaum hatten die Bürger ihre Häuser wieder notdürftig aufgebaut, so schritten sie zu einem Werke, das von ihrem Gemeinsinn ein ehrenvolles Zeugnis ablegt. War ihre Stadt bisher zwar mit Wall und Graben, aber nur mit Holzzäunen aus Balken umgeben gewesen, so wollten sie dieselbe, um Überfälle wie den von 1388 zu verhüten, mit einer festen Mauer verwahren.

Nach alter Überlieferung wurde der Mauerbau an Ostern 1395 begonnen, als Erkinger Auracher Dechant und Johann Rindsmaul Kustos war. Damit die Herstellung der Stadtmauer um so mehr beschleunigt werden könnte, traten die Stiftsherrn das ihnen zustehende Umgeld, die Getränkesteuer, an die Stadt ab.(Capitulum consulibus admisit, ut possint recipere Tallia de vino dictum ongelt.) Die Vollendung des Werks zog sich bei der Größe des zu Schaffenden natürlich eine Reihe von Jahren hin, besonders im Norden und Osten, wo die Mauer höher geführt und durch einen tiefen Wallgraben geschützt werden mußte, während sie an den übrigen Stellen, wo der mit Wasser gefüllte sumpfige Zwinger, der sich an der ganzen West- und einem Teil der Südseite hinzog, einen natürlichen Schutz bildete, niedriger gehalten werden konnte. In zweckmäßiger Weise wurde für die Mauer nicht ein fortlaufender Grund gelegt, sondern man baute in gewissen Entfernungen starke Pfeiler in den Boden ein und verband sie unterhalb der Oberfläche des Geländes durch Gewölbebogen von der Breite der beabsichtigten Mauerstärke. Auf dieser Grundlage wurde die Stadtmauer so sicher aufgebaut, daß sie soweit sie noch besteht, nirgends aus dem Lot gewichen ist. Die Gewölbebogen des Grundes dienen bis heute den an die Mauer gebauten Häusern als Keller. Um die Breite des Wehrgangs zu gewinnen, wurde in gewissen Entfernungen starke Steine aus der Mauer vorgekragt und durch Bogen von der Höhe des Wehrgangs mit einander verbunden. So wurde für letzteren die notwendige Breite gewonnen, ohne daß die Mauerstärke besonders groß gehalten zu werden brauchte. Ober den erwähnten Kragsteinen ragten in der Höhe des Wehrgangsbodens wieder solche hervor, die die Pfosten des ihn bedeckenden Dachgebälkes trugen, das anderseits auf der mit Schießscharten versehenen Brustwehr ruhte. Also eine Maueranlage, wie sie geschickter und sparsamer nicht gedacht werden kann. Drei mit Türmen bewehrte Tore waren vorhanden, von denen jedoch das obere, wie Seite 4 hervorgehoben wurde, der frühromanischen Zeit angehören dürfte. Die Chorherrn beteiligten sich insofern am Bau, als jeder derselben ein Rundtürmchen an der Mauer herstellen ließ. Auf die Mauer angefügten Pfeilern wurden übereinander Steine ausgekragt und so der Platz für die Türmchen gewonnen. Ein paar von ihnen sind noch in Überresten vorhanden. Daß ein so großes Werk, wie dieser Mauerbau, nur allmählich zustande kam, läßt sich denken. Ein in den Sockel eines Hauses beim ehemaligen Spitaltor eingefügter, jedenfalls auf die Erbauung dieses Tores bezüglicher Inschriftstein gibt davon Zeugnis. Er sagt: Anno MCCCCXXIII inceptu (m) p(er) iohnem Remlein sabato post M (?) ascensionen,zu deutsch: Im Jahre 1423 begonnen durch  Johann Remlein am Samstag nach Mariä (?) Himmelfahrt. - Die neue Mauer hatte nur an einer Stelle eine viereckige Erweiterung, um das sogen. öttingsche Schlößlein mit einzuschließen. Dieser Ausbau war flankiert von zwei größeren Türmen, dem Bürgerturm und dem Faulturm, die noch gegen 1700 als Gefängnis dienten. Jenseits der Sulzach lag nur der Weiler Schafhausen. Ob sonst noch vor dem Jahre 1400 sich Baulichkeiten jenseits des Flusses befanden, ist zu bezweifeln.

Einen weiteren Beweis von dem Erstarken des städtischen Gemeinwesens im 15. Jahrhundert legen die Erwerbungen ab. Vor allem war man bedacht, der Stadt Waldbesitz zu verschaffen. Der große und der kleine Kappenzipfelwald sind höchstwahrscheinlich mit dem von dem Dinkelsbühler Bürger Prell 1390 erworbenen Schafhof Mackenhofen an die Stadt gekommen. Noch 1396 wurde ein Stück Wald bei Uzenweiler angekauft und 1467 das im Jahre 1430 von Anselm Feldner erworbene Prellenholz bei den Brandeggerten an das Spital in Dinkelsbühl gegen dessen bei Tribur gelegenen Wald, genannt der Weidenbusch, vertauscht. Auch der Feldbesitz mehrte sich. 1437 übergibt der Bürger Azel seine Güter, darunter das Holz Lindenberg an die Stadt, diese hatte schon 1415 die Hälfte der Ödung zu Uzenweiler, dem vormaligen, oberhalb des Schleifweihers gelegenen Rittersitz, an sich gebracht. 1454 werden von der Stadt die an sie gekommenen Güter des Lindenbergs in acht Teilen an Bürger vererbt, d. h. zu Lehen gegeben. 1464 schließt die Stadt mit dem Amtmann Adam von Kirchberg einen Vertrag, wonach nach seinem und seiner Frau Ableben jene den Brül zunächst Feuchtwangen, an der Sulzach gelegen und Spitalwiese genannt, acht Morgen groß, um 218 Gulden kaufen soll. Diese Wiese wurde dann auch der Nichte und Erbin der Frau Adams von Kirchberg 1477 um die genannte Summe abgekauft. 1471 wird der Zehnten von zwei Gütern zu Heilbronn für das Spital erworben. 1470 vermachte Christen, die Witwe des Mühlkunz, eine Wiese bei Koppenschallbach an das Spital. Für dieses wird 1469 von Konrad Senft, Kaplan zu Mariäkappel, die Rüdigersmühle (jetzt Walkmühle) um 70 Gulden gekauft. 1474 erwirbt die Stadt den Freimannsberg mit Äckern, Wiesen, Hölzern, Eggerten um 36 Gulden. 1487 wird der Hof zu Rammerzell 25) (gegen Winterhalten hin gelegen), der dem Markgrafen vogtbar eigen ist, mit Ausnahme des Weihers an die Stadt um 58 Gulden veräußert. 1503 erwirbt sie von Hans und Elsbeth Schlegel den Hof zu Leuperzell, 26 der vom Bischof zu Lehen geht und in der städtischen Steuer ist, um 420 Gulden rheinisch. 1519 endlich verkauft die Familie Etschlich zu Rothenburg ihr Gut zu Ungetsheim um 178 Gulden rheinisch an die Stadt.

Es läßt sich denken, daß bei derart erstarktem Besitzstand der Stadt und damit auch vermehrtem Selbstbewußtsein ihrer Bürgerschaft Reibungen zwischen ihr und dem Stift nicht ausbleiben konnten. Denn das Kloster und dann das Kollegiatstift hatten in alter Zeit große Rechte über Feuchtwangen. Das Stift war im Besitz aller städtischen Zölle und Abgaben, übte in der Stadt und in der Umgegend die niedere Gerichtsbarkeit aus und ließ sich von jedem Bürger den Eid der Treue und des Gehorsams schwören. Anlaß zu Zwist gab's genug. Aus dem Keller des Stifts, das vom Umgeld befreit war, wurde auch an Nichtstiftische Getränk verabreicht, bis es die Regierung auf die Klage der Stadt hin verbot. 1440 beschloß der Rat, den Bürgern Verkauf oder Vermächtnis von Grundstücken an das Stift zu untersagen, weil diese dadurch der städtischen Besteuerung entzogen wurden. Das waren nur ein paar von den Klagen der Stadt, die sich mehr und mehr der Bevormundung durch das Stift zu entziehen strebte. Dieses aber hielt um so hartnäckiger an seinen Rechten fest, als es allmählich viel von seiner Selbstständigkeit gegenüber den Burggrafen verloren hatte. Denn die Pflegschaft des Stifts, die am 6. November 1376 vom Bischof Burkhard dem Burggrafen Friedrich V. auf 4 Jahre übertragen hatte zur Ordnung der Vermögensangelegenheiten des Stifts, wie im Abschnitt vom Kollegiatstift berichtet ist, war im Lauf der Zeit zu einer Schirmvogtei geworden. Zu dieser kam noch das Patronat der Probstei und zweier Kanonikate, das Papst Eugen IV. im Jahre 1446 dem Markgrafen Albrecht Achilles verliehen hatte aus Dank für dessen Verdienste als Reichsgeneral im Hussitenkriege. So war es zur vollen Oberherrlichkeit der Markgrafen über das Stift gekommen. Umsomehr aber bemühte sich dieses, die Rechte zu behaupten, die es von altersher der Stadt gegenüber besaß. Die Folge waren immer heftiger auftretende und von beiden Seiten mit Erbitterung geführte Streitigkeiten, die den Kurfürsten Albecht Achilles veranlaßten ordnend einzugreifen. Am Montag nach St. Margaretentag 16. Juli 1464, erschien er zu Feuchtwangen und vernahm die Vorbringungen beider Teile 27). Nach längeren Verhandlungen kam ein Vertrag zustand, die Ehehaft 28) genannt, der hinfort die Beziehungen zwischen Stadt und Stift regeln sollte.

Die Chorherrn brachten dreiundzwanzig Beschwerden gegen die Stadt vor, namentlich daß der Rat vogtbare Untertanen des Stifts auch "erbseigens und giltschuldhalben" vor sein Gericht lade, daß er das Holz zu Wegen und Stegen ohne Anfrage aus dem Stiftswaldungen schlagen lasse, daß er neue Bürger aufnehme ohne Mitwissen des Stifts, und ohne sie zur Beobachtung der Rechte und Gewohnheiten des Stifts zu verpflichten, daß der Rat die Fleischbank, die doch des Stifts sein, ohne dessen Genehmigung verrücke, daß er dem Flurer verbiete, auch über das Eigentum des Stifts zu wachen, daß er sich mit den Bürgern verschworen habe, den Chorherrn bei der Bebauung ihrer Felder nicht mehr behilflich zu sein. Dagegen klagten die Bürger in dreizehn Punkten, daß die Chorherrn städtische Güter gekauft hätten und die auf demselben ruhenden Lasten nicht übernehmen wollten, daß sie einen Fuhrweg eingezogen, Pfarrgüter zu eigenem Nutzen verwendet, den Bürgern das Streurechen untersagt und dergleichen. Über dies alles wurde teils vom Markgrafen selbst entschieden oder vermittelt, teils die Entscheidung bis zur Beibringung der Urkunden verschoben. Insbesondere wurde über den Bürgereid bestimmt, daß bei Verpflichtung neuer Bürger außer dem Vogt und Bürgermeister auch der Stiftsamtmann oder ein abgeordneter Chorherr zugegen sein solle, und daß der aufzunehmende Bürger auch die Beobachtung der Stiftsrechte zu beschwören habe. Die vom Stadtschreiber vorzulesende Eidesformel lautete also: Ich gelobe und schwöre, meinem gnädigen Herrn dem Markgrafen, seiner Gnaden Herrschaft, dem Vogt von der Herrschaft wegen, auch einen Rat und Stadt Feuchtwangen getreue, gewäre und gehorsam zu sein, ihren Schaden warnen, ihren Frommen fördern und alles das tun, das getreue Untertanen ihrer Herrschaft zu tun schuldig und pflichtig sind, und der würdigen Herrn des Stifts daselbst zu Feuchtwangen Ehehaft, Recht, auch altes Herkommen zu halten. Auch vor einem Rate Recht geben und nehmen und ohne der Herrschaft und Rat Wissen und Willen nicht hiweg zu ziehen, noch des Bürgerrechts ledig zu sein. Alles treulich und ohne Gefährde. Also helfe mir Gott und die Heiligen! - Außerdem wurde in dem Vertrage auch die Art und Weise bestimmt, wie die altherkömmlichen Ehehaftsgerichte gehalten werden sollten. Dreizehn bis vierzehn Tage vor Walburgi und ebensoviele vor Michaeli kündigte der Büttel das Ehehaftsgericht an und lud alle Bürger ein bei Strafe eines Bußschillings, oder dreier Pfennige dabei zu erscheinen. Die Sitzung war im Kreuzgang und nahm regelmäßig am Montag nach Walburgi und Michaeli ihren Anfang. Den Vorsitz führt der Stadtvogt oder der Untervogt und in deren Abwesenheit der zum Amtmann gewählte Chorherr oder dessen Bevollmächtigter. Das Zeichen der ritterlichen Gewalt war ein Stab, den der Richter in der Hand hielt. War aber weder Vogt oder Untervogt, noch der Amtmann oder ein abgeordneter Chorherr bei dem Gericht zugegen, so nahm der älteste unter den 12 Gerichtsschöffen, die meistens aus dem Rat genommen waren, die Stelle des Richters ein und ergriff den Stab. Sobald zum drittenmal geläutet war, begannen die Verhandlungen, und zwar damit, daß der Stiftszöllner die Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten des Stiftes verkündete. Darauf wurde Gericht gehalten und jeder, der eine Klage vorzutragen hatte, trat vor die Schranken. Das Verfahren war öffentlich. Der Vogt untersuchte, beratschlagte und urteilte mündlich. War eine Geldstrafe ausgesprochen, so mußte sie noch an demselben Tage bezahlt werden, oder der Verurteilte wurde gepfändet. Die Bußgefälle teilte der Vogt mit dem Stiftsamtmann, doch war bestimmt, daß bei dem Straferlaß des einen auch der andere auf seinen Bußteil verzichten solle. Am Dienstag, Aftermontag genannt, wurde das Gericht fortgesetzt und besonders über Schulden erkannt. Dabei war dasselbe zu solcher Strenge angewiesen, daß der Gläubiger noch bei Tageslicht durch Pfand zum Ersatz seiner Forderung gelangen mußte. Der Mittwoch war dem Aichen der Maße und Gewichte gewidmet. Welcher Kauf- oder Gewerbsmann das Vorzeigen seiner Ellen, Gewichte und Maße übersah, unterlag einer Strafe und mußte das Feilhalten bis zum Nachaichen unterlassen. Am Schlusse wurden die Bürger über ihre Untertanenpflichten belehrt und dann feierlich entlassen.

Soviel diese Ehehaft zur Beilegung der Streitigkeiten beitrug, den vollen Frieden brachte sie doch nicht. Schon der Umstand barg die Ursache neuen Haders in sich, daß die Entscheidung von elf Punkten bis zur Beibringung von Kundschaften (Zeugenaussagen) oder schriftlicher Beweise verschoben war, denn letztere waren vielfach nicht vorhanden und erstere schwer zu haben.

Auch die Besetzung des Ehehaftsgerichtes verursachte Streit. Die Chorherrn wollten dem Stadtvogt nicht den Vorsitz einräumen, sondern behaupteten, daß zu Zeiten der Reichsunmittelbarkeit der Stadt, der Stiftsamtmann das ganze Gericht besetzt und geleitet habe. Deshalb erschienen die Chorherrn selten mehr bei den Ehehaftsgerichten und ihre lehen- und vogtbaren Untertanen taten gleich also. Dazu kamen neue Streitigkeiten über das Verhältnis des Vogts zum Stift und zur Stadt, über Zölle und andere Abgaben an das Stift, über Viehweiden, über die Anstellung des Mesners an der Pfarrkirche St. Johannis, des Büttels, des Weinschroters, der Hirten u. s. w. Anlaß zu Zwist gab besonders auch die Hut der Großen Schafherde, die das Stift auf seinem Schafhof Kaltenbronn, sowie auf dem zu Metzlesberg hielt. Im Bauernkrieg waren beide Höfe zusammen mit 5000 Stück "beschlagen", die dem Fürsten Kasimir zu einem Proviant fürs Heer von den Stiftsherrn angeboten wurden. Ein solcher Hutstreit wurde am 24. August 1469 durch Jörg von Absberg, Diktor Kanzler und Kunrat Holzinger zu Türbangen (Dürrwangen) geschlichtet. Das Stift will seine Kaltenbronner Schafe über den Freudenberg treiben. Die dürfen aber nicht dort weiden, auch nicht auf der Stadtmark. Über den Kappenzipfel ist der Trieb von Michaelis bis 14 Tag vor Walburgis frei. Zugleich wurde bestimmt, daß der Pfarrer den Gartenzehnten um Johanni habe, den Farren brauche er aber nicht zu halten. Die Chorherrn sollen die Brücke am Diemen furt (jetzt Ameisenbrücke) verlandern, sowie alle Zeit instandsetzen. Wer mit Schragen oder Bänken zu Markt steht, soll dem Zöllner des Stifts acht Pfennig gegen. Acht Pfennig gingen damals auf einen Groschen. Mit diesen Bestimmungen waren einige Streitpunkte erledigt, aber der Zwiespalt zwischen Stift und Stadt keineswegs aus der Welt geschafft. Nicht einmal die in der Ehehaft entschiedenen Bestimmungen wurden befolgt, obgleich der Vogt mit der Aufsicht über ihre Einhaltung beauftragt war.

Infolgedessen mußte Markgraf Albrecht Achilles 1484 eine Hofabordnung nach Feuchtwangen senden, um die Streitigkeiten aufs neue zu untersuchen und zu schlichten. Sie bestand aus vier Mitgliedern und traf am Dienstag nach Galli, 19. Oktober, dahier ein. Vierundsechzig Streitpunkte wurden von ihr geschlichtet und damit die Bestimmungen der Ehehaft von 1464 teils bestätigt, teils abgeändert und vervollständigt, oder auch durch neue Festsetzungen ergänzt. Die wichtigste neue Bestimmung war, daß beim Ehehaftsgericht weder Vogt noch Amtmann oder Kastner zugegen sein sollten, sondern daß der Stiftsamtmann dasselbe allein mit den zwölf Schöffen oder dem größeren Teil des Rates besetzen und leiten solle. Zugleich wurde die Strafe der abwesenden Bürger von einem Schilling auf zehn zu je 3 Pfennig erhöht und bestimmt, das am ersten Montag des Ehehaftsgerichts die Bürger des Rats auch die Aufseher über Wein, Brod, Fleisch, Mehl, Salz u. s. w. ernennen und die Ernannten dem Amtmann durch Handgeben Treue geloben sollten. Dem Amtmann dagegen wurde befohlen, einen Knecht zu halten mit einem Trabgeschirr, damit dieser dem Gotteshaus, dem Amtmann auf dem Lande zu Hilfe eilen könne. Jedoch soll er nicht weiter zu reiten verpflichtet sein, als daß ihm noch bei Tageslicht heimzukehren möglich sei. Werde Beute gemacht, so solle der Amtsknecht gleiche Teile erhalten mit dem Vogtknecht, und ebenso der Amtmann mit dem Vogt, wenn beide zugegen wären. Käme aber ein Mensch dabei ums Leben durch Eisen oder Recht, so solle der Amtmann keinen Teil an der Beute haben. Für den Stab wurde der Bürgerschaft aufgetragen, dem Amtmann 4 Pfund Heller oder 4 Gulden zu entrichten und die Bäcker sollten ihm jährlich am Sonntag nach St. Gallentag drei Schilling Heller bringen und einen Laib Brod, jedoch seien die an diesem Tag verübten Frevel straffrei. Der Weinschröter solle vom Amtmann angenommen und ihm das Holz zu Weinlatern aus dem Stiftswald verabreicht werden, jedoch müsse er dem Amtmann dem Wein umsonst einlegen. Dem Schweinehirten ward befohlen, dem Amtmann jährlich sechs Groschen für den früher in Nature verabreichten Kalbsbauch zu bringen. Außerdem wurde entschieden, daß weder die Brod- und Fleischbank, noch der Stock und Galgen ohne Einwilligung des Stifts verändert werden dürften, und daß insbesondere die Baufälle am Galgen auf den Hintersassen des Stifts zu Krapfenau und Wehlmäusel zu lasten hätten. Ebensowenig dürften Maß, Elle und Gewicht ohne Genehmigung des Stifts verändert werden. Der Stiftsamtmann solle mit dem bürgermeister sie von Zeit zu Zeit besichtigen und sich mit ihm in die dabei sich ergebenden Bußfälle teilen. Das Espan (den Gemeindewasen) sollten die Bürger nicht ohne Erlaubnis des Stifts bauen. Die Aufnahme von Hintersassen des Stifts als Bürger, der Verkauf zinsbarer Güter desselben und das Beholzen aus den Stiftswaldungen ohne Wissen und Genehmigung der Chorherrn wurde strenge verboten, letzteres sogar bei Strafe von 20 Mk. Silber. Endlich wurde auch ein ausführlicher neuer Zolltarif aufgestellt, die Gränze der Viehweiden bestimmt, das Begehen derselben durch den Amtmann u. die Bürger angeordnet. Zum Schluß wurde beiden Teilen befohlen. bei Streitigkeiten mit Auswärtigen einander beizustehen und stets einmütig zu sein.

Die Abmachungen fielen für das Stift recht günstig aus und mögen bei der Bürgerschaft nicht ohne geheimen Unwillen aufgenommen worden sein. Die Folge davon waren neue Zwiste, die den Markgrafen Friedrich IV., der nach dem im Jahre 1486 zu Frankfurt erfolgten Tod seines Vaters Albrecht Achilles das Fürstentum Ansbach erhalten hatte, veranlaßten, mit seinem Bruder Sigmund nach Feuchtwangen zu kommen und am Samstag vor dem h. Dreikönigstag, 5. Januar, 1488 eine neue Ehehaft zu bewirken, durch welche die von 1464 und 1484 lediglich bestätigt wurden. Aber Friede wurde auch damit nicht herbeigeführt, denn die Bürger der erstarkenden Stadt, in der Gewerbe und Handel in Blüte standen, empfanden nicht nur mit Widerwillen den Druck der Vorrechte des Stifts, sondern nahmen auch mehr und mehr Anstoß an dem ärgerlichen Leben der Stiftspersonen. Im übrigen ging das Leben in der Stat seinen Gang unbeschadet dessen, daß im Jahre 1452 sie aus nicht mehr bekannten Ursachen in Acht und Bann geriet. Auf Veranlassung des Ritters Luz von Thannhausen, eines Vasallen des Grafen Wilhelm von Oettingen, sprach der Hofrichter von Rottweil Graf Joh. von Sulz die Acht und das bischöfliche Gericht in Augsburg den Bann über die Stadt. Aber am 4. Juli desselben Jahres schreibt Ritter Luz ans Reichshofgericht zu Rottweil und nach Augsburg, daß er durch den Grafen von Oettingen mit denen zu Feuchtwangen beglichen sei, und bittet, sie aus Acht und Bann zu lassen. Ebenso wenig berührte es das Gedeihen der Stadt, daß sie von Albrecht Achilles 1459 an seinen Bruder Johann um 5000 Gulden verpfändet wurde. Am Donnerstag nach Bonifazius, 7. Juni, 1459 schrieb Albrecht von Ansbach aus, daß er die Stadt ohne allen Schaden auslösen werde. Allein diese wurde ohnehin durch den 1464 eingetretenen Tod des Johann wieder mit Albrechts Gebiet vereinigt. Tiefer griff in das bürgerliche Leben die Teuerung und Not ein, die im Jahre 1473 durch die Sonnenglut des regenlosen Sommers entstand, infolge deren die Quellen versiegten und Waldbrände entstanden. Groß war der Jammer, als im Jahre 1492 die Pest, die Geißel jenes Geschlechtes, die schon 1380 die Stadt heimgesucht hatte, aufs neue ausbrach und so wütete, daß einmal an einem Tage 16 Menschen starben. - Ob Feuchtwangen bei den vielen Fehden des Albrecht Achilles öfters Leute zu stellen hatte, ist nicht bekannt. Nur ein gelegentlich des Stettiner Kriegs am Donnerstag nach Exaudi, 27. Mai 1479, von Köln an der Spree aus gegangener Befehlt liegt vor, der um der darin enthaltenen Angaben über die damalige Kriegsrüstung willen teilweise in wörtlicher Abschrift hier folgen mag. "Schicket uns auch redlich Männer, die mit den Handpüchsen können schießen, daß die auff Freytag nach St. Veitstag, 18. Juni, zu Nacht schierst zu Bayersdorf an der Sammung sein, also geschickt und gerüst, daß ir yeder hab eine gute Püchsen, eysen Hut, Panzer, Goller und Krebs, und daß die Panzer haben lange ermel und von Ring-Harnisch Hantschuh darzu und zu der püchsen ein gutes Swert oder lang Messer; die sollen daselbst zu Bayersdorf in unsern Costen angenommen vnd herein zu vns verzert (= mit Proviant versehen) ine auch daselbst Wagen zugeschickt werden, die ine iren Harnisch hereinfaren. Wir wollen auch derselben jeden, so syne herein zu vns kommen, den Monat einen Rheinischen Gulden zu sold und die Cost geben, daß ir domit unbeswert pleibt. Darum so tut mit dem schicken kein saumen, mynnerung noch verziehen vnd ist vnser Maynung, das ir darumb loost, und auff welchen das Loos gefellt, der am Leib vermogenlich ist, das derselb zieh oder einen andern der vnsern als redlichen vnd tuglichen sichkt." Dann wird noch Befehl gegeben, daß, die keinen Harnisch haben, mit einem solchen sollen versehen werden. Die Aufgebotenen sollen schwören, ohne Erlaubnis nicht das Heer zu verlassen und gehorsam zu sein. Unterwegs zum Sammelplatz sollen sie niemand Schaden zufügen. "Des alles verlassen wir uns zu geschehen ernstlich vnd genzlich zu euch bei Vermaydung unserer sweren Strafe vnd Ungnade." - Im Jahre 1488 entsandte Feuchtwangen wieder ein Aufgebot wegen der in einigen Gegenden ausgebrochenen Unruhen. Von sonstiger Teilnahme seiner Bürger an kriegerischen Ereignissen dieses Zeitabschnittes ist nichts bekannt.

Die Einnahmen des Bauamtes, dem die städtische Vermögensverwaltung oblag, waren nicht unbeträchtlich. Grund- und Erbzinse und Gilt wurden erhoben von den Lehensgütern. So mußte von dem Gut auf dem Burgstall zu Leuperzell 1477 gegeben werden an Geld jährlich 14 Pfund, vom Fischwasser 3 Pfund ferner 4 Käse, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn, 1 Gans, 1 Schäffel Korn, 1 Schäffel Dinkel, 2 Malter Haber und 3 Pfund Holzgeld. Die Bürger, die einen Teil von Lindenberg empfangen hatten, mußten zur Sicherung der Stadt auch noch ein Pfand bestellen. Im Saalbuch von 1465 heißt es z. B. "Hans Swartz hat auch einenteil, geit davon auch 3 Pfund und hat das Hubgericht beweist vff sein beyndlein bey dem siechhaus gelegen." Einnahmequelle waren ferner: die Zinse von der Roßmühle 29) in Feuchtwangen, die 1460 samt dem Lehen zu Uzenweiler "an dem sleifweyer oben gelegen",dann Äckern und Wiesen dem Hilprant Müllner verliehen, 1506 aber verkauft wurde. Andere Einnahmequellen waren der Zins aus den Gärten auf dem Stadtgraben und den anderen Gärten, ferner die Aufnahme und Verpflichtung der Bürger, wobei von Fremden 3 Gulden 45 Kreuzer halb zur Stadt, halb zur Herrschaft zu zahlen waren. Bürgersöhne waren frei. Kein Leibeigner durfte aufgenommen, wenigstens 100 Gulden Vermögen mußten eingebracht werden. Die Stadt bezog das Schutzgeld der Schirmleute, davon das Saalbuch von 1465 eine ganze Anzahl aufweist. Sie mußten für 25 Gulden oder deren Wert bürgen und waren nachsteuerpflichtig. Z. B. "Peter Wyner von Bernhardswenden geit alle jar jerlichen zu Michael einen halben Gulden vnd ein hun vnd nach ihm (d. h. seinem Wegzug) auch als vil zu der gilte." Auch die Bürger, die zu fremder Herrschaft zogen, hatten Nachsteuer zu entrichten. "Item Fritz Kettner von Hoffstetten ist Bürger worden vnd gyt alle Jar 6 behem (böhmische Groschen) vnd ein Hun vnd wenn er nit lenger vnser mitbürger sein will, So soll er 12 behm geben vnd ist von vns ledig." 30 Auch verschiedene Adelige zogen nach Feuchtwangen und kauften sich an, mußten sich aber verpflichten, ihr Haus nur wieder an einen Bürger zu verkaufen. Als wohnhaft zu Feuchtwangen finden wir 1407 Wilhelm von Pfaffenangst, 1467 Hans von Kirchberg, 1470 Georg Zobel, 1498 Hans von Schrotzberg, 1498 einen Junker von Steinberg, 1532 Konrad von Ehenheim, 1532 Jörg von Elrichshausen, 1543 Hans von Ehenheim, 1549 Albert Senft. Alle Pfahlbürger oder Beisaßen mußten, wie es bei der Aufnahme des Heinz Schlosser 1439 heißt, ihr Schutzgeld und, wenn Schatzsteuer erhoben wird, diese entrichten, und wer auch befreit war von Wach und Dienst, von dem hieß es doch: "Wär dann sach, daß man ausziehen muß in rayß (Krieg), so soll er auch ziehn in die rayß ob es an ihn kumpt, vnd ob es not tet, so soll er auch auf die Maur oder zu ein Tor lauffen als ein ander Bürger." Dies nebenbei.

Einnahmen brachten ferner über die Stadt: Die Vogteilichkeit über die Bürger und städtischen Hintersassen. Von den Strafgeldern erhielt eine Hälfte die Stadt, die andere der Vogt. 1448 mußte Hans Gotter wegen eines Frevels der Stadt 50 Fuder Steine fahren und dem Vogt 3 Malter Haber geben. Feldfrevel wurden im Verein mit dem Vogt abgestraft, wenn es Geld eintrug, außerdem strafte der Bürgermeister mit der Geigen (durch Stehn am Pranger) oder Abnahme eines Pfandes. Umgeld vom Getränke hatte die Stadt schon in der Zeit ihrer Reichsfreiheit erhoben. Nach dem Saalbuch von 1465 betrug es acht Maß vom Eimer Wein. Auch was jeder Wein im Haus hatte, zahlte Umgeld. Nur für Kindbetterinnen war ein halber Eimer frei. Nach auswärts gebrachter Wein unterlag dem halben Umgeld. Dasselbe galt fürs Bier. Später wurde die Abgabe auf 6 Maß herabgesetzt. Umgeld bezog die Stadt auch von Mosbach, Bergnerzell, Ungetsheim vom Eimer 1 Pfund Gelds = 9 3/4 Kreuzer, vom Bier 4 6/8 Kreuzer. Albrecht Achilles hatte Samstag vor Palmarum, 8. April, 1441 der Stadt einen Zorzoll verliehen "gegeben zu Feuchtwangen", zwei Pfennig von einem Wagen, einen Pfennig von einem Karren. Dazu kam später der Viehzoll an der Mooswiese, dem sog. Lambertimarkt. Für ein Pferd oder einen Ochsen betrug er 12 1/2 Kreuzer, für einen Stier oder eine Kuh 10, für ein Kalb 6 1/4; für ein Schwein 2 1/2 Kreuzer. Halb kam dieser Zoll der Stadt, halb der Herrschaft zugut. Die Stadt bezog auch die Herdsteuer zu 37 1/2 Kreuzern von den bestehenden 204 Herdstätten und hatte die Erträgnisse des Hirtenstabs und des Kirchweihschutzes in Leuperzell, bei dem in Beisein des Bürgermeisters nebst zwei Gewappneter vom Stadtknecht das Friedensgebot verkündet wurde. - Die Geldverhältnisse waren in dem zur Rede stehenden Zeitabschnitt sehr schwankende. Es wurde gerechnet nach Pfund Heller, nach böhmischen Groschen, nach rheinischen Gulden, nach Schilling, Ort und Pfennigen. Ein Gulden galt zwanzig Schilling, der Schilling zwölf Pfennig. 1469 kamen auf einen Groschen acht Pfennig. Ein Pfund, das früher ungefähr einen Gulden galt, war später nur mehr 9 3/8 Kreuzer. 1506 war ein rheinischer Gulden gleich acht Pfund, 1487 ein großer Schilling zehn, ein kleiner fünf Pfennig. Um 1450 waren noch 4 Pfund ein Gulden gewesen. Unter "Gulden" sind Goldgulden zu verstehen. Der Wert des Silbers gegenüber dem Gold sank infolge der Silbereinfuhr seit der Entdeckung Amerikas, wie überhaupt die Kaufkraft des Geldes von da an mehr und mehr abnahm.

Viel zum Wohlstand der gewerbetreibenden Bürgerschaft trugen die Märkte bei, die in jenen Zeiten von großer Bedeutung waren, weil sie besonders dem Landvolk Gelegenheit boten, sich mit den nötigen Bedürfnissen zu versehen. Der älteste mag wohl der Mooswiesenmarkt, später fälschlich Lambertimarkt genannt, gewesen sein, denn er hängt zusammen mit der St. Michaelskapelle auf dem Berg, die eine sehr alte Gründung war, und an deren Kirchweihe er gehalten wurde. Merkwürdig ist, daß man in Urkunden keine Erwähnung der Mooswiese findet. Erst am Anfang des 17. Jahrhunderts ist im Beerdigungsbuch gelegentlich eines Todesfalles nebensächlich von der "Mußwiesen" die Rede. Sehr alt ist auch der Kreuzmarkt am Tage nach Himmelfahrt, den s. Z. die preußische Regierung auf den Sonntag Exaudi verlegte, und von dem im Abschnitt von der Reformation Näheres zu berichten sein wird. Die übrigen fünf Märkte fanden und finden noch statt am Sonntag nach Sexagesimae, Ostermontag, am Sonntag nach Mariä Himmelfahrt, nach Simon und Judä, nach St. Thomas. Die Märkte waren auch für die Stadtkasse einträglich durch die vermehrte Einnahme an Torzoll, den die Torwarte einzuheben und ans Bauamt abzuliefern hatten.

An Steuern hat es auch in jener Zeit nicht gefehlt. Kaiser Ludwig der Bayer, der Städtefreund, bestimmte 1323 von Nürnberg aus, daß Feuchtwangen, das 1309 von den Dinkelsbühlern großenteils niedergebrannt worden war, fortan jährlich nur 100 Pfund Heller, davon 50 im Mai und 50 im Herbste an des Reiches Amtsleute, sowie an die, denen die Stadt verpfändet werden möchte, zu bezahlen habe. 1331 hat Ludwig zu Nürnberg am Mittwoch vor Ostern, 27. März, diese Begünstigung aufs neue bestätigt. Aber bald kamen neue Auflagen dazu. 1451 Dienstag nach Leonhardi, 9. November, kam Albrecht Achilles mit der Stadt überein, daß sie jährlich 300 Gulden rheinisch für gemeine Schatzsteuer und an Amtmann Adam von Kirchberg 164 Gulden jährliche Gilt zu zahlen habe. Nun hat aber Albrecht denen zu Feuchtwangen aus besonderer Neigung die Gnade getan, daß, wenn Adam von Kirchberg mit Tod abginge oder sonst von Feuchtwangen käme, die Stadt hinfort nicht mehr denn 450 Gulden jährlich an Martini zu geben habe. "Wir und unser Erben sollen sie alsdann mit keiner anderen Steuer beschweren." Es gab aber später noch eine Lichtmeßsteuer, die von Bürgerhäusern, Gewerben und eigenen in die Stadt gehörigen Gütern erhoben wurde, sowie eine Walburgissteuer und einen Michaeliszins. Anfangs des 16. Jahrhunderts kam noch die Landschaftssteuer dazu, die von den Landständen bewilligt wurde und hauptsächlich zur Bezahlung der Landesschulden diente. 1509 hatte zu diesem Zweck ein Hoftag zu Ansbach stattgefunden. Aber erst 1515 kam der erste regelmäßige Landtag zustande, der am 28. März zu Baiersdorf zusammentrag, und an dem von Feuchtwangen der Stiftsdekan (wahrscheinlich war es der Dechaneiverweser Klingler) und der Amtmann Kunz von Ehenheim zu Forndorf teilnahmen. Hierbei wurde nicht nur die Landschaftssteuer festgesetzt, sondern die Brüder Kasimir und Johann suchten sich auch zu rechtfertigen, daß sie ihren Vater, den Markgrafen Friedrich, angeblich wegen dessen Geistesgestörtheit, zur Abdankung gezwungen und gefangen gesetz hatten. Nun stand Feuchtwangen hauptsächlich unter der Herrschaft des leidenschaftlichen Kasimir, wovon im nächsten Abschnitt mehr zu sagen ist.

Der Eifer, der im 14., besonders im 15. Jahrhundert rege wird, wohltätige Stiftungen zu errichten, betätigte sich auch in Feuchtwangen. Es war der kinderlose Amtmann Adam von Kirchberg, der im Verein mit seiner Frau Petronella, gebornen von Zobel, 1469 das Spital stiftete. Sechshundert Gulden wurden dazu bestimmt, 200 davon sollten verbaut, mit 400 sollten Güter für das Spital erworben werden. Die Stiftung besagt nicht das, was wir heutzutag unter Spital verstehen, nämlich ein Krankenhaus, sondern war als Versorgungsanstalt, als Pfründehaus gedacht. Dreißig Pfründen waren vorgesehen, darunter zwei ewige, die den Herrn von Absberg zur Vergebung zustanden, aber 1598 von Hans Konrad von Absberg und Philipp Jakob von Eyb zu Rammersdorf, als den Vormünder der Absbergischen Kinder um 500 Gulden zurückgekauft wurden. 31 Das Spital wurde allmählich reich durch Stiftungen und Einkaufungen. So z. B. gibt die Witwe des Mühlkunz 1470 ihre Wiese zu Koppenschallbach ans Spital zu Seelmessen, wenn die Spitalkirche gebaut sein wird. Immer neue Grundstücke wurden zugekauft: 1496 die Rüdigersmühle, im 16. Jahrhundert ein Hof zu Leuperzell, verschiedene Wiesen usw. Die sogen. Dillinger Lehen 32 waren völlig Eigentum des Spitals. 1616, um dies hier anzufügen, ließ der Rat sämtliche Pfründen eingehen, um die Stadtschulden aus den Spitaleinkünften zu tilgen. 1735 hatte das Spital 6 Tagwerk Peunt, 31 1/4 Tagwerk zweimähdige, 17 1/4 Tagwerk einmähdige Wiesen, 110 3/4 Morgen Äcker, 5 Morgen Holz. Die Rechnung wurde vom Oberamtmann und Rat abgehört. - Schon Anfang des 15. Jahrhunderts bestand das Seelhaus, in dem lahme, gebrechliche und kranke Personen ihren Aufenthalt hatten. Für dieses, das da lag, wo jetzt die Scheune der Adlerbrauerei sich befindet, und für das Siechhaus am Siechenweiher bestand eine besondere Seel- und Siechhauspflege. - 1511 hat Sixt von Ehenheim, gesessen zu Forndorf, das Reichalmosen gestiftet, das verschiedene Grundstücke, auch ein Gut zu Larrieden, besaß und 500 Gulden erhielt, als Kasimir von Seckendorf-Aberdar auf Kreßberg 1542 den Klaus von Ehenheim erschlagen hatte. Der Täter mußte den Geschlechtern Ehenheim und Leonrod Abbitte leisten und 1000 Gulden Wergeld zahlen, wovon die Hälfte nach Feuchtwangen kam. An einem südlichen Strebepfeiler der Stiftskirche, da wo es in den Kreuzgang geht, sieht man noch die Spuren einer verwitterten Inschrift, die von dieser Sache handelt und bestimmt, daß die Zinsen der 500 Gulden an Hausarme verteilt werden sollen, damit diese beten für die arme Seele des Herrn von Ehenheim. In der alten Zeit war eben das Eigentum stärker geschützt als das Menschenleben. Totschläger waren bei den alten Deutschen gewöhnlich nur dazu verbunden, sich durch Bezahlung einer gewissen Geldbuße mit den Angehörigen des Getöteten auszusöhnen und dem Richter das Wergeld zu bezahlen, z. B., als Heinrich von Elrichshausen den Ritter Götz Schenk von Lochhof (jedenfalls der sonst genannte Finsterlochhof bei Dorfgütingen) getätet hatte, wurde am 21. Dezember 1383 geurteilt, der Täter müsse die beiden Töchter des Getöteten fürs Kloster ausstatten, Wallfahrten machen, 200 Wachskerzen stiften und in der Nähe des Orts, wo der Erschlagene begraben liegt, ein Steinkreuz machen lassen. Und als im Jahre 1398 der Geber Gost von Ansbach den Fritz Endreß von Dinkelsbühl erschlagen hatte, mußte der Täter den Angehörigen des Endreß "zu rechtlich weltlich Besserung für den Totschlag" 36 Pfund gutes Wachs und 40 Gulden rheinisch geben, auch in Jahresfrist ein steinern Kreuz "umb Föchtwang" setzen lassen. Dies sei angeführt, um zu zeigen, woher die Steinkreuze kommen, deren noch manche in der Umgebung Feuchtwangens zu sehen sind, und welche Bedeutung ihnen zukommt.

In dem bisher behandelten Zeitabschnitt wechselte das Wappen der Stadt. Als freie Reichsstadt siegelte Feuchtwangen, ebenso wie auch der Leidensgefährte bei der Verpfändung von 1347, Markt Aufkirchen, und andere Reichsstädte mit dem schwarzen, rechtsschauendne Adler im weißen Feld. Als es aber zur brandenburgschen Landstadt geworden war, gab man ihm ein neues, und zwar ein sogen. redendes Wappen, das auf den Namen Bezug nimmt, nämlich eine grüne Fichte im weißen Feld, weil man den ersten Teil des Namens Feuchtwangen von Fichte ableitete. Die Stadtfarben sind also: grün-weiß. Indes hat die Stadt auch in den folgenden Jahrhunderten noch mit ihrem Adlersiegel gesiegelt, das die Umschrift trägt Sigillum civitatis Fevchtwangenis. Noch eine Urkunde betreffs des Schafhofes Kaltenbronn, die "gegeben ist unter gemeiner Statt Innsiegel den 28. Martii 1688," trägt das Adlerwappen. Noch sei hier beigefügt, daß 1472 ein ungeheurer Komet am Himmel sich zeigte zum Schrecken der Menschen.


21)Nullum habemus defensorem, quia ... noster advocatus undiqui ab hostium insidiis detentus dilaceratur.
22) Ulrich, ein Sohn Kunrats, war Pfarrer in Insingen und Chorherr in Ansbach. Er verkauft am 17. Dezember 1326 an zwei Vikarier zu Feuchtwangen um 6 1/2 Pfund Heller sein Gut, "das da haiszet diu Vogelweid und als daz, daz dazu gehort aun (ohne) ain wiss, diu haiszt des bruglins wiss".
23) Die Wolmershausen sitzen am Anfang des 15. Jahrhunderts als Lehensleute der Grafen von Öttingen auf der sog. Veste zu Feuchtwangen, wie aus einem Vertrag zu ersehen ist, den im Jahre 1419 Wiprecht von Wolmershausen mit der Stadt schloß.
24) Die Ehenheim waren schon frühzeitig in unserer Gegend ansässig. Freitag nach Kathedra Petri, 20. Februar, 1400 verpflichtet sich Weybrecht von Ehenheim, gesessen zu Argshofen, zu der ihm von Otto von Offungen, Kuster des Stifts zu Feuchtwangen anempfohlenen Beschirmung "aller des Stifts zu Feuchtwangen und des heiligen Nagels daselbst Eigenleut im Frankenland". Die Ehenheim starben 1565 aus, wodurch deren Haus links vom oberen Tor dem Fürsten anheim fiel. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts wohnte darin die Frau von Jahnstein, dann wurde es als Bäckerei  eingerichtet, die heute noch besteht.
25) Rammerzell, einst eine zum Kloster Feuchtwangen gehörige Einsiedelei, hieß ursprünglich Raginmarszelle, Zelle des Raginmar, des durch Rat Berühmten. Später latet der Name in Urkunden Ragmerzell, Raimerzell und zuletzt Rammerzell.
26) Dieser Hof, es war Burgstall mit Graben und allem Zubehör, auch ein Dritteil des nach Leuperzell gehörigen Waldes, wurde der Oberteil genannt. Er war im Besitz der Lupolt von Wolmershausen gewesen. Nach dessen Tod hatten die Vormünder seiner Kinder, Lupolt und Elsbeth vom Bischof Joh. von Werdenberg 1477 erbeten, den Hof samt Zubehör gegen Güter bei Weiltigen aus dem Lehensverband zu entlassen. Die Witwe Reitgart, geb. von Riethen, heiratete den Jakob von Landa. Beide verkaufen 1478 die zum Gut gehörige Mühle als frei ledigs Eigen. Im gleichen Jahr erwerben Hans Schlegel zu Leuperzell und Stephan Rauher von Kropfshausen den Hof um 362 Gulden. Von ersterem, der wiederholt bei der Stadt Schulden gemacht hatte, kam das Gut an diese.
27) Jakobi Seite 34 ff.
28) Echt bedeutet nichts anderes als ehelich, d. h. was dem Recht, dem Gesetz, der êwa, mittelhochdeutsch der ee oder ê entspricht, also dasjenige, was rechtmäßig und rechtsgiltig ist, wie denn unser "Ehe" in bedeutsamer Weise ursprünglich gerade den rechtsgiltigen, rechtmäßigen, probehaltigen Stand bezeichnet. Ehelos bedeutete einst allgemein: außerhalb des Gesetzes, exlex, ebenso wie Ehehaft siviel als rechtsgiltig. Freybe in der Konserv. Monatsschrift 1909, Februar.
29) Roßmühlen gab es in alter Zeit in jeder ummauerten Stadt, sofern sie nicht etwa von einem Flußlauf durchschnitten war, für den Fall, daß die Stadt belagert wurde und der Zugang zu den Wassermühlen unmöglich war. Der Verfasser hat noch 1856 in seiner Vaterstadt Windsheim eine solche Roßmühle in Betrieb gesehen.
30) Später betrug die Nachsteuer einen Gulden von fünf Gulden des Vermögens.
31) Vom Erlös sollte die Kirche in Absberg gebaut werden.
32) Die Dillinger Lehen gehen zurück auf Besitzungen die das Bistum Augsburg in uralter Zeit bei Feuchtwangen hatte, und die im Laufe der Jahre sämtlich für das Feuchtwanger Spital erworben wurden. Sie bestanden 1735 aus dem Diemenhof, dem Hof zu Bieberbach, dem Hof (Niederteil) zu Leiperzell, den 1735 Andreas Ebert baute, einem Gut zu Leuperzell, das Jakob Bauer baute, der Roßwiese allda (1920 von der Stadt verkauft) und einem Teil vom Fischwasser bei der Leuperzeller Mühle. Ihren Namen hatten sie davon, daß bei jedem Wechsel auf dem Augsburger Bischofstuhl zwei, später ein Feuchtwanger Bürger als "Träger" der Stadt und des Spitals nach Dillingen, wo die Bischöfe gegen dreihundert Jahre weilten, reisen mußten, um sich vom neuen Bischof für diese Besitzungen gegen eine Abgabe belehnen zu lassen. Im Jahre 1616 war dies das letztemal der Fall. Infolge des dreißigjährigen Kriegs verlor sich die Gepflogenheit.

Erstellt am 27.3.1999 durch Hans Ebert
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