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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Kapitel XXXII

Von den Streitigkeiten mit dem Amtmann von Damiz und der Stadt

§ 1

Was entstand von seit 1605 bis 1614 zwischen dem damaligen Amtmann Joachim von Damiz und Bürgermeister und Rat hier für Streitigkeiten?

Folgende: 

1. in Kaufung eigener zur Stadt gehörigen Güter, die nach der Observanz von der hohen Herrschaft sowohl als von dem Rat die Erlaubnis gegen Zurückgebung eines Reverses, wenn solche Güter wieder verkauft, sie an die Bürgerschaft zurückfallen, weil der Bürgerschaft ihre größte Nahrung

639 davon abhängt. 

2. in Vorenthaltung der Torwärter gebührliches Scheitholz, von der Fuhre 3 Scheiter. 

3. in Vorenthaltung der Weide über ein und andere eigene Stücke. 

4. in Verderbung bürgerlicher Güter, worüber geritten und der jenseitigen Beschuldigung nach, wenn er einen nicht gut gewesen, sein Pferd darauf, wenn das Gras am schönsten gewesen, herumgetummelt. 

5. in der Ratswahl. Wenn man es ihm vorzunehmen gesagt und beizusitzen begehrt, er entweder nicht gekommen oder den Vogt an seine Statt, welches dem Rathaus präjudizierlich war, abschickten und als einige mal derselbe bei Wählung eines Bürgermeisters außen bleiben und die des Rats fortgefahren, die Bedrohung gegen sie hören lassen, er wolle einmal einen

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solchen donnerischen Ratsherrn herumprügeln, dergleichen auch gegen den Stadtschreiber Hohenstein und bei der Wahl des Bürgermeisters Nast gegen denen des Rats die Rede geschehen, wenn ihr vor euch selbsten einen Bürgermeister wählen und machen, so machts ins Teufels Namen ein andermal, wie ihr wollt.

Worauf er wohne seinen Hut mitzunehmen auf und vom Rathaus weggegangen. Die des Rats ließen in ihrer Berichterstattung an Herrn Markgraf Joachim Ernst unter anderen lächerlichen Dingen mit einfließen:

"Der Herr Ambtmann habe eben gedacht, wenn er sich fein drozig anstellen und nach seiner Art koltern und

641 poltern würde, so würden sie sich fürchten und sagen: Ey Herr Ambtmann so ernennen dann ew. gestr. einen den sie selber haben wollen."

Wann einer von ihnen was rede, so werde er gleich "vor einen groben Knopf und Tucher gehalten."

6. in Verweigerung der von seinen Gütern zu geben schuldigen Land- und Lichtmesssteuer. Da doch der Rat sein Quantum, worunter er mit begriffen, liefern müssen.

Der Rat meldete in seiner Berichterstattung, dass vor etlichen 100 Jahren die Kleider am Leib hätten versteuert werden müssen, sollte

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dieses noch üblich sein, würde die hohe Herrschaft, ob er gleich Amtmann, mit ihm kein Besonderes machen, sondern er müsse sich auch anlegen lassen.

7. in Bürgermachen. Das wollter er für sich allein tun und dem Rat nichts gelten lassen und als sie einem Bürger von Dinkelsbühl das Bürgerrecht zugesagt und dieser eingezogen, ließ er sich hören, er wolle ihm seine Sache herauswerfen lassen, es wäre dann Sache, dass er nicht Spieß und Hellenbarden genut hätte. Den Befehl, der dieses angenommenen Bürgers halben in einer Ehescheidung ergangen, darum die des Rats um die

643 die Kommunikation ansuchten, widerte er ihnen zu geben, mit diesen Worten: "Nicht ein Haar woll er denen des Raths zu leßen geben."

8. In ungebührlicher Schlagung des Stadtknechts. Ist geschehen, weil er in der Erntezeit, da die Taglöhner und Bürger auf dem Feld waren und er keinen schaffen können.l

9. in Suchung besonderer Freiheiten auf seinem Stiftshof. Bestünde darin, dass kein Stadtknecht hineingehen solle, mit dem Bauen wollte er herausfahren auf gemeine Stadt, wie er wollte und ihm gutdünkte, welches der Rat nicht zugeben, er ließ ein Privet gegen dem

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Dechantshof zu bauen, in der Berichterstattung meldete der Rat, dass es nicht nötig wäre, über dergleichen vornehmen Bau einen Augenschein einnehmen zu lassen, er thue es gewiss den geistlichen Stand zu Ehren, dass er das Privet gegen dem Dechant zu wenden lasse. 

10. in Entrichtung eines Erbzinses.

§ 2

Von wem waren solche Streitigkeiten erörtert?

Einige vom Herrn Markgrafen Joachim Ernst, andere von der hochfürstlichen hochlöblichen Regierung, nachgehends kam den H. Landvisitatoren zur Untersuchung eines und das andere noch einmal vor und wurde teils in der Güte verglichen, teils

645 durch Ausspruch wie folg beigelegt:

Zu 1. wegen Kaufung eigener Stücke hat man es beim Herkommen bleiben lassen, wie dann der Amtmann den Rat wirklich einen Revers darüber erteilt.

2. das begehrte Scheiterholz der Torwärter wurde durch einen Vergleich auf 2 Scheiter mit dem Rat gehoben, desgleichen

3. die Weide solle wie vorhin wieder auf seinen Gütern mit dem bürgerlichen Vieh gebraucht werden dürfen.

4. Verderbung der Wiesen und Güter soll unterwegen bleiben und kein Schaden mehr geschehen.

5., 6. und 7. Ratswahl, Verweige-

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rung der Land- und Lichtmesssteuer und Bürgermachen?

Dieses wurde von Herrn Makrgraf Joachim Ernst durch etliche Befehle mittelst eigenhändiger Unterschrift dem Herrn Amtmann von Damiz, wie die Worte lauten, so untersagt: sich hinkünftig bescheidenlicher zu erweisen, und denen des Raths nicht mehr mit solchen harten Worten zu begegnen. Wegen der Land- und Lichtmesssteuer aber wurde demselben vorgestellt, wenn er solche nicht geben wollte, solle er es an die Bürger käuflich lassen, welche ihre Schuldigkeit gegen die Herrschaft besser als er beobachten werde.

Die verweigernde Kommunikation des in einer Ehegerichtssache ergangenen

647 Befehls und die Hinauswerfung des angenommenen Dinkelsbühler Bürgers-Effekten aus dem Haus wurde demselben nicht weniger nachdrücklich verwiesen und die Worte gebraucht: "da doch du mit An- und Aufnehmung der Burger gar nichts zu thun". 

8. Schlagung des Stadtknechts. Wie dieses verglichen worden, findet sich nichts.

9. Bauung in seinen Stiftshof und die Freiheiten. Auf die Stadt zu bauen, wurde nichts eingestanden, weil kein Stiftshaus auf der Gasse über ihren Dachtrauf nichts zu suchen hat, aus Gutwilligkeit aber war ihm was zugelassen, die anmaßlich

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Freiheit auf dem Stiftshof wurde als eine verjährte Sache angesehen.

10. Die Gebung des Erbzinses auf einem Gut war zu geben von ihm bewilligt.

Andere noch mehr strittige Punkte, die hier nicht berichtet, wurden durch die abgeordneten Herrn Landvisitatoren ausgemacht und beigelegt und musste der Herr Amtmann von Damiz alle aufgeschwollenen Steuern, so ungern er auch dran kommen, zahlen. Vide Damizische Streitacta.

Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert

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