Band 2
Inhaltsverzeichnis
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Das Hochmeisteramt im Zeichen der Auseinandersetzungen mit Gottfried von Hohenlohe

Für die nächsten Jahre bis 1303 finden wir keinerlei Anhaltspunkte über das Wirken Siegfrieds im Deutschen Orden. Erst das Generalkapitel zu Elbing am 18. Oktober 1303 läßt Siegfried wieder an die Öffentlichkeit treten. 8 Ein Jahr zuvor erließ am 18. November 1302 Papst Bonifazius VIII. die Bulle "Unam sanctam ecclesiam", die wie eine Vorwarnung für Siegfried gedeutet werden kann. Mit dieser Bulle ließ der Papst die Welt wissen, daß der Papst Träger beider Schwerter sei, des geistlichen und des weltlichen. Letzteres werde nur von weltlichen Fürsten geführt. So habe die geistliche Gewalt die weltliche einzusetzen und zu richten, falls sie vom rechten Weg abirrt. Zum Heil eines jeden menschlichen Wesens sei es durchaus erforderlich, dem römischen Papst unterworfen zu sein. Das erstere Schwert sei von der Kirche selbst und das zweite Schwert für die Kirche zu führen. Dies galt als Warnung des Papstes gegen das Machtstreben der Fürsten, so auch des Deutschen Ordens. Diese Bulle kann als Auftakt für den folgenden Machtkampf zwischen der Kurie und dem Orden angesehen werden. 9 Der Aufruf des Papstes galt aber auch dem König Philipp IV. von Frankreich. Noch kein Jahr war vergangen, als die Feindseligkeit zwischen beiden offen zu Tage trat. Am 7. September 1303 besetzte im Auftrag des Königs dessen enger Vertrauter, Wilhelm von Nogaret, Anagni (60 km südwestlich von Rom) und nahm den Papst gefangen, als der die Bannung und Absetzung des Königs vorbereitete. Bonifazius VIII. wurde allerdings von der Bevölkerung wieder befreit.

Über die Wahl Siegfrieds von Feuchtwangen zum Hochmeister des Ordens am 18. Oktober 1303 in Elbing liegt eine Niederschrift des Bischofs Hermann von Kulm sowie des gewählten Bischofs von Pomesanien in Preußen, Christian von Marlenwerder, vor. 10 Eine übertragene Urkunde des Bischofs Wolfing von Lavant (Venedig 29. Februar 1304) berichtet ausführlich über den Wahlvorgang. 11 Es wird darin mitgeteilt, daß sich zum Kapitel in Elbing der Großkomtur sowie der Treßler vom Haupthaus in Venedig, die Landmeister von Preußen und Livland, der Deutschmeister, die Provinziale (Landkomture), Komture, Vögte und andere Ordensbrüder versammelt haben, um zu beraten, was dem Orden nottue, insbesondere aber über die Amtsniederlegung des Hochmeisters Gottfried von Hohenlohe, die schon vor längerer Zeit geschehen sei. 12 Bei einigen Brüdern war darüber Zweifel entstanden, weil sie in Memel nicht mit dabei waren. Deshalb sei der Hochmeister vorgeladen worden, damit er dies noch einmal bezeuge. Er habe nun ausgesagt, daß er freiwillig und ungezwungen entsagt habe. Er habe diese Absicht schon 1301 gehabt, jetzt aber erst vor Zeugen ausgeführt. 13 Ein zweites Mal würde er dieses Amt aus Gewissensqualen nicht übernehmen.

Es wurde nun Siegfried von Feuchtwangen, Komtur von Österreich, gewählt. 14 Wohl mehr aus Zurückhaltung habe dieser anfangs die Wahl nicht angenommen. Vielleicht zögerte er auch wegen der Schwierigkeiten, die er auf sich zukommen sah, in Anbetracht der bereits erkennbaren Spaltung innerhalb des Ordens. Er wußte, daß der von Hohenlohe innerhalb Deutschlands viele einflußreiche Freunde besaß und mit der Sonderstellung der Landmeister in Preußen und Livland nie einverstanden war. Diese lehnten von Hohenlohe wegen seiner Kompromißbereitschaft ab.

So war zum Beispiel Gottfried von Hohenlohe einsichtig genug, bei Ankunft des neuen Erzbischofs von Riga, Isarn, 1302 persönlich Verhandlungen für einen friedlichen Ausgang der vorangegangenen Streitigkeiten mit der Stadt Riga und dem Vorgänger des Erzbischofs, Bischof Johann III., Graf von Schwerin, zu führen. Der Anlaß hierzu war die Reise des Erzbischofs Johann nach Flandern wegen eines Fußleidens 1297. Während dieser Zeit wurde der Orden beauftragt, die Ländereien und Güter des Bistums zu verwalten. Hierbei kam es auch zu Kompetenzstreitigkeiten mit der Stadt Riga und schließlich zur Gefangennahme des zurückgekehrten Erzbischofs Johann in der Burg Treyden (nördlich von Riga). 15 Raddatz bezeichnet den von Hohenlohe als einen schwachen und von Gewissensnöten gepeinigten Charakter. Dies zeige auch ein Brief von Papst Bonifazius VIII. vom 4. Mai 1300, in welchem er dem Hochmeister einen eigenen Beichtvater gewährt. 16

Gespalten in zwei Parteien schieden die Ordensbrüder vom Kapitel in Elbing, die Anhänger des Gottfried von Hohenlohe und die, die sich mit dem neuen Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen solidarisch erklärten. Die Siegfried zugeschriebenen Gesetze dürften sehr wahrscheinlich noch auf dem Kapitel in Elbing eingebracht und verabschiedet worden sein. Es ist kaum denkbar, daß Siegfried solche Gesetze, die seine Handlungsfreiheit derartig einschränkten, selbst gefördert haben sollte. 17 Diese Gesetze (siehe Abschnitt "Gesetze") werden heute gleichsam als eine Wahlkapitulation angesehen.  Sie waren ein Zugeständnis des neuen Hochmeisters an die, die diese Gesetze erarbeitet und durchgebracht hatten.

Wer waren diese Männer? Die Landmeister von Preußen und Livland? Sie waren weitgehend an selbständiges Handeln gewöhnt. Ebenfalls waren dies auch einige Komture in den Randgebieten, die besonders gefährdet waren. Sie waren zwar an jede Unterstützung, finanziell und militärisch, aus den Balleien im Reich angewiesen. So begrüßten sie den Zuzug an Rittern und Siedlern. Doch waren sie gewiß nicht daran interessiert, daß der Hochmeister oder andere Beauftragte ihre regionalpolitischen Absichten durchkreuzten und ihre Lebensgewohnheiten zu reformieren suchten. So dürften diese Gesetze aus Erfahrungen mit Gottfried von Hohenlohe heraus forciert worden sein.

Aber auch der Deutschmeister und die Landkomture hatten teilweise erhebliche Machtbereiche und versuchten immer wieder die Eingrenzung ihrer Amtsbefugnisse von oben her zu sprengen und die verfassungsrechtliche Bindung gegenüber dem Hochmeister zu zerreißen. 18 Perlbach ist ebenso der Ansicht, daß so wie bei Gottfried von Hohenlohe damals am 3. Mai 1297 bei dessen Hochmeisterwahl in Venedig auch die Siegfried von Feuchtwangen zugeordneten Gesetze auf dem Kapitel in Elbing im Oktober 1303 erlassen worden sind. 19

Siegfried soll sich nach seiner Wahl umgehend nach Venedig begeben haben, wo er nochmals als Hochmeister bestätigt wurde. Doch Gottfried von Hohenlohe bereute nach Rückkehr von Elbing seinen öffentlich bekanntgegebenen Rücktritt vom Hochmeisteramt und maßte sich weiterhin die Amtsführung als Hochmeister an. 20 Dies bezeugt ein Schreiben des neuen Hochmeisters Siegfried an seinen Landmeister von Preußen, Konrad von Sack, über die Umtriebe Gottfrieds von Hohenlohe. 21 Gottfried würde fortwährend Unruhe stiften, an das Kapitel und die Brüder Briefe schicken, mit schwarzem Wachs gesiegelt, was nur dem Hochmeister zustand, und zugleich in seinen Briefen Briefe des römischen Königs Albrecht, der Bischöfe von Speyer und Würzburg, der Grafen Oettingen, Castell, Katzenellenbogen und des Herrn von Weinsberg beilegen. Er beklagte das Unrecht, das ihm die Brüder in Preußen und Livland angetan hätten. Seine Abwahl sei unrechtmäßig erfolgt. Sie hätte im Haupthaus zu Venedig stattfinden müssen.

So schrieb Siegfried seinem Landmeister unter anderem:

"Um Euch nun ein Beispiel zu geben, schicken wir die Briefe des Bischofs von Würzburg und den des Grafen von Hohenlohe selbst. Die Briefe brachte ein Zisterziensermönch von Valkena (Lettland), der nach Elbing gesandt war, der vorgab, nach Deutschland zu reisen, aber wie wir hörten an den römischen Hof ging zu unserm Schaden. Die Brüder des Kapitels jedoch antworteten dem Grafen Hohenlohe, sie wollten ihn weder als Meister anerkennen, noch Briefe von ihm erhalten. Uraz, ein Abtrünniger, und seine Mitschuldigen C. von Wida und Eg. von Staufe haben unser Haus in Ulm gestürmt und die Brüder verjagt. 22 Wir beriefen ihn zu uns, er aber hielt sich, nachdem er Pferde und Geld erhalten hatte, an G. von Hohenlohe, auf dessen Wunsch er den Orden unermüdlich verfolgt. Wir bitten auch beim König von Böhmen und anderen Fiirsten, dahin zu arbeiten und mit dem Provinzial von Kulm an den römischen König Briefe zu senden, damit er nicht allein den Angaben G. v. Hohenlohe glaubt."

Dieses Schreiben weist keine Jahreszahl auf, so daß es sehr unterschiedlich datiert wird. 23 In einer Urkunde des Komturs von Plauen in Thüringen, Heinrichs von Kürbitz, über eine jährliche Zinsverschreibung des Ritters Ulrich Sack von Planselwitz, einem Bruder des Landmeisters Konrad von Sack, wird Gottfried von Hohenlohe ausdrücklich als ehemaliger Hochmeister bezeichnet. Diese Urkunde vom 5. Juni wird dem Zeitraum zwischen 1304 und 1306 zugeordnet. 24

Der Gedanke, daß man Gottfried von Hohenlohe die Kommende Mergentheim angetragen habe, ist natürlich sehr naheliegend, zumal die Grafen von Hohenlohe einen wesentlichen Teil ihres Besitzes in Mergentheim der Ballei Franken in ihren Anfängen vermacht hatten. Ein Verzeichnis der Komture und Statthalter zu Mergentheim gibt darüber keine Auskunft. 25 Gottfried von Hohenlohe war eng mit der Ballei Franken verbunden. In seiner Zeit als Landkomtur von Franken (1290 - 1293) sowie als Deutschmeister (1294 - 1297) war er fast ausschließlich in Franken nachzuweisen. 26 Urkunden bis ins Jahr 1308 weisen nach, daß sich Gottfried immer noch als Hochmeister betrachtete und als solcher auch teilweise noch betitelt wurde. 27 Die guten Beziehungen des Grafenhauses von Hohenlohe zu König Albrecht bewirkten eben, daß Gottfried weiterhin mit der Gunst des Königs rechnen konnte. Daher trat dieser nachdrücklich beim Orden dafür ein, daß Gottfried noch die Würde eines Hochmeisters bleiben solle. 28

Die Querelen, die Spaltung der Ordensbrüder in zwei Parteien, wobei die Anhänger Gottfrieds noch lange zu diesem hielten, machten dem neuen Hochmeister Siegfried die Ausübung seines Amtes nicht gerade leicht. Doch seine kluge Zurückhaltung verhinderte einen noch tieferen Einschnitt in die Gemeinschaft des Ordens. Erst kurz vor dem Tod Gottfrieds muß es zwischen beiden zu einer Aussöhnung gekommen sein. 29

Entgegen allen bisherigen Hochmeistern war Gottfried von Hohenlohe bereits ein Jahr nach seiner Wahl zum höchsten Amt im Orden nach Preußen gekommen und urkundete am 15. Juni 1298 in Thorn. 30 Allerdings sandte er lediglich 22 Brüder und 1500 Mann unter Führung des Komturs von Königsberg, Berthold Brühaven, zur Bekämpfung der Litauer nach Livland. 31 Bei diesem Besuch in Preußen schienen sich die Gegensätze zwischen den Ordensbrüdern in Preußen und Livland und dem Hochmeister bereits herausgestellt zu haben.

In diesem Zusammenhang ist ein Schreiben vieler Ordensritter von Preußen an den Hochmeister von besonderer Bedeutung. Darin wird der Hochmeister wiederholt aufgefordert, nach Preußen zu kommen, da er die Angelegenheiten in Preußen vernachlässige und diese so dem Verfall nahe kämen. Dieses dringende Schreiben, angeführt von Konrad von Sack, Komtur von Thorn und Vizelandmeister von Preußen sowie dem Landkomtur von Kulm, Günther von Schwarzenburg, wurde von Konrad Stange und Helwig von Goldbach dem Hochmeister persönlich übergeben. 32 Da das Schreiben kein Datum aufweist, kann es zeitlich nicht genau eingeordnet werden.32a Der Zeitraum Juni 1299 könnte richtig liegen; denn am 7. Januar 1299 wird der von Hohenlohe vom Papst Bonifazius VIII. wegen der Gefangennahme des Erzbischofs Johann von Riga (Graf von Schwerin) und der Bedrängnis des Bischofs von Ösel durch die Ordensbrüder nach Rom zitiert. 33 Gottfried folgt jedoch nicht der Aufforderung des Papstes und geht dafür einen Vergleich mit dem neuen Erzbischof Isarn wegen der vorgenannten Ausschreitungen ein. Dies geht aus dem Schreiben des Papstes vom 13. Juni 1299 mit der Bestätigung dieses Vergleiches unter Verzicht auf die ausgesprochene Vorladung hervor. 34 Diesen Vergleich kann Gottfried von Hohenlohe nicht persönlich mit dem Erzbischof ausgehandelt haben, da er am 13. März 1299 seinem Oheim, dem Grafen Rudolf von Wertheim, auf dessen Wunsch eine Urkundenabschrift aus dem Jahr 1291 übermittelt. 35 Wäre Gottfried in der ersten Hälfte 1299 nach Preußen gekommen, hätte der vorgenannte Brief der Ordensoberen aus Preußen keinen Sinn gehabt.

Es mag merkwürdig klingen, daß bereits ein Jahr nach der Anwesenheit des Hochmeisters in Preußen ihm die Ordensbrüder einen derartigen Brandbrief zustellten mit der Aufforderung, nach Preußen zu kommen und daß sie besonders auf die bereits schon einmal übersandte Aufforderung hinwiesen.

Die treibende Kraft zu diesem Schreiben war Konrad von Sack in der Funktion eines Vizelandmeisters von Preußen nach dem Tod des Landmeisters Meinhard von Querfurt Anfang 1299. Unklar ist, ob sich Konrad von Sack und die Brüder die Lage in Preußen ohne Beistand des Hochmeisters nicht zu meistern trauten, was jedoch bei der bisher gezeigten Selbständigkeit der Komture kaum denkbar ist, oder ob hier die Absicht einer grundlegenden Ausschaltung des Hochmeisters vorlag. Die mit der Wahl Gottfrieds zum Hochmeister am 3. Mai 1297 in Venedig verabschiedeten Gesetze bestimmen nämlich in Artikel I, daß der Hochmeister seines Amtes verlustig werde und ihm niemand Gehorsam zu leisten brauche, wenn der Hochmeister nach dreimaliger Aufforderung durch sein Kapitel nicht erscheine. 36 Hatte die Opposition gegen den Hochmeister einen solchen Schritt damit forcieren wollen, indem sie eine solche Aufforderung auch für sich in Anspruch nahm?

Kurz nach der Übergabe dieses Schreibens an den Hochmeister wurde im Juli 1299 Konrad von Babenberg zum Landmeister von Preußen bestimmt. Von Babenberg hatte sich an dem Aufforderungsschreiben nicht beteiligt. Babenbergs Nachfolger innerhalb nur eines Jahres waren Ordensbrüder, die sich ebenfalls am vorgenannten Schreiben nicht beteiligt hatten: Ludwig von Schippen und Berthold Brühaven (Vizelandmeister). Dieser sehr kurzfristige Wechsel der Landmeister von Preußen war bezeichnend für die gespannte Lage zwischen dem Hochmeister und den Ordensbrüdern in Preußen. Erst 1300 mit der Berufung von Helwig von Goldbach, einem bewährten Komtur, aber auch einer der Überbringer des Mahnbriefes an den Hochmeister, schien sich die Situation zu bessern. 37 Letztendlich verbuchte die Opposition ihren Erfolg in der Berufung von Konrad von Sack 1302 zum Landmeister von Preußen durch den Hochmeister. 38 Dies war vermutlich am 17. Juni 1302 geschehen, als sich der Hochmeister in Memel vor einigen Ordensbrüdern geäußert haben soll, sein Amt niederlegen zu wollen. Am gleichen Tag schrieb er eine Anweisung als Hochmeister an das Deutsche Haus zu Marburg über den Verbleib von Büchern verstorbener Ordenspriester. 39

Offensichtlich hatte es Gottfried aufgegeben, die Eigenmächtigkeit der Ordensbrüder in Preußen zu brechen und deren Lebenshaltung dort zu reformieren. 40 Die Entwicklung eines Ordensstaates in Preußen und die anlaufende Expansion nach Westen nahmen zu. Sie drohten die zentrale Führung des Ordens in Venedig ins Abseits zu drängen, wenn sie nicht bald vor Ort die weiteren Geschicke des sich immer mehr abzeichnenden Staatsgebildes in den Griff bekäme.

Zweifellos stand das Gerücht einer in Erwägung gezogenen Verlegung des Haupthauses nach Preußen längst im Raum zum Ärger konservativer Kräfte, was Artikel II der mit der Wahl Siegfrieds von Feuchtwangen zum Hochmeister verabschiedeten Gesetze zeigt. Dieser besagt, daß keiner die Macht habe, das Haupthaus zu ändern oder irgendwo anders wieder aufzubauen. Damit war der neue Hochmeister zunächst nach Venedig verbannt.

Siegfried wußte geschickt das gespannte Verhältnis zwischen seinem Vorgänger und Konrad von Sack für sich zu nutzen. Schließlich galt Konrad von Sack als ein erfahrener Komtur durch seine vielseitigen Einsätze in der Kommende Christburg, in Thorn und im Kulmer Land. 1294 war er eine Zeitlang Berater des Hochmeisters Konrad von Feuchtwangen und mit den Verhältnissen in Preußen bestens vertraut.


8) Raddatz, Übersiedlung S. 42; Schreiber, Personal- u.Amtsdaten S.72 - 75; SS.rer.Pruss. I S. 168 (Dusburg), S. 562 (Jeroschin), III S. 392 (Thorner Annalen)
9) Bock, Reichsidee S.99
10) UB Livl. II Sp.6 Nr. DCVII
11) UB Pr. II/ 1 S. 499 Nr. 805
12) Schreiber, Personal- u.Amtsdaten S. 72. Gottfried von Hohenlohe soll bereits am 17. Juni 1302 vor Komturen in Memel zu verstehen gegeben haben, daß er sein Amt als Hochmeister niederlege. UB Ball. Hess. II S. 28 Nr. 38
13) Sehr wahrscheinlich kam dieser Entschluß aus Ärger über die Landmeister und Komture, die sein Bestreben, alle Angriffe gegen den Orden in Preußen un Livland auf gütige Weise abzuwehren, mißbilligten. Darin sahen sie eine Schwäche des Hochmeisters und lehnten ihn ab.
14) Nach Wilberg (Reg.Tab. S.317) war von 1298 - 1299 Heinrich von Gleina Landkomtur von Österreich. Wilberg führt dann erst ab 1305 - 1306 den Hermann Lesche als Landkomtur an. Doch ist Wilberg nicht ganz zuverlässig in seinen Angaben. Möglicherweise war Siegfried ab 1302 Landkomtur von Österreich, was sich mit der Aussage im vorgenannten Bericht über die Wahl zum Hochmeister decken könnte. So berichtet auch Raddatz (Übersiedlung S. 42), daß Siegfried Landkomtur von österreich gewesen sei. Vielfach wird die Amtszeit Siegfrieds als Deutschmeister schlicht von 1298 bis 1303 angegeben: ten Haaf, DO-Staat S. 19; Tumler, DO S. 650. Urkundlich ist er aber von 1300 bis 1302 als Komtur zu Wien nachgewiesen.
15) Friedrich, DRO S. 24
16) Raddatz, Übersiedlung S. 37; UB Holt. I S. 538 Nr. 728, 35
17) Nach diesen Gesetzen durfte der Hochmeister nicht ohne Genehmigung des Kapitels von Venedig, dem Haupthaus, nach Deutschland, geschweige denn nach Preußen und Livland. Siehe gesonderter Abschnitt: Die Gesetze Siegfrieds von Feuchtwangen
18) ten Haaf, DO-Staat S. 23
19) Perlbach, Statuten S. 144
20) Raddatz, Übersiedlung S. 37
21) SS.rer.Pruss. I. S. 167 Anm. 2; UB Hoh. I S. 543 Nr. 728, 45; UB Pr. I/2 S. 511 Nr. 820; Voigt, Gesch. Pr. IV S. 178
22) Greiner, DO-Haus S. 12 - er berichtet, daß Gottfried von Hohenlohe sich 1308 das Ulmer Ordenshaus als Wohnsitz gewählt habe. Schreiber, Personal- und Amtsdaten S. 72, berichtet von einer Besetzung der Komturei Kulm. Hier liegt sicher ein Irrtum vor. Schreiber dürfte Ulm und nicht Kulm meinen. Vgl. Wojtecki, Studien S. 49
23) Grupp, Reg. S. 120 Nr. 450 - er gibt als Datum den 30. Mai 1303 an. Im Preußischen Urkundenbuch I/2 S. 511 Nr. 820 ist notiert: o. J. (1305 Juni 10.?) Venedig. Dazu wird vermerkt: Die Urkunde könne nicht für das Jahr 1303 datiert werden, da die vom 18. Oktober 1303 ihr vorausgeht. Vgl. SS.rer.Pruss. I S. 167 Anm. 2, wo 1304 oder 1305 als mögliche Jahre vorzuziehen seien. Gottfried von Hohenlohe wird die Personen, deren Briefe gleich denen des römischen Königs in unserer Urkunde erwähnt werden, am Hof des Königs getroffen und dort die Absendung jener Briefe veranlaßt haben. Nun steht fest, wie schon Weller in seinem Hohenlohischen Urkundenbuch I S. 543 Nr. 728, 45 bemerkt hat, daß die Bischöfe (Andreas) von Würzburg und (Siegbodo) von Speyer sowie der Graf (Ludwig) von Oettingen im August oder September 1304 am Hofe des römischen Königs weilten und gleichzeitig auch ein Graf von Hohenlohe. Unter dem Letzteren dürfte der ehemalige Hochmeister Gottfried zu verstehen sein. Damals wird er in seinem Interesse am Hof gewirkt haben. Trifft dies zu, so kann die Urkunde nicht vor dem Sommer 1304 abgefaßt worden sein. Voigt, Codex II S. 54 Nr. 46 und ders. Gesch. Pr. IV S. 178 - er gibt allerdings auch 1303 als Jahr an: "nach dem Original im damaligen geheimen Staatsarchiv in Königsberg."
24) UB Thür. S. 576 Nr.690
25) Stadtarchiv Bad Mergentheim Rep. 544. In diesem Verzeichnis ist für den Zeitraum 1304 - 1314 überhaupt kein Komtur erfaßt. Raddatz, Übersiedlung S. 49 - er schreibt, daß man Gottfried von Hohenlohe mit der Kommende Mergentheim versöhnen wollte unter gleichzeitiger Beibehaltung des Hochmeistertitels ohne Amtsführung. Weller, Gesch. S. 276 - er meint, daß ihm das Haus Mergentheim eingeräumt worden sein muß, als dessen Vertreter er 1307 erscheint.
26) Wojtecki, Studien S. 15
27) So trifft er als "Hochmeister des Deutschen Ordens" ein Abkommen mit dem Bischof Andreas von Würzburg, der ihm noch wohlgesonnen war, über die Besetzung der Pfarrkirche in Steynach, deren Patronatsrecht dem Orden zustand - 13. Februar 1307. Am 10. Juli 1307 siegelt er, als Hochmeister betitelt, einen Schiedsspruch über eine Erbangelegenheit der Gräfin Kunigunde von Wertheim - UB Holt. I S. 544 Nr. 728, 46 u. S. 504 Nr. 690. Noch in der Urkunde vom 14. September 1308, in der Bischof Andreas von Würzburg die Abtretung des von Kraft von Hohenlohe und seinen Söhnen dem Kloster Tückelhaus (bei Ochsenfurt) geschenkte Patronatsrecht in Königshofen (bei Bad Mergentheim) an das Kloster Oberzell (bei Würzburg) bestätigt, wird er unter den Zeugen an erster Stelle als Hochmeister betitelt - UB Holt. S. 510 Nr. 701.
28) UB Hob. I S. 543 Nr. 827, 45
29) Gottfried von Hohenlohe starb am 19. Oktober 1310 mit 40 Jahren - Raddatz, Übersiedlung S. 59 Arm. 2; Hennenberger, Erclerungen S. 280 gibt als Todesjahr 1308 an und meint, daß nach dessen Tod ein Generalkapitel zu Marburg stattgefunden habe, auf dem Siegfried von Feuchtwangen sein Amt zurückgegeben habe, aber vom Kapitel erneut zum Hochmeister gewählt worden sei. Voigt nennt in seiner Geschichte Marienburgs (S. 65) als Todesjahr 1309. Weller, Gesch. S. 276
30) Friedrich, DRO S. 17; Perlbach, Reg. S. 324 Nr. 1199; Raddatz, Übersiedlung S. 30; UB Pr. I/2 S. 434 Nr. 691 - 693
31) SS.rer.Pruss. I S. 163
32) Perlbach, Reste S. 643 Nr. 55; Simonsfeld, Gesch. S. 501 ff; UB Pr. I/2 S. 444 Nr. 713
32a) Simonsfeld beginnt mit der Einkreisung des möglichen Datums bei 1297 und kommt letzthin auf das Jahr 1299. Seraphim im Preußischen Urkundenbuch I/2 S. 444 Nr. 713 schließt sich diesem Datum an und hält fest: o. J. (1299) Juni 26. zu Elbing. Da Gottfried 1298 in Preußen war und am 15. Juni 1298 in Thorn urkundete, kann dieses Schreiben nicht vor 1299 datiert werden. Auch Forstreuter, DO S. 196, nimmt das Jahr 1299 an.
33) UB Hoh. S. 535 Nr. 728,25; UB Livl. I Sp. 724 Nr. DLXXVII
34) UB Hoh. S. 536 NT. 728, 28; UB Livl. I Sp. 733 Nr. DLXXXII; Mitteilungen Gesch. Liv-, Ehst- u. Kurl. Bd. 6 Heft 1 - 2 S. 262 Nr. 17
35) UB Hoh. S. 535 Nr. 728, 27
36) Perlbach, Statuten S. 144
37) Helwig von Goldbach war von 1292 - 1298 Landkomtur von Thüringen und von 1300 - 1302 Landmeister von Preußen
38) Wilberg, Reg. Tab. S. 316 Konrad von Sack war von 1303 - 1306 Landmeister von Preußen
39) UB Ball.Hess. II S 28 Nr. 38; UB.  Hoh. I S. 540 Nr. 728,42
40) Reiterer, Kreuz S. 65 ff; Voigt, Marienburg S. 38

Erstellt: 16.3.1998 durch Werner Uhlich
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