Band 4
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Die Grafen von Oettingen und ihre Beziehungen zu Feuchtwangen
von
Werner Uhlich

Mit Beginn der Führungsrolle der Staufer (Konrad III. 1138 - 1152) in Deutschland wurde die Wiedergewinnung der verlorengegangenen Reichsgüter eingeleitet und besonders unter Friedrich I. (1152 - 1190) und Rudolf I. von Habsburg (1273 - 1291) vorangetrieben. Im Hochmittelalter gab es Reichsgut in und um Feuchtwangen.

Das Reichsgut bestand bis Ende des 11. Jahrhunderts aus vielerlei Rechten. Entsprechende Steuern waren an das Reich abzuführen. Trotz ihrer weiten Zersplitterung im Reich waren sämtliche Güter des Königs durch eine gleichartige Organisation zusammengefaßt. Später bildeten die königlichen Städte das Gerüst für die Reichsgutverwaltung. War der König Herr in einer Stadt geworden, so konnten seine Rechte anstelle der bisherigen treten. Für die Verwaltung des Reichsgutes wurden Ministeriale als Vögte eingesetzt. Es ist denkbar, daß ein solcher Vogt auch für den Raum Feuchtwangen eingesetzt worden war. Der Sitz des Vogtes ist bis heute noch nicht geklärt. 1 War er identisch mit dem sogenannten Oettinger Schlößchen oder befand er sich an der Stelle des Ochsenhofes östlich der heutigen Herrenstraße? Hielt sich der Vogt im Oettinger Schlößchen, in den Urkunden häufig als "Behausung" oder "Veste" bezeichnet, auf? Wir dürfen davon ausgehen, daß diese Behausung oder Veste nicht erst im 13. Jahrhundert errichtet worden war.2
 


Eine Urkunde vom 4. März 1209, ausgestellt in Esslingen am Neckar, zeigt, daß es schon Anfang des 13. Jahrhunderts einen Vogt für die Verwaltung der Reichsgüter in und um Feuchtwangen gab, dem der Zugriff auf das Stift Feuchtwangen verwehrt wurde. 3 Hier heißt es u. a., daß König Otto IV. die von Kaiser Karl dem Großen gegründete Kirche Feuchtwangen in seinen Schutz nimmt.

Auch bestätigt er die von Kaiser Karl und dessen Nachfolgern als Kaiser oder Könige verliehenen Privilegien sowie alle Güter und Gewohnheiten. Ferner befiehlt er, daß alle Personen, die der Kirche gerichtlich, grundherrschaftlich oder als Leibeigene angehören, nicht vor ein Land- oder Vogteigericht sowie eine andere weltliche Person gezogen werden dürfen. Auffallend ist, daß in dieser Urkunde lediglich die Kirche, nicht aber die weltliche Siedlung Feuchtwangen erwähnt ist, da er sie nicht der Verfügungsgewalt des Vogtes entziehen wollte.

Allein die Abführung einer Steuer von 20 Mark für den bürgerlichen Teil von Feuchtwangen nach dem Verzeichnis der Reichsstädtesteuern von 1241 beweist die Anwesenheit eines Reichsvogtes. 4 Auch in einer weiteren Urkunde aus dem Jahr 1284 wird ausdrücklich auf diesen Vogt hingewiesen. Es handelt sich um den Begnadigungsbrief König Rudolfs I. von Habsburg. Darin wird nicht nur das Stift Feuchtwangen, sondern auch der zum Stift gehörige Teil von Feuchtwangen mit dessen Bürgern sowie alle zum Stift gehörende Leute in seinen Schutz genommen. Es sei auch dem allgemeinen Frieden zuwider, wenn Stifte und Klöster wegen ihrer Vögte oder einer auswärtigen Person gepfändet würden. König Rudolf verbietet, dem Stift in seinen Freiheiten, Rechten und Immunitäten und den Untertanen des Stiftes Gewalt oder Unrecht zuzufügen. 5

Beide Urkunden lassen erkennen, daß sowohl der Stifts- wie auch der Stadtbezirk eigene Rechtsgebiete waren, was auch die Landgerichtsgrenze der Grafschaft Oettingen, die mitten durch Feuchtwangen führte, deutlich macht.

Der Begnadigungsbrief hatte aber schon wenige Jahrzehnte später seine Gültigkeit verloren; denn die bürgerliche Stadt Feuchtwangen wurde bereits 1324 6 von König Ludwig VI. an Konrad und Gottfried von Hohenlohe und noch vor Oktober 1347 7 von König Karl IV. an Albrecht von Oettingen verpfändet. Diese Pfandschaft war jedoch nicht von Dauer. Noch vor der Verpfändung 1376 8 an den Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg durch Karl IV. könnten die Landgrafen von Leuchtenberg pfandweise im Besitz von Feuchtwangen gewesen sein. 9 Viele Fürsten versuchten, durch den Erwerb von Einzelrechten zu einer Territorialbildung zu kommen.

Die von Oettingen werden um 1140 erstmals urkundlich erwähnt und 1147 in den Grafenstand erhoben. 10 Die Grafschaft Oettingen beschränkte sich zunächst auf den Eichstätter Forstbezirk von 1053 und hatte anfangs offensichtlich die Aufgabe der Zusammenfassung eines verhältnismäßig noch intakten Reichsgutbezirkes. 11 Damit war auch der Einfluß der Grafen an der wichtigen Handelsverbindung Nördlingen - Nürnberg gegeben. Die Stärke der staufischen Position in Ries und Sualafeld zeigt sich auch dadurch, daß die Staufer die von Oettingen dort als Amtsgrafen einsetzen konnten. Diese waren möglicherweise schon Mitte des 12. Jahrhunderts mit der Vogtei über den Eichstätter Bannbezirk und um 1200 mit den Eichstätt-Herrieder Lehen belehnt. Die Grundlage der "älteren" Grafschaft Oettingen bildeten Lehennahme und Bevogtung von Reichskirchengut Eichstätter sowie Eichstätt-Herrieder Herkunft und der Erwerb von Eigengut.

Die Grafen bemühten sich, einen möglichst großen Anteil des Reichsgutes nach dem Zusammenbruch des Stauferreiches zu erwerben. Gleich den Geschlechtern von Graisbach, Truhendingen und Hirschberg an der Ostgrenze ihrer Grafschaft wuchsen ihre Macht und ihr Einfluß im bairisch-schwäbisch-fränkischen Grenzgebiet. Sie versuchten, königliche Städte wie Aufkirchen, Bopfingen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Harburg und Nördlingen in ihr Territorium einzubeziehen. 12 Als einziges unter den edelfreien Geschlechtern in diesem Raum konnten die Oettingen zu einer landesherrlichen Dynastie aufsteigen.

Mit der Harburg schufen sie einen außerordentlich entscheidenden Kontrollpunkt an der Fernverkehrsstraße Venedig - Augsburg - Donauwörth - Nördlingen - Dinkelsbühl - Aub - Frankfurt am Main. Aber auch nach Nordwesten strebten die Grafen von Oettingen ihren Machtbereich entlang der oberen Wörnitz und Sulzach auszudehnen, wobei insbesondere Feuchtwangen ähnlich Harburg ein wichtiger Kontroll- und Grenzpunkt hätte sein sollen. Die Verpfändung Feuchtwangens vor 1347 an Graf Albrecht von Oettingen wäre eine günstige Gelegenheit gewesen, ihre Machtstellung an diesem Kreuzungspunkt wichtiger Fernverkehrsstraßen von Süd nach Nord und von West nach Ost sowie an der Grenze der Bistümer Augsburg, Würzburg und Eichstätt auszubauen. Doch zwangen verschiedene Umstände die Grafen in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, ihr Ausdehnungsbestreben nach Norden aufzugeben. Sie verloren die wichtige Burg Wahrberg 1310 infolge der Ächtung des Grafen Konrad IV. von Oettingen und damit auch weitere Lehen und Eigengüter. Sie verkauften 1331 das Dornbergsche Erbe (Vogtei über die Stadt Ansbach und das dortige Stift St. Gumbert sowie die Burg Dornberg seit 1288). 13 Auch die Ausdehnung der Burggrafschaft Nürnberg nach Westen verhinderte die weitere Expansion der Oettingen in diesem Gebiet. So mußten sich die Grafen auf den weiteren Ausbau und die Festigung der "alten" Grafschaft mit Oettingen als Zentralpunkt konzentrieren.

Die dauernde Bevogtung der Klöster Ellwangen, Neresheim, Auhausen und des Stifts Feuchtwangen war ihnen nicht geglückt. Es ist anzunehmen, daß auch das Kollegiatstift Feuchtwangen für einige Zeit unter die Schirmherrschaft der Oettingen gekommen war. 14 Die diversen Grenzbeschreibungen des Landgerichts der Grafschaft Oettingen nennen jeweils die Stiftskirche von Feuchtwangen als nördlichsten Grenzpunkt. Die von 1315 nennt als Festpunkt den (Kirchen-)Chor in Feuchtwangen, eine von 1416 vermerkt den "westergübel" (der Stiftskirche). 15 Diesen unterschiedlichen Grenzpunktnennungen ist zu entnehmen, daß die Stiftskirche selbst und der Stiftsbezirk außerhalb des Landgerichts Oettingen lagen. Fest steht jedoch, daß schon im 10. Jahrhundert das Kloster einen Vogt hatte. 16

Hand in Hand mit der Besitz- und Erwerbspolitik der Grafen von Oettingen etwa Mitte des 13. Jahrhunderts ging auch der Aufbau der oettingischen Verwaltung. Und hier setzen auch die urkundlich bekannten Beziehungen der Grafen zu Stadt und Stift Feuchtwangen sowie dem Geschlecht derer von Feuchtwangen ein. Daß aus diesem Geschlecht bereits 1167 kaiserliche Vögte zu Feuchtwangen bezeugt seien, ist unbewiesen. 17 Die erste Verbindung der Grafen zu denen von Feuchtwangen ist für 1225 nachgewiesen. 18 Im Dienst der Grafen ist der Magister und Scholastiker Marquard von Feuchtwangen bei der Schlichtung eines Streites zwischen den Grafen und dem Domkapitel zu Augsburg wegen Gütern in Löpsingen im Ries als Schiedsmann tätig.

Der Einsatz der Grafen von Oettingen im Deutschen Orden, dem sie Besitzungen zukommen ließen, und in dem sie auch Würdenträger stellten, bedeutete für sie auch gute Beziehungen zum Deutsch- bzw. Hochmeister Konrad von Feuchtwangen in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts. 19  Die Kommende Oettingen selbst trat allerdings nie stark hervor.

Daß die Dienstmannen aus dem Geschlecht derer von Feuchtwangen von den Grafen geschätzt wurden, zeigt unter anderem eine Urkunde von 1310 über den Feuchtwanger Reichsvogt Konrad, der um 1300 für sie tätig war. 20 Allgemein wird er dem Ministerialengeschlecht "von Feuchtwangen" zugerechnet, obwohl in keiner mir bekannten Urkunde ausdrücklich auf dieses Geschlecht hingewiesen wird. Stets heißt es: "Konrad Vogt zu Feuchtwangen" und nie "Vogt Konrad von Feuchtwangen" oder "Konrad von Feuchtwangen, Vogt zu Feuchtwangen". 1310 wurden ihm von den Grafen von Oettingen für seine treuen Dienste drei Güter zu Larrieden (heute Ortsteil von Feuchtwangen) als Lehen angetragen. Er bat, diese Lehen dem Heilig-Geist-Spital in Dinkelsbühl zu übereignen. In den weiteren Jahrhunderten sind Vögte und Amtmänner, die auch Dienst- bzw. Lehenleute der Grafen von Oettingen waren, in Feuchtwangen erwähnt.

Ein gewisser Einfluß der Grafen von Oettingen auf das Kollegiatstift zeigt, daß sie auch die Schutzherrschaft über das Stift Feuchtwangen innegehabt hatten. Dies gilt zumindest für das 14. Jahrhundert. Den Verkauf ihrer Burg Großhaslach und des Sandhofs durch die Grafen Ludwig V. den Älteren und Friedrich I. von Oettingen und dessen Frau Elisabeth an das Kloster Heilsbronn 1299 bezeugten an erster Stelle drei Kanoniker des Stifts Feuchtwangen: der Kustos Wolfram, der Amtmann zu Feuchtwangen Lupold von Kirchberg und Friedrich von Merkingen. 21 Der 1313 erwähnte Dekan Heinrich des Stifts Feuchtwangen war gleichzeitig Notar des Grafen Ludwig VI. von Oettingen. 22 1318 ist Konrad von Merkingen Dekan des Stifts Feuchtwangen. 23 Die von Merkingen waren Ministerialen der Grafen von Oettingen. Graf Ludwig V. bezeichnet sie in einer Urkunde von 1293 als seine Eigenleute. 24 Ein Vasall der Grafen, Rudolph von Hürnheim, bekleidet von 1273 bis 1318 das Amt des Propstes im Stift Feuchtwangen. 25 Ihm folgt im gleichen Amt Graf Konrad von Oettingen. 26

Streitigkeiten zwischen Feuchtwangen und Lutz von Thannhausen, einem Vasallen der Grafen von Oettingen, führten dazu, daß die Stadt Feuchtwangen im Jahr 1452 vom Hofrichter Graf Johann von Sulz zu Rottweil geächtet wurde. Gleichzeitig erreichte der von Thannhausen, daß das bischöfliche Gericht zu Augsburg den Bann über Feuchtwangen aussprach. Die Grafen von Oettingen erreichten jedoch, daß noch im selben Jahr Acht und Bann aufgehoben wurden. 27 Dies unterstreicht auch den Einfluß der Grafen auf das Kollegiatstift zu Feuchtwangen.

Wann Feuchtwangen in das Einflußgebiet der Grafschaft Oettingen gekommen war, darüber liegen keine Nachrichten vor. Sehr wahrscheinlich dürfte dies etwa Mitte des 13. Jahrhunderts geschehen sein. Die Festlegung der Geleitsgrenzen dürfte noch im 13. oder spätestens in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfolgt sein. 28 Zur Territorialbildung der Grafschaft diente der Erwerb von Reichs- und Kirchenlehen sowie der Kauf ganzer Grundherrschaften einschließlich der Übernahme der zugehörigen Lehensleute und deren Weitergabe an eigene Vasallen. Außerdem wurden außerhalb der Grafschaft gelegenen Eigen- und Lehengüter zugunsten der Verdichtung der Rechte im Kerngebiet aufgegeben.

Breitenau, heute Ortsteil von Feuchtwangen, war damals so ein Oettingischer Eigenbesitz außerhalb der Grafschaft und des Landgerichts. Für Breitenau spielten die Grafen von Oettingen als Dorfherrn bis ins 17. Jahrhundert und als Inhaber des Kirchenpatronats bis ins 19. Jahrhundert eine wesentliche Rolle. 29 Die Vergabe des Kirchensatzes (Patronat), der Vogtei oder einzelner Höfe als Lehen erfolgte durch die Grafen in raschem Wechsel an den niederen Adel, so unter anderem an die von Grunach, von Pfaffenangst, von Seckendorf-Aberdar, (von) Feldner, von Landau, von Dürrwangen, von Wolmershausen und von Ellrichshausen. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts ging Breitenau in den Besitz der Geyer von Giebelstadt über. Damit erlosch wahrscheinlich die Lehensherrschaft der Grafen von Oettingen zu Breitenau. Seit dem Verkauf des Kirchensatzes an das Heilig-Geist-Spital zu Dinkelsbühl 1336 mußte er stets vertretungsweise an zwei Dinkelsbühler Bürger verliehen werden, wobei meist ein Bürgermeister und ein Pfleger des Spitals darunter waren. 30

Feuchtwangen war im Mittelalter ein Grenzpunkt in vieler Hinsicht. Hier trafen sich die Bistümer Augsburg, Eichstätt und Würzburg. Die Grenze der Herzogtümer Schwaben und Franken lag dicht südlich von Feuchtwangen. Um Besitz im Feuchtwanger Raum bemühten sich im Westen und Norden die Herren von Hohenlohe, im Süden die Grafen von Oettingen und im Osten die Grafen von Graisbach bzw. der Bischof von Eichstätt. Bei Betrachtung der Geleits- und Zollgrenzen bzw. Zollstationen kann festgestellt werden, daß das Geleit der Grafen von Oettingen weit über Feuchtwangen hinaus nach Norden bis zur Oestheimer Steige, einer natürlichen Grenze, reichte. Das Geleit wurde in Baiern und Franken schon 1244 als alleiniges Recht des Landesherrn in Anspruch genommen und war neben dem Zoll eine der wichtigsten und ertragreichsten Einnahmequellen. Vom Oettinger Geleit wird erstmals um 1250 berichtet. 31 Im hohen Mittelalter führten die Altwege von Augsburg nach Würzburg noch vorwiegend über Dinkelsbühl das Wörnitztal entlang. Von dieser alten Pilger- und Handelsstraße zweigte bei Mosbach ein Weg über Esbach nach Feuchtwangen ab. An dieser Straße lag Dinkelsbühl, aber nicht Feuchtwangen. 32 Erst im 14. Jahrhundert gewann die Sulzachstraße über Feuchtwangen an Bedeutung. 33 Da das oettingische Geleit auf den Hauptstraßen ausgeübt wurde, errichteten die Grafen in Larrieden, zum oettingischen Amt Dürrwangen gehörig, eine Zoll- und Geleitstätte. 34 Die Herren von Larrieden (Otto um 1252, Ulrich 1280, 1288 und 1292), der Ortsadel, waren Dienstleute der Grafen. 35

Da sehr wahrscheinlich im Laufe der weiteren Jahre die Verbindung von Crailsheim über Kreßberg und Mosbach nach Feuchtwangen stärker frequentiert wurde, zogen die Grafen von Oettingen ihre Larrieder Zollstelle 1353 nach Mosbach vor. 36 Dies hatte allerdings zur Folge, daß König Karl IV. sie noch im selben Jahr aufforderte, die Zollstätte unverzüglich wieder zurückzuverlegen, ansonsten dürften die Grafen seitens der Herren und Städte des Schwäbischen Landfriedens angegriffen und geschädigt werden. 37 Ja, die Grafen gingen noch so weit, daß jene, welche die Straße von Ellwangen über Dinkelsbühl nach Nürnberg benützen wollten, im 18. Jahrhundert in Segringen einen "Larrieder Zoll" zahlen mußten. 38 Eine derartige Winkel-Zollstation errichteten sie 1726 auch in Schopfloch, nachdem der Handelsverkehr zunehmend von Feuchtwangen nach Dinkelsbühl über Schopfloch verlief. Da aber in Schopfloch schon eine markgräflich-brandenburgische Zollstation bestand, mußte jeder, der den Ort passierte, doppelt Zoll bezahlen.39

Die Grafen von Oettingen verteidigten bis ins letzte Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts die Gültigkeit ihres bis Feuchtwangen reichenden Landgerichts, das nicht als Stellvertretung der königlichen Organisationsgewalt, sondern als deren Verdrängung zu verstehen ist. Seit dem 16. Jahrhundert kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den Grafen von Oettingen und den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach wegen der Gerichtsbarkeit in Larrieden und anderen Orten des Feuchtwanger Umlandes. 40

Vom Grundeigentum der Grafen von Oettingen in Feuchtwangen ist das Oettinger Schlößchen am leichtesten faßbar. Es handelte sich um eine Behausung mit Hofreit, Garten und Graben, nordwestlich des alten Stadtkerns an der Sulzach. Es ist nicht bekannt, wann diese Behausung oder Veste errichtet wurde und wann sie in den Besitz der Oettingen gekommen ist. Es wurde die Meinung vertreten, daß dieses Schlößchen unmittelbar nach der Umwandlung des Klosters Feuchtwangen in ein Kollegiatstift (spätestens 1197) errichtet worden sei und zwar gleich neben der Klostermauer. 41 Es dürfte an dieser Stelle schon im frühen Mittelalter eine Wasserburg gestanden haben. Vermutlich handelte es sich um ein rechteckiges Gebäude, das Untergeschoß aus Stein und darüber ein Fachwerkbau, das ganze mit einem Wassergraben umgeben, getrennt vom ursprünglichen Siedlungskern der Stadt. Diese Anlage wurde beim Bau der Stadtmauer um 1395 mit einbezogen, wobei auch eine Mauer mit Tor zur Stadt hin errichtet worden sein muß. 42 Die Behauptung, 1377 hätten die von Wolmershausen neben dem Becherlehen zu Leiperzell vom Bistum Augsburg auch die Veste in Feuchtwangen von den Grafen von Oettingen zu Lehen empfangen, ist nicht nachweisbar. 43 Über das Bestehen der Behausung erfahren wir erstmals durch eine Urkunde Hilpolds von Seckendorf-Nold zu Neuendettelsau am 2. Juni 1404. 44 In der Belehnung des Weyprecht von Wolmershausen vor dem 13. April 1407 durch Graf Ludwig XI. von Oettingen mit dieser Behausung als Mannlehen wird darauf hingewiesen, daß Weyprecht schon zuvor die Behausung von Wilhelm von Seckendorf-Dürrnbuch, einem Dienstmann der Oettingen, erkauft habe. 45 Dieses Mannlehen blieb bis 1477 bei denen von Wolmershausen, die noch andere Lehen der Grafen als bewährte Dienstmannen erhalten hatten und auch sehr begütert waren. Dieses Geschlecht stand aber auch in den Diensten der Grafen von Hohenlohe sowie der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. 1451 hatte Leupold von Wolmershausen auch das Dorf Breitenau von Graf Ulrich von Oettingen als Lehen erhalten. 46

1477 folgten als Leheninhaber des Schlößchens die Herren von Schrozberg, von denen der letzte zu Feuchtwangen, Hans Wolf - seit 1552 markgräflicher Amtmann zu Feuchtwangen, ab 1561 Amtmann zu Uffenheim sowie Hausvogt im markgräflichen Amt zu Ansbach - das Schlößchen als Lehen hatte. 47 Bei all den Urkunden, die diese Leheninhaber siegelten, war als Wohnsitz Feuchtwangen angegeben. 48 Philipp Ludwig von Venningen ist nach denen von Schrozberg mit dem Schlößchen belehnt worden. 49 Offensichtlich war Hans Wolf von Venningen nach Philipp Ludwig in das Lehensverhältnis eingetreten. Er dürfte höchstwahrscheinlich nicht selbst im Schlößchen gewohnt haben; denn wie berichtet wird, sollen die von Venningen "liederliches Gesindel zu Hausgenossen" aufgenommen haben, das nachts unter der Stadtmauer herumzog und allerhand Ungebühr unternommen haben soll. Aufgrund einer Beschwerde bei der Fürstlichen Regierung in Ansbach sei dieser Unfug abgestellt worden. 50 Es ist nicht auszuschließen, daß um diese Zeit das Schlößchen in keinem guten Zustand mehr war und die Lehensinhaber selbst nicht mehr darin wohnten. Nach dem Tod des Hans Wolf von Venningen hatten die Grafen von Oettingen vermutlich auch schon aus diesem Grund kein Interesse mehr an dem Gebäude. So eigneten die Grafen Gottfried Ernst und Johann Albrecht von Oettingen im Jahr 1615 das Schlößchen mit aller Zugehörung dem Markgrafen Joachim Ernst zu Brandenburg-Ansbach. Dafür erhielten sie brandenburgische Lehenstücke zu Aufhausen im Ries. 51 Auch hier zeigt sich wieder das Bestreben der Grafen um diese Zeit, nunmehr ihre Grafschaft weiter auszubauen. Es mag sein, daß das Schlößchen in Feuchtwangen auch äußerlich Schaden genommen hat. 1525 soll es während des Bauernkrieges zerstört worden sein. 52

Außerhalb von Feuchtwangen, jedoch in unmittelbarer Nähe, hatten die Grafen von Oettingen im 14./15. Jahrhundert  reichlich Lehen zu vergeben, so in Banzenweiler, Larrieden, St. Ulrich, Sperbersbach, Steinbach, Ungetsheim, Unterampfrach, Utzenweiler 53, Vehlberg, Vorderbreitenthann, Waldhausen und Wildenholz. In all diesen Orten, mit Ausnahme von Breitenau, handelte es sich um Anwesen, welche die Grafen als Lehen vergaben. Die 1310 erfolgte Ächtung des Grafen Konrad IV. von Oettingen wegen seiner Parteinahme für den Grafen Eberhard von Württemberg, dem Bruder seiner Mutter, und die endgültige Verpfändung Feuchtwangens 1376 an den Burggrafen von Nürnberg mögen Anlaß gewesen sein, das Vordringen der Grafen nach Norden über Feuchtwangen hinaus nicht weiterzuverfolgen und sich mehr auf eine Festigung der Gebiete im Ries zu konzentrieren. Schließlich hat Feuchtwangen keine wesentliche Rolle mehr bei der Expansionspolitik der Oettinger Grafen gespielt. Durch das Vordringen der Burggrafen von Nürnberg seit dem 14. Jahrhundert waren die Grafen von Oettingen zu einer veränderten Territorialpolitik gezwungen. 54
 


Die Planskizze zeigt den vermuteten Standort des Oettinger Schlößchens in der westlichen Ausbuchtung der Stadtmauer. Die Stadtmauer wurde um 1395 mit Förderung durch den Burggrafen Friedrich V. zu Nürnberg errichtet. Der westliche Teil der Mauer ist später teilweise in die Häuser Ringstraße 11 und 13 integriert worden. Die Maueransätze an den beiden Türmen sowie eine leichte Vertiefung vom südlichen Turm hin zur Scheune mit Stallung lassen die Abgrenzung des Schlößchenbereiches hin zur Stadt vermuten - Graben und Mauer mit Tor.

Quellen und Literatur >>

1) Bis 1991 war das ehemalige Gasthaus "Zum schwarzen Adler" in der Unteren Torstraße 10 als Standort des Königshofes in Feuchtwangen angenommen worden. Die archäologischen Notgrabungen 1990/91 auf dem nach Norden direkt angrenzenden Areal konnten hierzu jedoch keinen Beweis erbringen. Es wurden dort keinerlei Anhaltspunkte aufgefunden, die auf zum Königshof gehörende ehemalige Wirtschaftsgebäude hindeuten. Im Gegenteil, die bei den Grabungen sichtbar gewordene geologische Bodenbeschaffenheit zeigte, daß dort kein Königshof gestanden haben kann.
2) Die erste Erwähnung dieser Behausung/Veste als ein Lehen der Grafen von Oettingen erfolgte in der Urkunde vom 2. Juni 1404 (Staatsarchiv Würzburg: Würzburger Standbuch Sign. 838). In dieser Urkunde gibt Hilpold von Seckendorf-Nold zu Dettelsau bekannt, daß Margarete Zöblin, eheliche Wirtin des Wilhelm von Seckendorf, genannt von Dürrnbuch, auf die Güter ihres Mannes, unter anderem auch die Behausung in Feuchtwangen, klagt. Sie ist mit dem Verkauf u. a. dieser Behausung nicht einverstanden.
3) Stadtarchiv Feuchtwangen: Archivbücherei I, 89,  Schnurrer, Ludwig: Urkundenregesten Nr. 1
4) Monumenta Germaniae. Legum Sectio IV. Const. et Acta publ. Bd. III S. 3
5) Stadtarchiv Feuchtwangen: Archivbücherei I, 89, Schnurrer, Ludwig Urkundenregesten Nr. 2
6) Weller: Hohenlohisches Urkundenbuch Bd. II S. 189 Nr. 224
7) Dertsch u.  Wulz: Urkunden Oettingischer Archive 1197 - 1330, Nr. 538 vom 16. Oktober 1347; Kessler: Chronikon Aufkirchense, S. 29; Zinkernagel: Historische Untersuchungen der Grenzen des Riesgaus, S. 73
8) Bay. Hauptstaatsarchiv München:  Brandenburg-Ansbach, Urk. 2264; Hörber: Urkunden Stadt Feuchtwangen, S. 30 Nr. 23 - 23. April 1376
9) Schnurrer: Feuchtwangen als Reichsstadt, Seite 40
10) Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen: Bd. I, S. 110 ff
11) Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen,  S. 130
12) Seit dem 13. Jahrhundert wurden sie als Reichsstädte bezeichnet.
13) Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen,  Bd. I S. 143 u. 147
14) Staatsarchiv Nürnberg: Rep. 165 a Nr. 529 S. 2 Chronicon oder annales der fürstl. brandenburgischen Stadt  Feuchtwang vom Jar 800 - 1628, gefertigt von dem dasigen Dechant M. Georg Cöler; Stadtarchiv Feuchtwangen: Archivbücherei I 6: Bärmeyer, Kap. 19 § 1: Bärmeyer berichtet einmal, daß die Grafen von Oettingen die Schutzgerechtigkeit über das Kloster oder Stift und ein anderes Mal, daß die Grafen die Schutz- und Schirmgerechtigkeit über Stadt und Stift Feuchtwang vor den Burggrafen zu Nürnberg gehabt haben. Beide Male beruft er sich auf die Aussage von Cöler: "Collegium ante Burggraviens. aliquam diu habuit tutela res Dmn. Comittes Öttingenses." - Kudorfer: Die Grafschaft Oettingen, S. 156
15) Kraft u. von Guttenberg: Sualafeld und Grafschaft Graisbach,  Tl. II S. 86 f
16)Wünschenmeyer, Mühling u. Weiß: Feuchtwanger Briefe S. 61
17) Fürst Oettingen-Wallerscheinsches Archiv Harburg: Urk: I 4753 - Es handelt sich hier um die Urkunde von 1167 über einen Gütertausch zu Hagelheim und Kalbach und eine Übereinkunft über den Zehnten zu Lederstatt zwischen der Pfarrei Berg bei Donauwörth und dem Kloster Heiligkreuz, bestätigt durch Bischof Konrad von Augsburg. Ropertus de Whtewanc fungiert hierbei mit als Zeuge für das Kloster und ist nicht Vogt zu Feuchtwangen.
18) ebenda, Urk. I 4 vom 23. Juni 1225 .
19) Uhlich: Der Beitrag der Hochmeister Konrad und Siegfried von Feuchtwangen zur Geschichte des  Deutschen Ordens, S. 60
20) Bay. Hauptstaatsarchiv München: Bestand Reichsstadt Dinkelsbühl Urk. 3 vom 8. November 1310.
21) Schuhmann u. Hirschmann: Urkundenregesten des Zisterzienserklosters Heilsbronn: Tl. I S. 121, Nr. 133 vom 9. September 1299
22) Puchner u. Wulz: Urkunden der Stadt Nördlingen 1233 - 1349, S. 29 Nr. 93; Schuhmann u. Hirschmann: Urkundenregesten ... Tl. I, S. 175 Nr. 348 vom 3. März 1313; Grupp: Oettingische Regesten, H. 3 S. 182 Nr. 635;  Schuhmann u. Hirschmann: Urkundenregesten ... Tl. I S. 177 Nr. 352 vom 26. März 1313.
23) Bay. Hauptstaatsarchiv München:  Brandenburg-Ansbach Urkunde 1166; Hörber u. Bruckner: Urkunden Stift Feuchtwangen, S. 9 Nr. 9 vom 5. Juni 1318
24) Dertsch u. Wulz: Urkunden Oettingischer Archive 1197 - 1330, S. 57 Nr. 148 vom 20. September 1293
25) ebenda, S. 24 Nr. 59; Steichele: Bisthum Augsburg,  Bd. III S. 359
26) Bay. Hauptstaatsarchiv München: Brandenburg-Ansbach Urk. 1166; Hörber u. Bruckner: Urkunden Stift Feuchtwangen, S. 9 Nr. 9 vom 5. Juni 1318; Regesta Boica: Bd. VI S. 89 vom 3. April 1323
27) Stadtarchiv Feuchtwangen: Archivbücherei I, 6 Bärmeyer: Chronik Feuchtwangen, Kap. 27, S. 446 f; Schaudig: Geschichte der Stadt und des ehemaligen Stiftes Feuchtwangen S. 65. Vermutlich waren ein Güterverkauf oder -tausch die Ursache der Streitigkeiten, wie Bärmeyer meint.
28) Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen, Bd. I S. 134; Kudorfer: Die Grafschaft  Oettingen, S. 182: Er gibt an, daß die Festlegung des Geleits und Wildbanns noch im 13. Jahrhundert erfolgte, aber erst 1419 priviligiert wurde.
29) Wann die Grafen von Oettingen in den Besitz von Breitenau und den Kirchensatz daselbst kamen, konnte ich nicht feststellen. Auch Grünenwald und Kudorfer berichten nichts darüber. Am 25. August 1302 ist es als Reichsgut bezeugt (Regesta Boica: Bd. V S. 32). Im 14. Jahrhundert ist ein Ortsadel dokumentiert (Schnurrer: Urkunden Stadt Dinkelsbühl, Bd. I S. 15 Nr. 66 u. 67 vom 31. Januar 1334).
30) Der Verkäufer, Johann von Pfaffenangst, wurde vertraglich verpflichtet, den Erlös innerhalb der Grafschaft Oettingen anzulegen und die erkauften Güter den Grafen Ludwig d. Ä. (VIII) und Ludwig d. J. (X) lehenbar zu machen. Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen: Tl. I S. 176 Anm. Nr. 1043. Am 1. April 1881 erfolgte die Ablösung der Lehensherrlichkeit der Grafen von Oettingen über den Kirchensatz zu Breitenau durch den Magistrat der Stadt Dinkelsbühl. Damit wurde das Spital der alleinige Eigentümer des Kirchensatzes.
31) Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen, Bd. I S. 133 Anm. 687; Kaiser Friedrich II. gestand 1220 und 1232 den Fürsten neben Markt-, Münz-, Zoll- und Befestigungsrecht auch das Geleitsregal (dem König zustehende Rechte wie Steuereinnahmen u. dergl.) zu.
32) Beschrieben in einem Pilgeritinerar des Abtes Albert von Stade, das um 1236 entstanden ist. Funk: Feuchtwangen - Werden und Wachsen einer fränkischen Stadt, S. 49; Reulein: Das Heiliggeistspital zu Dinkelsbühl, S. 7 ff; Schnurrer: Feuchtwangen als Reichsstadt ... S. 27 Anm. 31
33) Funk: Feuchtwangen ... S. 52
34) Steichele: Bisthum Augsburg, Bd. III S. 493 - Die Zollstation Larrieden wurde am 10. Juli 1398 zu Nürnberg von Kaiser Wenzel erneut bestätigt. Als dortige Zöllner werden genannt: 1580 Lienhard Hann u. 1614 Martin Langor, gleichzeitig Wirt. Das Amt Dürrwangen ging 1433 von Wilhelm von Dürrwangen an die Grafen Ludwig und Johann von Oettingen über (Schnurrer: Zur Geschichte des Amtes Dürrwangen, Tl. 1).
35) Grupp: Oettingische Regesten, H. 3 S. 31 Nr. 88 vom 26. Mai 1252;
derselbe S. 63 Nr. 226 vom 5. Februar 1280; Regesta Boica: Bd. IV S. 107; Wirttembergisches Urkundenbuch Bd. IX S. 209 Nr. 3747 vom 15. Mai 1288  u. Bd. X S. 16 Nr. 4216 vom 30. Januar 1292.
36) Stadtarchiv Dinkelsbühl: B 1 fol. 23
37) Schnurrer: Urkunden Stadt Dinkelsbühl, Bd. I S. 28 Nr. 130 vom 4. Dezember 1353 u. S. 102 Anm. 56: König Karl IV. teilt allen Herren und Städten des Landfriedens zu Schwaben mit, daß er den Grafen von Oettingen befohlen habe, widerrechtliche Zollstätten sofort aufzulösen. Wenn dies nicht geschehe, seien die Grafen zu schädigen und anzugreifen.
38) Stadtarchiv Dinkelsbühl: A 1 E 2 - Busch: Deduktion ... S. 206
39) Philipp: Geschichte des Marktes Schopfloch, S. 70. Um Streitigkeiten zu vermeiden, wurde zwischen Brandenburg-Ansbach und den Grafen von Oettingen 1726 ein Zollvertrag geschlossen.
40) Schnurrer: Zur Geschichte  des Amtes Dürrwangen, Tl. 2
1554 - Die von Feuchtwangen hatten einen neuen Eichpfahl an der Obermühle bei Dürrwangen stoßen lassen und wollten an dieser Stelle denen von Oettingen keine fraischliche Obrigkeit zugestehen.
1557 - Feuchtwangen bot wegen Schulden die eigenen Äcker des oettingischen Zöllners zu Larrieden feil, weil diese an-geblich in der Obrigkeit des Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach liegen sollten.
1566 - Der Amtmann zu Feuchtwangen hatte eine Wolfsgrube bei der Kapelle zum Heiligen Kreuz (Zirkelkappel bei Schwaig-hausen) mauern lassen, welche Oettingen aber einreißen ließ.
1576 - Der Vogt zu Feuchtwangen (Hans Kuppelich) hatte den Zöllnern zu Larrieden an der Kirch-weih das "Tanzen auf dem Besen" verboten,  was dem alten Herkom-men widersprach.
1615 - Der Vogt zu Feuchtwangen hatte die Brücke bei Waldhausen (Lehen derer von Oettingen) ein-gerissen. Der dortige Wirt soll sie wieder aufgebaut haben.
Stadtarchiv Feuchtwangen: Archivbücherei Nr. 95 Pfarrbeschreibung Larrieden S. 70
1697 - Ein markgräflicher Salpetergräber wurde in Larrieden in den oettingischen Häusern nicht ein-gelas-sen. So drang der Schultheiß von Feuchtwangen mit dem Überreuter (Landreiter) und Musketie-ren in die Häuser ein, da die Oettin-ger nach seiner Meinung dort kein Häuslein besitzen durften. Noch 1732 besaßen die Grafen von Oettingen vier Anwesen in Larrieden.
41) Funk: Feuchtwangen - Werden und Wachsen einer fränkischen Stadt, S. 25; Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen, Bd. II S. 38 Nr. 178 - 1514 wurde die Veste als Burgseß bezeichnet.
42) An den beiden Türmen sind noch heute entsprechende Maueransätze zu sehen. Skizze S. 41
43) Hochtanner: Herrensitze ... Tl. II
44) Siehe Anmerkung Nr. 2
45) Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen, Bd. II S. 38 Nr. 178 Anm. 6; Rechter: Die Seckendorff, Bd. I S. 44; 800 Jahre burgum ufkirchin S. 27
46) Grünenwald: Lehenbuch der Grafschaft Oettingen, Bd. II S. 206 Nr. 901 vom 11. April 1451; Jacobi: Geschichte der Stadt und des ehemaligen Stifts Feuchtwangen, S. 217. Er war 1474 - 1484 Amtmann zu Feuchtwangen.
47) Staatsarchiv Nürnberg: Rep. 147 Nr. 40 u. 88; Hörber: Urkunden Stadt  Feuchtwangen, S. 135 Nr. 254 vom 29. Mai 1552 u. S. 145 Nr. 277 vom 22. Februar 1561
48) In späteren oettingischen Lehenbüchern im Archiv zu Harburg sind nach dem 15. Jahrhundert keine Eintragungen verzeichnet, die Feuchtwangen direkt betreffen.
49) Stadtarchiv Feuchtwangen: Archivbücherei I, 6, Bärmeyer: Chronik der Stadt Feuchtwangen, S. 298
50) Stadtarchiv Feuchtwangen: Band 131 Stifts-Miscell - Bericht an die Regierung in Ansbach vom 2. Oktober 1606; Archivbücherei I, 6, Bärmeyer: Chronik der Stadt Feuchtwangen S.99
51) Staatsarchiv Nürnberg: Rep. 147 Nr. 42; Hörber: Urkunden Stadt Feuchtwangen, S. 178 Nr. 341 vom 18./28. April 1615 - Die Lehensstücke in Aufhausen bestanden aus dem Schlößchen, dem Amt-, Wohn- oder Kaplaneihaus, einem Stadel, Gärten und Hofreiten.
52) Schaudig: Geschichte der Stadt und des ehemaligen Stifts Feuchtwangen, S. 108
53) Abgegangene Siedlung südlich des Schleifweihers in Feuchtwangen, bereits 1100 in einer Würzburger Urkunde erwähnt (Chroust: Urkundenbuch St. Stephan zu Würzburg, Bd. I S. 26 Nr. 19; Regesta Boica: Bd. I S. 109; Schwinger: St. Stephans-Kloster in Würzburg, S. 37 Beilage III vom 11. Juli 1100). Am 22. Dezember 1359 wurde Utzenweiler von den Grafen Ludwig VIII. und Ludwig X. von Oettingen an einen Feuchtwanger Bürger verkauft. (Bay. Hauptstaatsarchiv München: Urk. 2140; Hörber: Urkunden Stadt Feuchtwangen, S. 24 Nr. 12; Steichele: Bisthum Augsburg, Bd. III S. 380) Utzenweiler hatte kurzfristig einen Ortsadel im Dienst der Grafen von Oettingen. 1257 Hermann von Uzenweiler (Bay. Hauptstaatsarchiv München Deutschordenskommende Oettingen Urk. 11); vor 1311 Friedrich von Otzenweiler d. Ä.; 1311 - 1321 Friedrich von Otzenweiler d. J. und Konrad sein Bruder (Borchardt, Geistliche Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber ... Bd. I S. 229 Nr. 7 u. S. 491 Nr. 12).
54) Kudorfer: Die Grafschaft Oettingen, S. 250

Erstellt: 1994 durch Werner Uhlich - letzte Änderung am 6.2.2000 durch Hans Ebert
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