Band 4  
Inhaltsverzeichnis
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Grundherrschaften und andere Hoheitsrechte im Bereich des markgräflichen Oberamtes Feuchtwangen im Jahr 1732 >>

Die innerhalb des brandenburgisch-ansbachischen Oberamtes Feuchtwangen vertretenen Grundherrschaften und ihre Ämter

Über ein Jahrtausend war Feuchtwangen Sitz von Ämtern, die für größere Bezirke um die Stadt zuständig waren. Erst in den letzten Jahrzehnten wurden diese Behörden abgezogen. Im Zuge von Einsparungsmaßnahmen während des Zweiten Weltkriegs wurde das Finanzamt am 1. August 1943 aufgehoben und sein bisheriger Bezirk dem Finanzamt Dinkelsbühl zugeteilt. Durch die Gebietsreform wurde der Landkreis Feuchtwangen am 30. Juni 1972 Teil des Landkreises Ansbach, was das Ende des Landratsamtes bedeutete. Schon am 17. Juli 1956 hatte das Amtsgericht seine Selbständigkeit verloren, es war Zweigstelle von Dinkelsbühl geworden; am 1. Juli 1973 wurde es endgültig aufgelöst. Im Zusammenhang mit dem Ende des Landratsamts wurden das Landwirtschafts-, das Schul- und das Gesundheitsamt geschlossen. An staatlichen Ämtern blieben der ehemaligen Kreisstadt Feuchtwangen nur das Forstamt und die Polizeiinspektion.
 
Im Anschluß folgt eine Übersicht der 1732 innerhalb des brandenburgisch-ansbachischen Oberamts Feuchtwangen gelegenen markgräflichen Ämter mit ihren Zuständigkeiten, den Orten, in denen sie die Grundherrschaft ausübten und der fremden Herrschaften, die in dem erwähnten Bereich grundherrschaftliche Rechte hatten.
 
Die folgenden Aufstellungen basieren auf einer umfangreichen Arbeit des späteren ansbachischen Ingenieurhauptmanns Johann Georg Vetter. Unter dem Titel "Topographie oder Beschreibung des Burggrafthums Nürnberg Unterhalb Gebürgs" schuf er bis 1732, als die erste Reinschrift abgeschlossen wurde, eine ausführliche Darstellung des Markgraftums Brandenburg-Ansbach in vier Teilen. Darin enthalten ist eine "Beschreibung des Oberamts Feuchtwang, welche anno 1732 auf hochfürstl. gnädigsten Befehl zusammengetragen und verfertigt worden durch Johann Georg Vettern, gnädigst verordneten Ingenieur Lieutnant und Landfeldmesser".
 
Johann Georg Vetter kam 1681 in Leukershausen bei Crailsheim als Sohn des aus Dinkelsbühl stammenden evangelisch-lutherischen Pfarrers Johann Georg Vetter und der Feuchtwanger Bürgermeisterstochter Christina Barbara, geborene Beck, zur Welt. Er bewarb sich 1710 beim Ansbacher Markgrafen um die Anfertigung von Karten und Beschreibungen aller Oberämter des Fürstentums. Vetter wurde angenommen, zum Landfeldmesser und später zum Ingenieurleutnant ernannt. Leider verbrannten seine in zehnjähriger Arbeit fast fertiggestellten Unterlagen im Jahr 1719. Die Oberamtskarten - die für Feuchtwangen war 1714 gemalt worden - blieben jedoch erhalten. 1723 begann er die Beschreibungen erneut. Die des Oberamts Feuchtwangen wurde 1729 fertiggestellt, 1732 waren alle ein zweites Mal abgeschlossen. 1738 wurde Vetter zum Ingenieurkapitän (Ingenieurhauptmann) befördert. Er starb im Jahr 1745 wohl auf der Wülzburg bei Weißenburg. 13
 
1  MARKGRAFTUM BRANDENBURG-ANSBACH
 
WEITERE GRUNDHERRSCHAFTEN


ZUSAMMENFASSUNG:
 
Die Grundherrschaften im Bereich des markgräflichen Oberamts Feuchtwangen waren sehr vielfältig.
 
Größter Grundherr war das Markgraftum Brandenburg-Ansbach; 7 ansbachische Oberämter hatten am Grundeigentum innerhalb des Oberamts Feuchtwangen Anteil. Zum Oberamt Feuchtwangen selbst gehörten 9 untergeordnete Ämter, die ihren Sitz innerhalb des Oberamts hatten. Dazu kamen 10 mittelbare ansbachische Grundherrschaften (Mediate) mit Sitz im Oberamt. Die 6 weiteren ansbachischen Oberämter hatten durch 10 untergeordnete Ämter und 5 mittelbare Grundherrschaften Anteil am Grundeigentum des Oberamts. Zusammen waren das 19 ansbachische Ämter unterhalb der Ebene der Oberämter und 15 Mediate, also 34 ansbachische Grundherrschaften.
 
Zum Markgraftum Brandenburg-Ansbach kamen 22 andere Territorien, die innerhalb des Oberamts Feuchtwangen Grundeigentum besaßen:
 
das Königreich Preußen mit der Herrschaft Goldbach,
der Hohe Deutsche Orden,
die drei Hochstifte Augsburg,Eichstätt und Würzburg,
die fünf Grafschaften Hohenlohe-Bartenstein,Hohenlohe-Schillingsfürst,Limpurg-Gaildorf,Oettingen-Spielberg,Schwarzenberg,
die beiden Reichsstädte Dinkelsbühl und Rothenburg,
zehn reichsritterschaftliche Herrschaften.
 
Auf eine Aufgliederung dieser fremdherrischen Territorien in Ämter, Unterämter und mediate Grundherrschaften wurde verzichtet.
 
Ohne Grundherrn waren dazu noch 9 freieigene Anwesen, die unter dem Schutz und Schirm markgräflicher Ämter standen.
 
Die meisten Anwesen im Oberamt Feuchtwangen waren sogenannte Erbzinsgüter, die in ihrem Umfang genau festgelegt waren. Ohne Genehmigung des Grundherrn durften sie nicht verändert werden. Bei Verkaufs-, Erbschafts- oder Tauschfällen wurden sie in der Regel geschlossen übergeben. Es handelte sich dabei um sogenannte "gebundene Anwesen". 15
 
Eine Zuordnung der Anwesen in absoluten Zahlen und Prozentzahlen folgt. Dabei sind Orte, die zum Teil zum Oberamt Feuchtwangen, zum Teil zu benachbarten markgräflichen Oberämtern gehörten, nur mit dem Feuchtwanger Teil mitgerechnet. Dagegen sind enklavierte Orte, die nicht der Hochgerichtsbarkeit des Oberamts Feuchtwangen unterstanden (Dürrwangen, Marktlustenau mit Kreßberg, Oberstelzhausen, Unterstelzhausen, Riegelbach, Schnelldorf mit der Buchmühle, Weinberg und Wildenholz) dazugerechnet.
 
Im Oberamt Feuchtwangen gab es ohne Schlösser, Amtsgebäude, Kirchen, Pfarr-, Schul- und Hirtenhäuser, die in der folgenden Aufstellung nicht berücksichtigt sind, 2306 gebundene Anwesen. Nur rund die Hälfte davon, 54,8 %, waren der Grundherrschaft des Markgraftums Brandenburg-Ansbach unterworfen. Die beiden ansbachischen Ämter, zu denen am meisten Anwesen im Untersuchungsbereich gehörten, waren das Stiftsverwalteramt und das Stadtvogteiamt Feuchtwangen. An fremden Grundherrschaften innerhalb des Oberamts standen das Hochstift Eichstätt und die Reichsstadt Dinkelsbühl an erster und zweiter Stelle.
 
Unstimmigkeiten bei der Summe der Prozentangaben entstanden durch Rundung.

13) Hauck: Johann Georg Vetter; Schnurrer: Johann Georg Vetter
15) Schmitt: Frankenberg. S. 146.

Erstellt: 1994 durch Dietrich Weiß - letzte Änderung am 6.2.2000 durch Hans Ebert
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