Band 5
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Zur Geschichte von Tauberschallbach ...
Die Anwesen - Index

Auszüge aus Archivalien über das Anwesen Haus Nr. 1:

Gültbuch des Chorherrenstiftes Feuchtwangen vom Jahr 1565
Salbuch des Stiftes Feuchtwangen vom Jahr 1563 (Abschrift vom Jahr 1800)
Steuerkataster des Stiftes Feuchtwangen vom Jahr 1712
Grundsteuerkataster der Gemeinde Vorderbreitenthann vom Jahr 1834


Gültbuch des Chorherrenstiftes Feuchtwangen vom Jahr 1565:

Dem stiftischen Amt gibt er:
 4 Quart Korn, 56
 4 Quart Hafer jeweils zu Michaelis (29. September)
von seinem unvogtbaren Hof und gibt die Gült und den Fall in die Kustorei.

Der Kustorei gibt er:
 1 Gulden, 2 Ort zu Michaelis
 8 Pfennige für 1 Fastnachtshenne
 8 Pfennige für 2 Herbsthühner
von seinem unvogtbaren Hof, gibt Hauptrecht und Handlohn.

Der Vikarie „Trium Regum" gibt er:
 1/2 Ort, 16 1/2 Pfennige zu Michaelis
 1/2 Ort, 10 1/2 Pfennige für 1 Fastnachtshenne
 21 Pfennige für 1 Herbsthuhn
von seinem unvogtbaren Gut, er gibt Hauptrecht und Handlohn.


Salbuch des Stiftes Feuchtwangen vom Jahr 1563 (Abschrift vom Jahr 1800):
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Tauberschallbach
Georg Maier
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fol. 252 b (563)
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Georg Maier
Er hat ein Gut, ist gar stiftisch: 57 Mit Raisen 58  und Steuer, Zins, Gült, Lehen, Hauptrecht und Handlohn dem Stift zugehörig, es hat auch alle Gemeinderechte in diesem Weiler wie die anderen.
Er muß im Jahr drei Tage mit der Menne 59 dienen: Einmal hat er acht Tage nach Walburgi an der Stiftskirchweih, den zweiten Tag an Christi Himmelfahrt und den dritten am Pfingstabend ein „Fuder Meyen" aus dem Schnarren (zur Stiftskirche in Feuchtwangen) hinein zu  fahren. 60
Er hat ein Gut. Das Haus, eine Scheune und ein Gärtlein (FN 1150, 1152) bilden mit ungefähr 1 Tagwerk die Hofreite, 61 er gibt davon dem Stift wie oben steht.

Es gehören nachfolgende Grundstücke in dieses Gut:
An Wiesen:
 
Tagwerk die Weerwiese genannt (FN 1217 im Mühlgründl), sie liegt an Hans Fecklers (Haus Nr. 2) und Hans Kleins (Haus Nr. 5) Wiesen, sie ist eine gar schlechte Wiese, zweimähdig 62
Tagwerk im Hetzerloch (FN 1210), stoßen an Hans Fecklers (Haus Nr. 2) Acker und Flecken. 63
An Äckern:
 
Morgen auf dem Schnarren (FN 1264 Langfleckenacker) mit einem Flecken (1264 1/5), stoßen an Gilg Klepfers (Unterdallersbach Haus Nr. 2) Flecken und an den Gemeindewasen (von Glashofen und Unterdallersbach), ebenso auch an seine Äcker. 
Morgen zwischen seinem Holz, dem Schnarren genannt (FN 1264/3 Tränkbuckacker), und den oben genannten vier Morgen (FN 1264). 
Morgen das Hinterfeld genannt (FN 1262 Hinterer Schnarrenacker mit Straßenäcker), liegt an Michel Wagners (Glashofen Haus Nr. 1) Acker und oben am Gemeindewasen von Glashofen. 
aa5/4  Morgen im Hetzerloch (FN 1211 1/2 Ödung im Mittelmorgen), stoßen an Hans Fecklers (Haus Nr. 2) Holz und an seine Wiesen. 
 

1
fol. 253 a
Morgen, der Schulacker genannt (FN 1200 Brunnenacker), liegt an Hans Fecklers (Haus Nr. 2) Holz, Wiesen und Acker. 
Morgen der Rottacker genannt (FN 1197 Starkacker), liegt an Hans Fecklers (Haus Nr. 2) Wiesen und seinem Flecklein, ferner liegen daran des Wüstenmüllers (Wüstenweiler Haus Nr. 4) und Fecklers (Haus Nr. 2) Wiesen. 
Morgen auf dem Kronberg (ein Teil von FN 1196 Kronbergholz), liegt an Hans Fecklers (Haus Nr. 2) und Hans Kleins (Haus Nr. 5) Äckern. 
Morgen das Füchtenäckerlein genannt (FN 1270 Wasenacker) mit einem Flecken, daran stößt Hans Fecklers (Haus Nr. 2) Flecklein und die Gemeindehut an den Acker. 
Von den Äcker ist weder Groß- noch Kleinzehent zu geben.
An Hölzern:
xxxx  
 3  Morgen im Hetzenloch genannt (FN 1209 und 1206), liegen an Hans Fecklers (Haus Nr. 2) und Lienhart Pregen (Glashofen Haus Nr. 5) Holz, auch am Stiftsholz im "Freumblinsberg" 64 und an den Bürgerstücken. 
 1  Morgen im Kronberg genannt (nur ein Teil von FN 1196), (darauf) ist nur ein Gestrüpp, stößt an des Wüstenmüllers (Wüstenweiler Haus Nr. 4) Holz und Hans Fecklers (Haus Nr. 2) Acker und Holz. 
10  Morgen, der Schnarr genannt (FN 1261/1263 Schnarrenholz und Schnarrenacker), stoßen an Michel Wagners (Glashofen Haus Nr. 1) Holz, Lorentz Müllers (Haus Nr. 10) Wiesen und oben an die Landstraße 65 sowie mit den Ecken an den Glashofener Weg und Georg Proffs (Haus Nr. 4) Wiese. 66
Er mag seinen Holzbedarf daraus decken, es ist aber nicht viel Bauholz darin.

fol. 253 b
An Krautgärten:
Ein Acker, ein guter Viertel (Morgen) groß, der Krautgarten genannt (FN 1236), stößt an Lorentz Müllers (Haus Nr. 10) und Georg Proffs (Haus Nr. 4) Äcker und an den Gemeindeweg.

An Weihern: nichts


Steuerkataster des Stiftes Feuchtwangen vom Jahr 1712:
 
 
Tauberschallbach
Andreas Schmitzer
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er hat ein Gut mit Haus und Scheune in schlechtem Zustand. Die Hofreite mißt mit dem 1 Tagwerk großen Garten 5/4 Tagwerk, darein gehören lt. Salbuch pag. 1011:

 17 1/4  Morgen Äcker
   4        Tagwerk Grummetwiesen
   4        Tagwerk Herbstwiesen
 15        Morgen Holz
      1/4  Morgen Krautgarten
er gibt an das Stiftsamt Hauptrecht zu allen Fällen mit 10 %.
Viehbestand: 2 Ochsen, 2 Stiere, 2 Kühe, 2 Kälber.


Grundsteuerkataster der Gemeinde Vorderbreitenthann vom Jahr 1834:
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Tauberschallbach Nr. 1
Johann Michael Kohn
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Litera A: Halbhof
Laut Brief vom 13. Februar 1813 von der Mutter Maria Margaretha Hofmann um 3200 Gulden erworben.
Handlohnbar zum Kgl. Rentamt, ehem. zum Stiftsamt Feuchtwangen.
Abgaben in Geld für Handlohn, Michaelisgült, 2 Fastnachtshennen, 3 Herbsthühner, Spannfron, Getreide.

 Flurstücke:
aaaxxaa  Gebäude:aaaaaaaaxxxxxxxxxxxaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa  aaaa 
1150 a  Wohnhaus und Stall unter einem Dach, Korbhaus mit Stall und Scheune, Kellerhaus und Hofraum 
0,38
  Gärten:  
1150 b  Garten 
0,02
1152 a  Schorgarten 5/4 M mit Pl.-Nr. 1152 a 
0,11
1152 b  Grasgartenpeunt 
1,67
1236  ¼ M Krautgarten 
0,50
  Äcker:  
1264 1/2  M der Neurißacker 
12,17
1197 a  11/2 M Starkacker 
1,97
1200  1 1/2 M Brunnenacker 
2,73
1210 b  3/8 M Herbstwiesenacker 
0,68
1215  3/4 M Furthacker 
1,25
1264  4 M Langfleckenacker 
6,83
1264 1/3  4 M Tränkbuckacker 
7,22
1262 a  3 3/4 M Hinterer Schnarrenacker mit Pl.-Nr. 1262 b 
1,86
1262 c  dto. 
1,86
1262 1/2  1/2 M Straßenäckerl 
1,35
1270 a  Wasenacker ½ M mit Pl.-Nr. 1270 b 
1,49
  Wiesen:  
1197 b  Ackerflecken 
1,52
1210 a  Herbstwiese im Ackerflecken 
2,83
1210 c  dto. 
3,76
1217 a  Im Mühlgrund 4 Tagw. 
1,06
1217 b  dto. 
5,42
1262 b  Am hinteren Schnarrenacker 
 0,62
1264 1/4  Am Tränkbuckacker 
2,82
1264 1/5  Am Langfleckenacker 
1,26
1262 b  Am hinteren Schnarrenacker 
0,62
1270 b  Am Wasenacker 
0,45
  Waldungen:  
1196  1 M Kronbergholz 
4,86
1206  1 M Hutholz 
1,89
1209  1 M Hetzenlochholz 
6,48
1211 b  Der Mittelmorgen 
2,95
1211 a  dto. 
2,07
1218  1 M Schlagholz 
1,61
  Ödungen:  
1216  Finsterwieslein 
0,59
1211 1/2  Im Mittelmorgen 
2,70
  Gemeinderecht zu einem ganzen Nutzungsanteil an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen   
  Summe Litera A:
78,97

Litera B: Gemeindeteile vom Jahr 1808
Mit dem Hauptgut erworben
Freieigen

Flurstücke:
aaaaaaa  Äcker:aaaaaaaaaaxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxaaaaaaaaaaaaaaa  aaaaa 
1291  Fichtenwasenteil 
0,88
1308  Vorderer Blößteil 
0,82
1314  3 Hintere Blößteile 
0,59
  Wiese:  
1245  Unterer Wasenteil 
0,80
  Summe Litera B:
3,09

Litera C: Ausbruch aus dem Kundner'schen Gute Haus Nr. 5:
Laut Brief vom 20. August 1820 von Johann Michael Kundner um 300 Gulden erkauft.
Handlohnbar zum Kgl. Rentamt, ehemals zum Stiftsamt Feuchtwangen.

Flurstücke:
  Wiese:  
1222  5/4 Tagw. im Mühlgründlein 
2,67
  Summe Litera C:
2,67
Zusammenfassung:  
Litera A: 
78,97
Litera B: 
3,09
Litera C: 
2,67
Gesamtfläche des Anwesens:
84,73


56) Das Feuchtwanger Maß beinhaltete 60,12 Liter (das ist 1 Quart, bzw. 1/8 Malter).
57) das heißt, es ist unvogtbar.
58) Die Verpflichtung zum Kriegsdienst
59) Gespann mit Pferden oder auch mit Ochsen.
60)  Der Besitzer mußte zu diesen Terminen mit Anspann und Wagen junge Birken nach Feuchtwangen bringen um die Stiftskirche damit  zu schmücken.
61) Die Hofreite bezeichnet das Grundstück, auf dem sich das Wohnhaus, die Wirtschaftsgebäude, der Hofraum sowie die daran liegenden Gärten und Peunten befinden.
62) Zweimähdige Wiesen, auch Grummetwiesen genannt, erlaubten zwei Schnitte. Die einmähdigen Wiesen, Herbstwiesen genannt, wurden dagegen nur einmal gemäht, um sie dann dem Gemeindeschäfer zur Hut zu überlassen.
63) Ein Flecken ist ein an einem Acker anliegendes Wiesenstück und wurde flächenmäßig zu den Äckern gezählt.
64) Freumblinsberg oder Frimansberg, auch Freimannsberg genannt, ist ein abgegangener Ort. Die ehemalige Lage dieses Ortes ist in den Bürgerstücken bzw. in der Nähe des Punktes, an dem die Ortsfluren von Tauberschallbach, Glashofen, Wüstenweiler, und Feuchtwangen aneinander stoßen, zu vermuten.
65) Die ehem. Landstraße von Feuchtwangen über Weinberg nach Ansbach streifte die Ortsflur von Tauberschallbach im Nordwesten. Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Straße neu trassiert.
66) Anfügung mit anderer Hand: „Von diesen 10 Morgen Holz hat mit herrsch. unterm 28.6.1728 erteilten Genehmigung 9 Morgen Georg Balthas Buckel zu Tauberschallbach (Haus Nr. 4) als ein fliegendes Lehen mit der Bedingung erkauft, daß ein Besitzer dieses Gutes bei Veräußerung dieses das Vorkaufsrecht für alle Zeit haben soll. Nun 1758 hat es der Sohn Johann Georg Buckel übernommen ohne daß Hofmann (Haus Nr. 1) ein Vorkaufsrecht geltend gemacht hat".

Erstellt: 8.3.1998 - letzte Änderung am 2.2.2000 durch Hans Ebert
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