Wilhelm Funk - Feuchtwangen - Werden und Wachsen einer fränkischen Stadt
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Kloster und Stift Feuchtwangen
Das Kloster

Feuchtwangen wird erstmals im Jahre 817 n. Chr. genannt, und zwar als fränkisches Reichskloster. Für dieses Jahr hatte Ludwig der Fromme einen Reichstag nach Aachen einberufen, auf dem u. a. die Verpflichtungen der Klöster gegen das Reich behandelt wurden. Feuchtwangen wird unter den mittelbegüterten Klöstern aufgeführt, die nur Steuern zu leisten, aber keine Mannschaft zu den Kriegen und Feldzügen des Königs zu stellen hatten.
 
Über die Stiftung des Klosters ist nichts bekannt. Der Ortssage nach soll Karl der Große es gegründet haben. Dagegen wenden aber die Historiker ein, daß Karl der Große keine Klöster gestiftet habe. Nach der Urkunde Ottos IV. von 1209 (s. Anhang) und nach der Stiftung der Vikarie des hlg. Kaiser Karls durch Rabeno, Truchseß von Willburgstetten, scheint sich die Ortssage schon sehr früh gebildet zu haben.
 
Der bekannte Kirchenhistoriker A. Hauck bezeichnet in seiner "Kirchengeschichte Deutschlands" Feuchtwangen als etwas junger als das benachbarte Reichskloster Ellwangen, das unter Pippin (741 bis 768) gegründet wurde. In der 2. Auflage seiner Kirchengeschichte gibt er an:
"Feuchtwangen 768, St. Martin"1
 
Im Jahre 826 erscheint Feuchtwangen im Verbrüderungsbuch des Klosters Reichenau im Bodensee. Diese Quelle überliefert die Namen zweier Abte: Gosbert und Wigrat von Feuchtwangen.
 
Die weitere Geschichte des Klosters ist mit dem Bistum Augsburg verbunden, in dessen nördlichster Ecke es lag. Die Lebensgeschichte des Hl. Ulrich, Bischofs von Augsburg (923 bis 973), berichtet, Ulrich habe die zu seinem Bistum gehörigen Klöster, darunter Feuchtwangen, niemals als ganzes zu Lehen gegeben, sondern nur Teile davon, und zwar gegen Übernahme der Klostervogtei. Er selbst habe die Klöster visitiert und sich die Wahrung der Herrschaft vorbehalten.2
 
Es ist nicht bekannt, wann Feuchtwangen aus dem Besitz des Reiches an die Augsburger Bischöfe kam. Sicher scheint aber zu sein, daß Bischof Ulrich eine eigenherrliche Stellung über Feuchtwangen in Anspruch nahm.
 
Als bischöfliches Eigenkloster verlor Feuchtwangen seine Vorrechte als ehemaliges Reichskloster, darunter die eigene Gerichtsbarkeit und die freie Abtwahl. Nun übte der Bischof selbst das Recht des Abtes aus und ließ sich durch einen Prior vertreten. Vor allem aber war er Kloster- und Gerichtsherr.
Feuchtwangen hatte damit das gleiche Schicksal erlitten wie die anderen Reichsklöster im Frankenland. So war Spalt zu unbekannter Zeit dem Bistum Regensburg geschenkt worden. Karl der Große gab vor 775 Holzkirchen (b. Würzburg) dem Kloster Fulda und vor 800 Ansbach dem Würzburger Bischof.3 Gunzenhausen kam 823 durch Ludwig den Frommen an das Reichskloster Ellwangen, Herrieden 888 durch Arnulf von Kärnten an den Bischof von Eichstätt.3
 
Die zeitlich nächsten Urkunden über Feuchtwangen bilden 14 Briefe aus der Zeit kurz vor dem Jahre 1000. Diese einzigartige Briefsammlung4 gibt sehr schätzenswerte Einblicke in die damaligen Verhältnisse.
 
Danach war das Kloster ziemlich verfallen. Um ihm wieder aufzuhelfen, sandte Abt Gosbert vom Kloster Tegernsee auf die Bitte des Augsburger Bischofs Luitold fünf Mönche nach Feuchtwangen, darunter Wigo und Froumund, von denen die Briefe stammen.
 
Wigo schreibt darin u. a., daß die weltlichen Großen der Umgebung dem Kloster nicht freundlich gesinnt sind, daß der einzige Weiher heimlich ausgefischt wurde und daß aufgewiegelte Leute aus Schwaben die Klosterwiese durch ihre Rosse abweiden ließen. Ferner teilt er mit, daß die dem Erlöser geweihte Klosterkirche keine Fenster habe. Er bittet deshalb um Leinwand zum Verhängen der Fenster, außerdem um Eisen für Werkzeuge und Geräte. Wir erfahren weiter, daß es im Kloster zwei Köche gab, dann Schuhmacher, Wäscher, Bierbrauer und einen Schmied, schließlich noch Hirten für Pferde, Rinder, Ziegen und Schweine.

1)  Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands (II.), S. 819 und S. 581, Anm. 6.
2)  Otto Meyer: Feuchtwangen, Augsburger Eigen- Tegernseer Filialkloster, Zeitschrift d. Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanon. Abt. XXVII (1938), S. 599 ff. - Ferner Steichele, Das Bistum Augsburg.
3)  Ad. Bayer, St. Gumberts Kloster und Stift in Ansbach, Würzburg 1948, S. 55.
4)  Abgedruckt bei Steichele, Bistum Augsburg, Bd. III, S. 341. Vgl.

Erstellt am 25.3.1999 durch Hans Ebert