| Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg |
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9. Pf. Mönchs-Roth.
Patr. Die Benediktiner-Propstei Roth.
Roth, gewöhnlich Mönchs-Roth, liegt am Flüßchen Roth, ½ St. westlich der Nördlingen-Dinkelsbühler Landstrasse, Wilburgstetten gegenüber, nahe der Grenze gegen Wirtemberg, im Bezirks-Amte und Landgerichte Dinkelsbühel. Das Dorf zählt 840 Protestanten, 53 Katholiken und 213 Israeliten. Eine halbe Viertelstunde nach Osten steht noch die Kirche der ehemaligen Benediktiner-Propstei Roth, an deren Geschichte wir am füglichsten die Geschichte und Beschreibung der Pfarrei Roth nach ihrem Zustande in katholischer Zeit anschließen.
Benediktiner-Propstei Roth.
1. Stiftung. Im Dorfe Roth und in der Umgegend besaßen im 12. Jahrh. die Herren von Leiningen und die Grafen von Brotselden (in Franken) Güter, vermuthlich als Lehen vom Reiche. Hermann von Leiningen, seine Gemahlin Adala und Graf Diemo von Brotselden schenkten, wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 12. Jahrhundertes, an Kloster Hirschau im Speierer Sprengel (wirtb. O.-A. Calw) hundert Huben zu Roth und in den umliegenden Dörfern und Weilern, mit der Verpflichtung für den Abt von Hirschau, daß derselbe in Roth für Aufrichtung des Klosterlebens nach der Regel des heil. Benediktus sorge1). So entstand, eine halbe Viertelstunde östlich vom Dorfe Roth, das Benediktiner-Kloster Roth, später gewöhnlich Mönchs-Roth genannt. Demselben standen Pröpste vor, welche das Mutterkloster Hirschau dahin abordnete. Wir kennen noch aus dem 12. Jahrhunderte ein paar Fälle, in welchen Hirschauer Äbte, vom abteilichen Amte abtretend, in die einfachere und doch ehrenvolle Stellung von Rothischen Pröpsten zurücktraten; es waren dies Abt Rupert im Jahre 1170 und Abt Heinrich um 1196 (siehe unten). Im Jahre 1223 verstanden sich Abt Eberhart und der Convent von Hirschau dazu, daß der Propst von Roth zum Bischofe von Augsburg in dasselbe Verhältniß der Unterordnung zu treten habe, in welchem die übrigen Prälaten des Augsburger Sprengels stünden2).
2. Schirmvogtei. Die Schirmvogtei über Kloster roth stand beim Reiche. Am 20. Juli 1227 gab König Heinrich dem Propste Rudolf von Roth das Versprechen, er werde diese Vogtei Niemanden zu Lehen geben, verpfänden, verschenken, oder dieselbe vom Reiche veräußern, und räumte dem Kloster zugleich die Befugniß ein, jederzeit einen beliebigen Beamteten des Reiches sich als Schirmer zu wählen3). Aber König Kunrat IV. sah sich genöthigt, am 7. Okt. 1251 die Vogtei von Roth (advocatiam monasterii Roth) mit andern Reichsgütern an den Grafen Ludwig von Öttingen zu verpfänden4). Unter König Rudolf war die Vogtei wieder zum Reiche zurückgezogen; denn am 10 Dec. 1274 übertrug dieser König den Schirm über Kloster Roth an Lüpolt von Weiltingen5).
Um diese Zeit und etwas später scheinen in Bezug auf die Rothische Schirmvogtei allerlei Händel gepflogen worden zu sein. Darüber kam es zu Streit und offener Fehde zwischen dem Propste von Roth im Bunde mit dem Grfen Johannes von Helfenstein und dem Truchsessen Gerung von Wilburgstetten einerseits, und dem Sohne des obigen Lüpolt von Weiltingen, Heinrich, genannt Kuchenmeister von Nortenberg, andererseits, in deren Verlaufe Letzterer in des Grafen und des Truchsessen Gefangenschaft gerieth. König Ludwig und Graf Berchthold von Marstetten, genannt von Neiffe, beschieden am 15. Aug. 1325 den Streit zu Ungunsten Heinrich’s also: Der Kuchenmeister sei seiner Gefangenschaft zu entledigen, solle sich mit der Gegenparthei versöhnen und auch seine Söhne Friedrich, Walther und Kunrat zu deren Freundschaft bringen; „auch sol der chauf vmb die brobstai vnd vmb daz closter zu Rot gar vnd genzlich absein, vnd sol der Chuchenmaister dem brobst von Rot di brief, di er von dem abbt von Hirzowe oder von swem er si hat, wider geben, also sol auch der chauf vmb vnser vogtai über dazselbe closter absein vnd sol vns der Chuchenmaister vnser brief, di der von vns darüber hat, auch wider geben“6). Am 15. Juni 1326 entsagen Heinrich der Kuchenmeister von Nortenberg und seine Söhne Walther und Cunrat ausdrücklich allen Rechten, welche sie gehabt haben „an dem vrbar des closters zu Rothe von des abtes vnd convents wegen von Hirsaw oder anderstwo, auch der vogtei desselben closters und des rechtens davon, als wir sie heten von des königs wegen“7).
Bald darnach verpfändete Kaiser Ludwig die Vogtei von Roth für sechs Hundert Pfund Heller an Heinrich den Truchsessen von der Lumburg, wie ein von diesem am 19. Juni 1331 dem Abte von Hirschau gegebener Revers darthut8). Aber Propst Wighart von Roth löste im J. 1340 diese Pfandschaftssumme an den Truchsessen ab und gewann dadurch die Vogtei für das Kloster zurück9), selche dann Abt Wighart von Hirschau „in allem dem recht, als er sie gehabt hat von des keysers wegen“, am 15. Sept. 1347 den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen übergab. Das Recht des Abtes zu diesem Akte scheint aber nicht ganz sicher gestanden zu haben; denn durch eine am 7. Juli 1349 zu Mainz ausgestellte Urkunde verpfändete König Karl IV. denselben Grafen von Öttingen, für 600 Pfund Hell., 200 Kleingulden von Florenz und 60 Schock böhmischer Pfennige „seine und des richs vogtai über die bropstai ze Münch Rote“, zu welcher Summe der Kaiser am 6. Jan. 1367 noch 1500 Pfund Heller schlug, welche er den Grafen Ludwig dem ältern und Ludwig dem jüngern von Öttingen schuldig worden10). Aber weder König Karl, noch einer seiner Nachfolger löste die Rothische Vogtei zum Reiche zurück; sie blieb in der Eigenschaft eines Reichslehens in den Händen der Grafen von Öttingen, welche auf diesen Titel hin für sich niedere und hohe Gerichtsbarkeit sammt der Landeshoheit über Kloster Roth und seine Zugehörungen begründeten.
3. Verhältniß zu Hirschau. An zeitlichem Gute hatte Kloster Roth nur zu genießen, was ihm Hirschau überließ; denn das Mutterkloster hielt seine Erwerbungen in dortiger Gegend als Eigenthum fest. Doch war dem Tochterkloster das Patronat-Recht von drei nahe gelegenen Pfarrkirchen des Augsburger Sprengels überlassen worden, nämlich von Segringen, von Walchsheim und von Roth selbst. Die Kirche von Segringen hatte Bischof Siboto am 17. Sept. 123811), die von Walchsheim Bischof Peter am 20. Aug. 144812) der Propstei Roth einverleibt; über die Pfarrkirche von Roth liegen Urkunden nicht vor.
Zwischen dem Mutterkloster Hirschau und dem Tochterkloster Roth bildete sich im Laufe der Zeit wegen gegenseitiger Rechte und Pflichten Spannung, Zwietracht und offenes Zerwürfniß. Hirschauer Nachrichten aus dem Anfange des 15. Jahrhundertes sprechen bereits von der Brüder zu Roth Ungehorsam und Trotz, gegen welchen Abt Friedrich von Hirschau sogar vom Concilium zu Constanz Hilfe suchte13). Friedrich’s Nachfolger, Abt Wolfram, hatte um das J. 1455 den Hirschauer Mönch Wilhelm von Lustenau als Propst von Roth ernannt und dem Bischofe von Augsburg präsentirt, welcher demselben darauf die Institution zur Propstei ertheilte. Als nun Wilhelm instituirt war, forderte ihm Abt Wolfram das eidliche Versprechen ab, er wolle keinen Mönch oder Novizen in die Propstei aufnehmen, dem Abte von Hirschau oder seinem Abgeordneten über Einnahmen und Ausgaben jährlich Rechnung stellen, Überschüsse auf Verlangen des Abtes nach Hirschau abliefern, von Unterthanen und Hintersassen der Propstei über eine bestimmte Summe keine Leistung oder Steuer erheben, vom Siegel der Propstei ohne Zustimmung des Abtes nie einen Gebrauch machen und sich gegen den Abt nie auf die bischöfliche Confirmation berufen. Propst Wilhelm leistete zwar diesen Versprechungs-Eid, beschwerte sich aber in Gemeinschaft mit dem Grafen Wilhelm von Öttingen, seinem Schirmherrn, über dieses Verfahren des Abtes beim Papste.
Wirklich erklärte Papst Pius II. mittels einer am 15. Juli 1459 erlassenen Bulle den dem Propste abgenommenen Eid als ungerecht, nichtig und unverbindlich14), bestimmte, der Propst müsse, ohne einer Erlaubniß von Seite des Hirschauer Abtes zu bedürfen, in Roth so viele Novizen und Mönche halten, als die Propstei nähren könne, er dürfe von Hintersassen und Unterthanen in Fällen der Noth Leistungen und Steuern erheben, und in Angelegenheiten seines Klosters, ohne den Abt zu befragen, das Propstei-Siegel, alten Herkommen gemäß, gebrauchen, die bischöfl. Confirmation unbeschränkt anwenden und genießen, endlich sollte der Propst befugt sein, kirchliche Benefizien, welche die Pröpste von Roth bisher verliehen hätten, auch künftig frei zu verleihen.
(N.B. Das Folgende ist wegen der geringeren Wichtigkeit nur mehr in ganz gedrängter, jedoch nicht wörtlicher Auszug aus dem Werke von Steichele.)
Unter dem Propste Mathias Langenmeier, der im Anfange seiner Amtsführung noch fest zur kathl. Religion hielt sammt seinem Convente, wußte Graf Ludwig, unter Schutz und Beihilfe benachbarten Fürsten die Protestantisirung des Klosters durchzusetzen. 1558 – die abgefallenen Mönche wurden teils auf prot. Pfarreien befördert, teils blieben sie gegen Bezug von Leibgedingen im Kloster vereinigt. Von den Einkünften Mönchs-Roths gründete Graf Ludwig einen Stipendienfond.
Die
Klostergebäude von Mönchs-Roth sind abgebrochen, jedoch die Kirche
der hl. Ap. Petrus und Paulus steht noch. In die Pfarrei Mönchs-Roth
sind gegenwärtig auch die Protestanten in den angrenzenden wirtembergischen
Orten eingepfarrt. Die im Pfarrsprengel Mönchs-Roth wohnenden Katholiken
sind nach Wilburgstetten eingepfarrt. In Mönchs-Roth wohnen auch 213
Juden.