Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
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9. Pf. Mönchs-Roth.

Patr. Die Benediktiner-Propstei Roth.

Roth, gewöhnlich Mönchs-Roth, liegt am Flüßchen Roth, ½ St. westlich der Nördlingen-Dinkelsbühler Landstrasse, Wilburgstetten gegenüber, nahe der Grenze gegen Wirtemberg, im Bezirks-Amte und Landgerichte Dinkelsbühel. Das Dorf zählt 840 Protestanten, 53 Katholiken und 213 Israeliten. Eine halbe Viertelstunde nach Osten steht noch die Kirche der ehemaligen Benediktiner-Propstei Roth, an deren Geschichte wir am füglichsten die Geschichte und Beschreibung der Pfarrei Roth nach ihrem Zustande in katholischer Zeit anschließen.

Benediktiner-Propstei Roth.

1. Stiftung. Im Dorfe Roth und in der Umgegend besaßen im 12. Jahrh. die Herren von Leiningen und die Grafen von Brotselden (in Franken) Güter, vermuthlich als Lehen vom Reiche. Hermann von Leiningen, seine Gemahlin Adala und Graf Diemo von Brotselden schenkten, wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 12. Jahrhundertes, an Kloster Hirschau im Speierer Sprengel (wirtb. O.-A. Calw) hundert Huben zu Roth und in den umliegenden Dörfern und Weilern, mit der Verpflichtung für den Abt von Hirschau, daß derselbe in Roth für Aufrichtung des Klosterlebens nach der Regel des heil. Benediktus sorge1). So entstand, eine halbe Viertelstunde östlich vom Dorfe Roth, das Benediktiner-Kloster Roth, später gewöhnlich Mönchs-Roth genannt. Demselben standen Pröpste vor, welche das Mutterkloster Hirschau dahin abordnete. Wir kennen noch aus dem 12. Jahrhunderte ein paar Fälle, in welchen Hirschauer Äbte, vom abteilichen Amte abtretend, in die einfachere und doch ehrenvolle Stellung von Rothischen Pröpsten zurücktraten; es waren dies Abt Rupert im Jahre 1170 und Abt Heinrich um 1196 (siehe unten). Im Jahre 1223 verstanden sich Abt Eberhart und der Convent von Hirschau dazu, daß der Propst von Roth zum Bischofe von Augsburg in dasselbe Verhältniß der Unterordnung zu treten habe, in welchem die übrigen Prälaten des Augsburger Sprengels stünden2).

2. Schirmvogtei. Die Schirmvogtei über Kloster Roth stand beim Reiche. Am 20. Juli 1227 gab König Heinrich dem Propste Rudolf von Roth das Versprechen, er werde diese Vogtei Niemanden zu Lehen geben, verpfänden, verschenken, oder dieselbe vom Reiche veräußern, und räumte dem Kloster zugleich die Befugniß ein, jederzeit einen beliebigen Beamteten des Reiches sich als Schirmer zu wählen3). Aber König Kunrat IV. sah sich genöthigt, am 7. Okt. 1251 die Vogtei von Roth (advocatiam monasterii Roth) mit andern Reichsgütern an den Grafen Ludwig von Öttingen zu verpfänden4). Unter König Rudolf war die Vogtei wieder zum Reiche zurückgezogen; denn am 10 Dec. 1274 übertrug dieser König den Schirm über Kloster Roth an Lüpolt von Weiltingen5).

Um diese Zeit und etwas später scheinen in Bezug auf die Rothische Schirmvogtei allerlei Händel gepflogen worden zu sein. Darüber kam es zu Streit und offener Fehde zwischen dem Propste von Roth im Bunde mit dem Grfen Johannes von Helfenstein und dem Truchsessen Gerung von Wilburgstetten einerseits, und dem Sohne des obigen Lüpolt von Weiltingen, Heinrich, genannt Kuchenmeister von Nortenberg, andererseits, in deren Verlaufe Letzterer in des Grafen und des Truchsessen Gefangenschaft gerieth. König Ludwig und Graf Berchthold von Marstetten, genannt von Neiffe, beschieden am 15. Aug. 1325 den Streit zu Ungunsten Heinrich’s also: Der Kuchenmeister sei seiner Gefangenschaft zu entledigen, solle sich mit der Gegenparthei versöhnen und auch seine Söhne Friedrich, Walther und Kunrat zu deren Freundschaft bringen; „auch sol der chauf vmb die brobstai vnd vmb daz closter zu Rot gar vnd genzlich absein, vnd sol der Chuchenmaister dem brobst von Rot di brief, di er von dem abbt von Hirzowe oder von swem er si hat, wider geben, also sol auch der chauf vmb vnser vogtai über dazselbe closter absein vnd sol vns der Chuchenmaister vnser brief, di der von vns darüber hat, auch wider geben“6). Am 15. Juni 1326 entsagen Heinrich der Kuchenmeister von Nortenberg und seine Söhne Walther und Cunrat ausdrücklich allen Rechten, welche sie gehabt haben „an dem vrbar des closters zu Rothe von des abtes vnd convents wegen von Hirsaw oder anderstwo, auch der vogtei desselben closters und des rechtens davon, als wir sie heten von des königs wegen“7).

Bald darnach verpfändete Kaiser Ludwig die Vogtei von Roth für sechs Hundert Pfund Heller an Heinrich den Truchsessen von der Lumburg, wie ein von diesem am 19. Juni 1331 dem Abte von Hirschau gegebener Revers darthut8). Aber Propst Wighart von Roth löste im J. 1340 diese Pfandschaftssumme an den Truchsessen ab und gewann dadurch die Vogtei für das Kloster zurück9), selche dann Abt Wighart von Hirschau „in allem dem recht, als er sie gehabt hat von des keysers wegen“, am 15. Sept. 1347 den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen übergab. Das Recht des Abtes zu diesem Akte scheint aber nicht ganz sicher gestanden zu haben; denn durch eine am 7. Juli 1349 zu Mainz ausgestellte Urkunde verpfändete König Karl IV. denselben Grafen von Öttingen, für 600 Pfund Hell., 200 Kleingulden von Florenz und 60 Schock böhmischer Pfennige „seine und des richs vogtai über die bropstai ze Münch Rote“, zu welcher Summe der Kaiser am 6. Jan. 1367 noch 1500 Pfund Heller schlug, welche er den Grafen Ludwig dem ältern und Ludwig dem jüngern von Öttingen schuldig worden10). Aber weder König Karl, noch einer seiner Nachfolger löste die Rothische Vogtei zum Reiche zurück; sie blieb in der Eigenschaft eines Reichslehens in den Händen der Grafen von Öttingen, welche auf diesen Titel hin für sich niedere und hohe Gerichtsbarkeit sammt der Landeshoheit über Kloster Roth und seine Zugehörungen begründeten.

3. Verhältniß zu Hirschau. An zeitlichem Gute hatte Kloster Roth nur zu genießen, was ihm Hirschau überließ; denn das Mutterkloster hielt seine Erwerbungen in dortiger Gegend als Eigenthum fest. Doch war dem Tochterkloster das Patronat-Recht von drei nahe gelegenen Pfarrkirchen des Augsburger Sprengels überlassen worden, nämlich von Segringen, von Walchsheim und von Roth selbst. Die Kirche von Segringen hatte Bischof Siboto am 17. Sept. 123811), die von Walchsheim Bischof Peter am 20. Aug. 144812) der Propstei Roth einverleibt; über die Pfarrkirche von Roth liegen Urkunden nicht vor.

Zwischen dem Mutterkloster Hirschau und dem Tochterkloster Roth bildete sich im Laufe der Zeit wegen gegenseitiger Rechte und Pflichten Spannung, Zwietracht und offenes Zerwürfniß. Hirschauer Nachrichten aus dem Anfange des 15. Jahrhundertes sprechen bereits von der Brüder zu Roth Ungehorsam und Trotz, gegen welchen Abt Friedrich von Hirschau sogar vom Concilium zu Constanz Hilfe suchte13). Friedrich’s Nachfolger, Abt Wolfram, hatte um das J. 1455 den Hirschauer Mönch Wilhelm von Lustenau als Propst von Roth ernannt und dem Bischofe von Augsburg präsentirt, welcher demselben darauf die Institution zur Propstei ertheilte. Als nun Wilhelm instituirt war, forderte ihm Abt Wolfram das eidliche Versprechen ab, er wolle keinen Mönch oder Novizen in die Propstei aufnehmen, dem Abte von Hirschau oder seinem Abgeordneten über Einnahmen und Ausgaben jährlich Rechnung stellen, Überschüsse auf Verlangen des Abtes nach Hirschau abliefern, von Unterthanen und Hintersassen der Propstei über eine bestimmte Summe keine Leistung oder Steuer erheben, vom Siegel der Propstei ohne Zustimmung des Abtes nie einen Gebrauch machen und sich gegen den Abt nie auf die bischöfliche Confirmation berufen. Propst Wilhelm leistete zwar diesen Versprechungs-Eid, beschwerte sich aber in Gemeinschaft mit dem Grafen Wilhelm von Öttingen, seinem Schirmherrn, über dieses Verfahren des Abtes beim Papste.

Wirklich erklärte Papst Pius II. mittels einer am 15. Juli 1459 erlassenen Bulle den dem Propste abgenommenen Eid als ungerecht, nichtig und unverbindlich14), bestimmte, der Propst müsse, ohne einer Erlaubniß von Seite des Hirschauer Abtes zu bedürfen, in Roth so viele Novizen und Mönche halten, als die Propstei nähren könne, er dürfe von Hintersassen und Unterthanen in Fällen der Noth Leistungen und Steuern erheben, und in Angelegenheiten seines Klosters, ohne den Abt zu befragen, das Propstei-Siegel, alten Herkommen gemäß, gebrauchen, die bischöfl. Confirmation unbeschränkt anwenden und genießen, endlich sollte der Propst befugt sein, kirchliche Benefizien, welche die Pröpste von Roth bisher verliehen hätten, auch künftig frei zu verleihen15).

Mit dieser päpstlichen Entscheidung waren aber noch nicht alle Schwierig-keiten, in welche Kloster Hirschau mit der Propstei Roth und ihrem Schirm-herrn verwickelt war, gehoben. Erst als Abt Wolfram gestorben, auch die Propstei in Roth erledigt war, verglichen Schiedsmänner, nämlich Abt Wil-helm von Ottenbeuren, Abt Rudolf von Neresheim, Johannes Hirn, Dechant des Stiftes Feuchtwangen, und Sixt von Gundelsheim am 8. Nov. 1460 den Grafen Wilhelm von Öttingen als Schirmherrn von Roth und den neuen Abt Bernhart von Hirschau bezüglich der Propstei Roth in folgender Weise:

So oft die Propstei Mönchs-Roth ledig werde, möge der Abt von Hirschau aus dem Convente zu Hirschau einen Propst nach Mönchs-Roth setzen und einen Bischofe von Augsburg zur Confirmation und Investitur präsentiren; der Propst solle des Klosters Mönchs-Roth Güter nutzen und nießen ohne Hinderniß eines Abtes von Hirschau, doch solle er ohne Willen des Abtes und des Schirmherrn zu Öttingen Nichts vom Gotteshause verkaufen oder hingeben; der Propst solle dem Abte zu Hirschau in allen geistlichen Sachen gehorsam und verbunden sein als seinem Visitator und geistlichen Obern, und solle der Abt nach alter Gewohnheit Gewalt haben, das Kloster Roth in zeitlichen und geistlichen Sachen zu visitiren und mit Willen und Wissen des Schirmherrn zu reformiren; was hinfür von des Gotteshauses zu Mönchs-Roth Gut erspart und fürbracht werde, solle Alles bei demselben Gotteshause bleiben; auch solle fürbas ein Propst zu Roth des Gotteshauses Kirchenlehen, nämlich die Pfarrkirchen zu Segringen, Dinkelsbühel und Walchsheim, und andere seine Gottesgabe, so die ledig werden, in der Art leihen, daß er den Priester, welchem er sie leiht, dem Abte von Hirschau schicke und benenne, damit dieser ihn dem Bischofe präsentire; endlich solle der Propst zu Roth desselben Gotteshause Güter besetzen und entsetzen, die armen Leute regieren und strafen, wenn es Roth thue, mit Hilfe des Schirmherrn, ohne Irrung und Hinderniß eines Abtes zu Hirschau16).

4. Reihe der Pröpste. Aus Urkunden und durch andere verlässlige Nachrichten sind uns von den Pröpsten, welche dem Kloster Roth vorstanden, die folgenden bekannt:1. Rupert, zuvor Abt zu Hirschau von 1165 - 1176, legte im Jahre 1176 das abteiliche Amt nieder und übernahm die Propstei zu Roth, welche er einige Jahre lang versah17).2. Heinrich, von 1188 - 1196 Abt zu Hirschau, resignirte gleichfalls und ging als Propst nach Roth, wo er schon nach einem halben Jahre, am 2. Juni 1196, starb18).3. Rudolf; ihm verspricht König Heinrich VII. am 20. Juli 1227 die Rothische Vogtei immer beim Reiche belassen zu wollen; s. ob. S. 477.4. Reinboto I. (Reinboto prepositus in Rot), siegelt im Jahre 1246 eine Urkunde für Ahausen an der Werniz19).5. Friedrich; auf seine Bitte um einen Schirmherrn überträgt König Rudolf am 10. Dec. 1274 den Schirm über Kloster Roth an Lüpolt von Weiltingen; s. ob. S. 478.6. Reinboto II.; er verkauft am 29. Nov. 1317 mit dem Abte Heinrich von Hirschau die Pflader-Mühle zu Nieder-Segringen an das Spital zu Dinkelsbühel20).7. Wighart; eine Rothische Urkunde vom 25. Juli 1340 nennt einen Propst Wigmann, eine andere vom 3. Febr. 1341 einen Propst Wighart von Roth, wahrscheinlich eine und dieselbe Person21).8. Gottfried I.; er erscheint am 16. Okt. 1353, und mit Abt Wighart von Hirschau am 6. Nov. 135722).9. Kunrat, 137223).10. Reinhard von Au, genannt am 29. Juni 1394 und am 11. Nov. 139924).11. Gottfried II. von Waldekk, als Propst von Roth in Urkunden dieses Klosters das erste Mal genannt am 24. Juni 1415, das letzte Mal am 13. April 1441.12. Wilhelm I. Truchseß von Stetten, als Propst von Roth genannt in Urkunden dieses Klosters vom 19. Juni 1442 und 19. Dec. 144825).13. Wilhelm II. von Lustenau, das erste Mal genannt am 19. Okt. 1450, führte im Jahre 1459 mit günstigem Erfolge den großen Streit mit Abt Wolfram von Hirschau über das Verhältnis Roth's zum Mutterkloster Hirschau (s. ob. S. 480), nach dessen Aussage er sein Amt nicht mehr lange bekleidet haben kann; denn seinen Nachfolger,14. Peter Scheller, nennen Rother Urkunden vom 21. Mai 1461 bis zum 8. Nov. 1471.15. Georg Graf, erscheint in den Urkunden von Roth das erste Mal am 22. Juni 1480; Hirschauer Nachrichten aber geben an, er sei gegen dreizehn Jahre Propst zu Roth gewesen, dann im Jahre 1482 zum Abte von Hirschau gewählt worden, habe aber schon nach nicht vollen zwei Jahren die Abtwürde niedergelegt, nachdem er in Hirschau, wie in Roth, löblich und ersprießlich gewirkt26).16. Johannes Herdegen, wurde nach Georg's Resignation vom Abte zu Hirschau präsentirt und am 15. Febr. 1483 vom Augsburger General-Vicar confirmirt, genannt wird er das letzte Mal am 16. Oktober 1512.17. Johannes von Wangen, welcher wahrscheinlich im Jahre 1513 zur Propstei gelangte.18. Melchior Röttinger, 1517 - 1556. Um diese Zeit erhoben sich neue Streitigkeiten zwischen Roth und Hirschau, und die Klostergemeinde selbst litt an innern Zerwürfnissen. Als Propst Johannes von Wangen im Jahre 1516 gestorben war, sandte der Abt von Hirschau seinen Conventualen Andreas Steck als Propst nach Roth. Der Convent von Roth versagte ihm aber die Anerkennung und wählte sich selbst seinen Prior Melchior Röttinger, aus Nördlingen gebürtig, zum Propste. Am 22. Aug. 1516 aber brachten Propst Albert von Elwangen und Abt Kunrat von Kaisersheim als päpstliche Commisäre einen Vergleich zwischen beiden Theilen zu Stande, und nun präsentirte am 17. März 1517 Abt Johannes von Hirschau denselben Prior Melchior Röttinger dem Bischofe von Augsburg zur Confirmation als Propst von Roth. Gleichzeitig wanderten aus dem Convente von Roth vier Mönche aus und siedelten nach Hirschau über27).

Die Stürme jener bewegten Zeit, in welche Propst Melchior's Amtsführung fiel, stießen auch an die Pforten des Klosters Mönchs-Roth und erschütterten dieses im Geistlichen und Weltlichen bis auf den Grund. Die aufgeregten Bauern der Gegend, im Vereine mit beutesüchtigen Dinkelsbühlern, sammelten sich im Jahre 1525 um das Kloster und überzogen es mit Brand und Plünderung; vom Dinkelsbühler Rathe gedrängt, mußte der Propst am 28. Febr. 1532 das wichtige Patronat-Recht der Pfarrei und der Kaplanei U. L. Frau zu Dinkelsbühel an diese Reichsstadt abtreten (s. ob. S. 258); endlich aber ließen die Versuche der Grafen von Öttingen, die protestantische Confession in ihrem Gebiete und in ihren schutzverwandten Klöstern einzuführen, den Propst und Convent von Roth nie zu rechter Ruhe kommen; ja, vom Jahre 1546 an drohte in Folge eines zwischen dem Grafen Karl Wolfgang von Öttingen und dem Kloster Mönchs-Roth geschlossenen Vergleichs dem Kloster ernste Gefahr der Abstellung katholischer Religions-Uebung und der Säcularisirung28). Weil aber der Graf im Jahre 1548 dem kaiserlichen Interim beitrat, gewann die völlige Auflösung Mönchs-Roth's noch so lang Aufschub, bis Propst Melchior abgetreten und in der Grafschaft Öttingen Graf Ludwig XVI., der die allgemeine Protestantisirung in seinem Landestheile durchführte, zur Regierung gelangt war. Melchior Röttinger legte wirklich am 5. Jan. 1556 nach vierzigjähriger löblicher Verwaltung sein Amt nieder; schon im folgenden Jahre ging er, der letzte katholische Propst von Mönchs-Roth, zur ewigen Ruhe29).

5. Protestantisirung und Auflösung des Klosters Mönchs-Roth.

Auf Melchior Röttinger folgte in der Propstei Mathias Langenmeier, im Anfange seiner Amtsführung mit seinem Convente noch fest zur katholischen Religion haltend30), bis Graf Ludwig, unter Schutz und Beihilfe benachbarter Fürsten, die Protestantisirung des Klosters durchzusetzen wußte. Am 13. März 1558 kam nämlich der Graf, umgeben von Theologen und weltlichen Räthen der Fürsten zu Pfalz-Neuburg, Brandenburg-Onoldsbach und Wirtemberg, persönlich nach Mönchs-Roth, des Vorhabens, "herrn probst Mathiam, priorem vnd convent daselbsten (welche bis anher noch in bapstlicher religion vnd anderer vnordnung gestecket) ... zu reformiren vnd allda cristliche, Gottes wort, der Agspurgischen confession vnd aufgerichtem religionsfrieden gemeße ordnung aufzurichten."

Als nun der Graf "derohalben inen stattliche vnd ausfierliche vnd gnugsame vrsachen fürhalten vnd anzaigen lassen, haben probst, prior vnd convent sich zu vnterreden begert, vnd nach gehaltner vnterredung, genommem bedacht vnd gehabtem rath freywilligklich, vngezwungen vnd vngedrungen auf beschehen fürhalten vnd anzaigen vf Sonntag Oculi den 13. Martii fürtragen vnd rothunde one ainichen anhang vermelden lassen vnd samet vnd sonderlich zugesagt vnd versprochen":

"Erstlichen, daß sie vnsern gnedigen herrn [den Grafen] vermög des reichsabschids vnd religionsfrieden an der vorhabenden cristlichen ordnung nit allain nit hindern, oder etwas darwider fürnemen, beratschlagen oder practiciren, sonder dieselbig so viel an inen befürdern, die Messe vnd andere misbreuch fallen lassen, sich deren nit mehr im Closter vnd desselben zugehörigen pfarren oder pfrienden gebrauchen, sonder in den kirchen mit lesen vnd singen, auch in ander weg sich halten vnd erzaigen wollen, wie inen derhalb durch ire gnaden ein cristliche ordnung de tempore fürgeschrieben vnd zugestellt würdew";

"am andern, die administration belangend, seinen sie zu nuz vnd aufnemen des closters wol zufrieden, das ire gnaden ain erlichen stattlichen ansehenlichen mann zu ainem vogt in das closter verordnen, welcher neben ime probst, prior vnd convent ain vleißigs aussehen haben solle, damit göttlich, cristenlich, zichtig vnd erberklich haußgehalten vnd alle ding ordenlich vnd wol geregirt vnd verwaltet werden. Derselbig vogt soll auch alles einnemens vnd ausgebens ein wissen haben, vnd one sein vorwissen er der probst oder convent nichts handeln, einnemen noch ausgeben;"

"zum dritte, dieweil auch er probst, prior vnd convent vermög des Reichsabschids von des Ordinarii jurisdictione de facto absolvirt vnd sich ainicher glübt nit weiter zu befaren haben, ist des probsts, prior vnd convents vnderthenig begeren, im val inen derhalben vom Ordinario, Visitatore oder anderm disem desgleichen dem abschid entgegen etwas beschwerlichs begegnen oder zugemuet wurde, ... das vnser gnediger herr sy samentlich genedigklich schüzen, schirmen vnd inhalt des abschids sich verhalten sollen";

"fürs vierdt, vnd dieweil vnser gnediger herr ir conscientiam vnd gewissen für ir person zu beschweren nit gemaint, auch sy sich der religion halben wie vorstet erpotten, die ordnung, wie es ire gnaden mit singen vnd lesen in der kirchen zu gebrauchen, anrichten vnd ordnen würden, zu halten, begeren sie dagegen, daß inen, oder welcher vnter inen welle, freigelassen werde, über solche ordnung auch in iren zellen sich weiter zu üben, vnd nichts weniger jeclichem freigelassen werde, zu der waren vnd vnser religion der Augspurgischen confession zu treten, dieselben anzunemen, weiter zu studiren oder sein wesen mit haushaltung oder in ander weg anzuordnen vnd zu verendern, wie jetweder durch Gott ermant vnd seins gewissen halben vnversert thun möchte."

Auf diese Wünsche und Anträge ging Graf Ludwig gern ein; durch eine von beiden Theilen am 14. März 1558 gefertigte Urkunde wurde das Uebereinkommen besiegelt31), in welchem der gefügige Propst und Convent von Roth ohne Zweifel einen willkommenen Weg erblickte, der Satzungen des alten Glaubens und des klösterlichen Jochs sich auf leichte Weise entledigen zu können. Die abgefallenen Mönche wurden theils auf protestantische Pfarreien befördert, theils blieben sie gegen Bezug von Leibgedingen im Kloster vereinigt. Mathias Langenmaier erhielt im Jahre 1560 als Nachfolger in der protestantisch geformten Propsten Georg Hummel, den letzten Propst von Roth, welcher im Jahre 1564 die protestantische Pfarrei daselbst übernahm32).

Von den Einkünften Mönchs-Roth's gründete Graf Ludwig einen Stipendien-Fond von 13.040 Gulden für sechs untere Stipendiaten zu je 34 Gulden 50 kr., und für sechs obere Stipendiaten zu je 72 Gulden33).

Nachdem Kaiser Ferdinand II. das Restitutions-Edikt vom 6. März 1629 erlassen hatte, wurde auch die Wiedergewinnung des erst nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 eingezogenen Klosters Roth für katholischen Besitzstand angestrebt und mit dem Erfolge durchgeführt, daß Papst Urban VIII. am 10. August 1630 dem Bischofe Heinrich von Augsburg die Einkünfte des Klosters auf zehn Jahre überließ34). Mit dem Westfälischen Frieden aber fiel es wieder in den Besitz der Grafen von Öttingen zurück und blieb säcularisirt.

6. Klosterkirche. Die Klostergebäude von Mönchs-Roth sind abgebrochen, jedoch die Kirche der heil. Apostel Petrus und Paulus, an deren südliche Seite jene Gebäude angefügt gewesen waren, steht noch. Das Langhaus der Klosterkirche, dessen Entstehung in das 15. Jahrhundert fallen mag, ist ein für sich bestehender Bau; der Chor ist aus wahrscheinlich spätern Um- und Anbauten zusammengesetzt, welche ihm ein mißgestaltetes Aussehen geben. Durch eine gothische Vorhalle tritt man von West her in das einschiffige Langhaus; links an derselben führt eine Treppe in den Thurm, rechts in den ehemaligen Orgel-Chor, dessen Brüstung jetzt noch gothische Ornamente zeigt. Von den Seitenwänden weg treten starke Pfeiler in die Kirche, an welchen ehemals die Altäre standen, von denen sich nur zwei gemauerte Mensen auf der Epistel-Seite erhalten haben. Die Nordwand ist von drei Fenstern durchbrochen, jedes derselben durch zwei Pfosten in drei Fächer getheilt, welche mit einfachem Maßwerke schließen. Die Südwand hatte ursprünglich, da an sie das Kloster angebaut war, keine Fenster; erst nach dem Abbruche des letztern wurden ganz einfache Fenster mit Spitzen eingesetzt. Die Rippen des gothischen Netzgewölbes, mit welchem das Langhaus eingedeckt ist, sind nun weggeschliffen.

Der Chor, durch eine wahrscheinlich später vorgebaute oder wenigstens in ihre jetzige Gestaltung gebrachte Quermauer vom Langhause getrennt, ist in zwei Theile geschieden; auf der Epistel-Seite nämlich erhebt sich, in gleicher Flucht mit der Südmauer der Kirche, der Chor der Mönche; neben demselben nach Norden aber steht, kürzer als der Chor, doch unter Einem Dache mit ihm, eine ehemalige Kapelle, gegenwärtig als Sakristei benützt. Den Mönchs-Chor deckt ein gothisches Rippengewölbe; fünf Fenster, je durch einen Pfosten in zwei Felder getheilt, mit einfachem Maßwerke, spenden Beleuchtung. Es steht in ihm noch der alte, massive Altarstock mit zerstörtem Sepulcrum, über ihm ein schöner Crucifuxus aus dem 15. Jahrhunderte mit Maria und Johannes; neben dem Altare, auf der Evangelien-Seite, ein Sakrament-Gehäuse, auf einer Säule stehend, zu beiden Seiten je ein Engel in Leviten-Kleidung, über dem Tabernakel das Ecce panis angelorum und ein Veronica-Bild, neben ihm je ein Mann, der eine ein Spruchband mit erloschener Schrift, der andere einen in zwei leere Felder getheilten Schild tragend, unter dem Tabernakel die Jahreszahl 1486; zu beiden Seiten an der Wand die Chorstühle der Mönche mit geschnitzten Figuren und schönen gothischen Ornamenten. Vom Thurme an der nordwestlichen Ecke der Kirche, der wahrscheinlich gleichzeitig mit dieser gebaut wurde, steht nur noch der Unterbau, in welchem zwei Glocken hängen35).

Am 20. und 21. Okt. 1486 ertheilte Ulrich, Bischof von Adramytt, Weihbischof von Augsburg, der Kirche, dem Chore, den Kapellen und Altären des Klosters die Consekration.

Die Klosterkircvhe wird gegenwärtig zur Abhaltung der protestantischen Leichen-Gottesdienste und manchmal auch der sonntägigen Vormittags-Gottesdienste der Pfarrei Mönchs-Roth benützt.

Pfarrei Mönchs-Roth.

Die Pfarrei Mönchs-Roth wird in Urkunden selten genannt; daher wir nur wenige Nachrichten über dieselbe besitzen. Als sicher dürfte anzunehmen sein, daß die Pfarrei Roth dem Kloster Roth einverleibt war und von diesem durch Präsentation von Weltpriestern besetzt wurde; wenigstens erscheint noch am 10. März 1552 ein Weltpriester als plebanus in Rott36). Mit Auflö-sung des Klosters Roth und Protestantisirung der Pfarrei im Jahre 1558 zogen die Grafen von Öttingen das Patronat-Recht der Pfarrei an sich.

Die Pfarrei Mönchs-Roth umfaßte in katholischer Zeit einen weit ausgedehnten Pfarrsprengel, welcher wahrscheinlich in der Hauptsache mit dem gegenwärtigen Sprengel der protestantischen Pfarrei Mönchs-Roth zu-sammenfällt. Es waren nämlich Zugehörungen der Pfarrei Mönchs-Roth:

1. Dieterstetten, 118 S., 1/2 St. nördl. In Dietrichsteten besitzt Kloster Hirschau am 11. Jan. 1342 eigene Leute. Am 28. Febr. 1431 kauft Kloster Roth von den Kindern Wilhelm Zobel's (zu Wilburgstetten) zwei Güter zu Dietrichstetten37).

2. Haselbach, 113 S., 1/2 St. nordwestl. Am 27. Juni 1467 tauschte das Spital zu Dinkelsbühel einen Hof zu Haselbach an Kloster Roth gegen des Klosters Wiesen am Furt zu Absbach38).

3. Winneten, 97 S., 1/2 St. nörd.

4. Wittenbach, 229 S. (199 Kath., 69 Prot.), 1/2 St. südöstl.

5. Burgstall-Höfe, 13 S., 1 1/2 St. südöstl. Einer dieser beiden Höfe mit 9 S. ist gegenwärtig katholisch. Der Weiler Burgstall gehörte in alter Zeit zur Pfarrei Minder-Offingen. Am 11. Juni 1467 aber incorporirte Bischof Peter von Augsburg die damals öde Weilerstätte Burgstall ("die unweit dem kloster Roth gelegene öde weilerstatt Burgstal"), welche wieder bebaut werden sollte, in die Pfarrei Mönchs-Roth39).

6. Gramstetten. Die Gramstetter Höfe gehörten in katholischer Zeit zum Pfarrsprengel Mönchs-Roth und waren Eigenthum des dortigen Klosters, welches am 28. Febr. 1431 "Die Wintmark zu Gramestetten" gekauft hatte40). Mit Aufhebung des Klosters kamen sie in den Besitz der Grafen von Öttingen, welche am 6. Juni 1708 die Gefälle aus denselben an den Deutschen Orden verkauften. Gegenwärtig sind beide Gramstetter Höfe von Katholiken bewohnt, welche in die Pfarrei Wilburgstetten gepfarrt sind. Wenn im untern Hofe Protestanten wohnen, gehören dieselben in die Pfarrei Greuselbach (s. ob. S. 431).

In die Pfarrei Mönchs-Roth sind gegenwärtig auch die Protestanten in den angrenzenden wirtembergischen Orten: Dambach mit Enchen-Hof, Goxhart, Regelsweiler, Strambach, Beerles-Mühle, Schnepfen-Mühle, Kaltenwag-Mühle, Kreut-Höfe, Winter- und Maxen-Höfe, eingepfarrt, deren katholische Bewohner der wirtembergischen Pfarrei Städtlen zugethan sind41). Auch diese Orte gehörten in katholischer Zeit nach Mönchs-Roth, vielleicht mit Ausnahme des Weilers Dambach, welcher nach Thannhausen pfärrig gewesen zu sein scheint42).

Die im Pfarrsprengel Möchs-Roth wohnenden Katholiken, gegenwärtig in Mönchs-Roth 74, in Burgstall 9, in Dieterstetten 7, in Wittenbach 199, sind in die katholische Pfarrei Wilburgstetten eingepfarrt (s. ob. S. 431). In Mönchs-Roth wohnen auch 213 Juden.

Die Pfarrkirche von Mönchs-Roth, ehemals dem heil. Oswaldus geweiht, hat ihren Chor im alten, weiten Thurme, in welchem vier Glocken hängen43).

Außerhalb des Dorfes Roth, am Wege nach Wittenbach, steht noch ein Denkmal aus katholischer Zeit, nämlich ein aufgemauerter Bildstock mit einem Stein-Relief aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhundertes, Christus das Kreuz tragend, mit Simon von Cyrene, wahrscheinlich Rest eines Kreuzweges.


1 Hermannus de Liningen et vxor eius Adala et Diemo comes de Bratseleden dederunt centum hubas in Rotha et circumiacentibus villulis pro se et omni cognatione sua Deo et beato Petro in monasterio Hirsaugiensi, ea videlicet conditione, vt providente eiusdem monasterii abbate seruicium Die secundum regulam sancti Benedicti ibidem instituatur. Codex Hirsaugiensis, herausg. in der Bibliothek des literar. Vereins in Stuttgart 1, 1843, S. 49. 50.
2 Decrevimus et cum convenientia totius capituli nostri statuimus, vt de cetero confrater noster rotensis prepositus sit obediens vobis et post vos successoribus vestris, et ad omnia sibi consuetudinaria iniuncta devotus et subiectus, vt quilibet diecesis vestre prelatus, vosque sibi versa vice in omnibus eandem honirificentiam exhibeatis, quam iure tenemini exhibere aliis diecesis vestre prelatis. Urk. Abt Eberhart’s an Bischof Sifrid und das Kapitel zu Augsburg, M. B. 33 a, 61.
3 – dilecto fideli nostro Rudolfo preposito et conuentui de Rota promisimus constanter et laudavimus, ut aduocatiam dicti claustri nulli hominum conferre debeamus titulo feudi vel pignoris aut donationis, vel a nobis et imperio cuiuscunque ingenii versucia alienare, indulgentes et pia deliberatione conferentes dictis preposito et conventui, ut quemcumque voluerint ex officiatis nostris, ipsis eligere debeant in defensorem, a quo si sauciati fuerint, alium officiatum nostrum eligent defensorem. Urk. König Heinrich’s VII., act. apud Nordelingen XIII. Kal. Aug., indict. XV., 1227, abschriftl. in Wallerstein.
4 Conclus.-Schrift Öttingen-Spielberg gegen Öttingen-Wallerstein, Beil. nr. 33. Das Datum corrigirt nach Böhmer Reg. Imp.
5 Urk. König Rudolf’s, gegeben zu Nürnberg am 10. Dec. 1274, in der 3. Römer-Zinszahl, in deutscher Uebersetzung zu Wallerstein.
6 Urk. König Ludwig’s, geben ze München an vnser frawentag als sie ze himel enphangen wart 1325, abschriftl. in Wallerstein.
7 Urk. abschriftl. ib.
8 Urk. abschriftl. ib.
9 Urk. Kaiser Ludwig’s, geben zu Ulm an sant Jakobs-Tag (25. Juli) 1340, in welcher er sich der übernommenen Ablösungssumme wegen dem Propste verschreibt; abschriftl. in Wallerstein.
10 Urkk. abschriftl. ib.
11 s. unten Pf. Segringen.
12 Urk. abschriftl. in Wallerstein.
13 Qui (Fridericus abbas) in concilio Constantiensi personaliter constitutus multum pro libertate monasterii conseruanda, maxime contumaciam et inobedientiam fratrum in Roth et Richenbach compessendam laborauit. Cod. Hirsaug. 1. c. 16.
14 – premissum juramentum tanquam vinculum iniquitatis in graue preiudicium dicte prepositure ad malum exemplum et scandalum plurimorum cessisse et cedere illudque nullum fuisse et esse, teque ac successores tuos dicte prepositure prepositos, si forsau ad simile juramentum eos arctari contingat, ad illius observantiam non teneri.
15 Bulle Papst Pius II. an Propst Wilhelm von Roth, dat. Mantue Kal. Jul. 1459, in Öttingen.16 Urk. abschr. in Wallerstein.17 Ad vltimum fessus senio (Rupertus abbas), cum labori tanto non sufficeret, absolui peciit et impetrauit preposituramque Rothe a fratribus, vnde sustentarentur quoad viueret, accepit. Per annos igitur aliquot ibi laboriose viuens etc.  Cod. Hirsaug. 1. c. 11.    18 -- abbacia se abdicauit et ad sustentationem vite sue preposituram Rothe a fratribus accepit. Ibi ad dimidium fere annum in merore viuens et lacrimis, quarto nonas Junii de hac domo luteo transiuit ad eternam, que est in celestibus.  Ib. 12.    19  Urk. in München.  20  Dinkelsbühler Spital-Urk. in München; s. unten S. 507.    21  Urk. abschr. in Wallerstein   22  Urk. in Öttingen und München23 Ötting. Mat. 4, 171.  24  Urkk. in Öttingen.    25  Urkk. ib. 26  Georgius, 30. abbas Hirs., eligitur anno 1482, vir placidus et pius in conuersatione plurimum aedificatorius, praefuit annis 2 minus 20 diebus tam vtiliter quam religiose, curam abbatialis dignitatis resignans, cum per annos ferme 13 praepositurae in Roth prius praefuisset. In vtroque statu laudabiliter et cum fructu praesedit. Cod. Hirsaug. 1. c. 17.27  Urkk. in Wallerstein.28  Ötting. Mat. 4, 177.29  Im Langhause der Klosterkirche zu Mönchs-Roth befindet sich rechts an der Wand ein Grabdenkmal von Sandstein mit dem lebensgroßen Bilde des Propstes Melchior in vollem Ornate, mit Stab und Mitra; um den Stein läuft die Schrift: Anno a nativitate domini MDXXXXXVII obiit reuerendus in Christo pater et dominus Melchior Retinger natus ... h. monasterii Rot ... cuius anima requiescat in pace amen. Der Gebrauch der Pontifical-Kleidung war dem Propste Melchior und seinen Nachfolgern vom Papste Clemens VII. am 25. April 1533 bewilligt worden. Urk. in Öttingen.30  Graf Ludwig klagte darüber in einem Schreiben vom 24. Dec. 1557 an Pfalzgraf Otto Heinrich zu Neuburg, wobei er den Propst zugleich ärgerlichen Lebens und verderblichen Haus-haltens beschuldigt, gebr. in T. F. Karrer's Gesch. der luth. Kirche des Fürstenth. Öttingen, in der Zeitschr. für die ges. luth. Theologie und Kirche von Rudelbach und Guericke, Jahrg. 1855, S. 670 ff.31  Urk. in Öttingen32  Ötting. Mat. 4, 172.33  Karrer 1. c. 658.34  Braun, Gesch. der Bisch. von Augsb. 4, 159.35  Auf der größern steht in lateinischen Majuskeln:Lavcvs. Marcvs. Mathevs. Johannes. hos ich. Lavx Zotman gos. Anno Domini 1524.Auf der kleinern in sehr undeutlichen, verschwommenen gothischen Minuskeln:Ave Maria gracia plenna. Lavx Zotman gos mich, anno Domini 1527. Die dritte Glocke, die kleinste, kam in die Pfarrei; s. unt. S. 490.36  Urk. der Deutschordens-Commenth. Öttingen, in Nürnberg.37  Urkk. abschr. in Wallerstein.38  Urk. abschr. ib.39  Urk. in Öttingen.40  Urk. abschr. in Wallerstein.41  Statist. Beschr. der prot. Pfarreien im Kgr. Bayern, Nürnb. 1865, S. 17.42  Eine Urkunde vom 29. Nov. 1479 in Öttingen führt als Orte, in welchen Kloster Mönchs-Roth alle Zehente zu haben habe, auf: Regelsweiler, Munchsrott, Gachshart, Brinstat, Kind-rot, Strampach, Newenhof, Stocken, Vtenbach (Wittenbach), Dietrichsteten.43  Sie haben, von der größten zur kleinsten, folgende Inschriften:1. Ave Maria (geschr. ariam) gracia. 1498 iar gos mick Peter Gereis von Avgspvrg. Zwischen den einzelnen Worten finden sich Gestalten von Menschen, Thieren, Blumen, u. A.2. Ave. 1498 gos mich Peter Gereis von Avgspvrg.3. Pater noster qwi es in czelis sctificetur. Anno domini 1527. Diese Glocke stammt aus der Klosterkirche.4. 1498 iar gos mich Peter Gereis von Avgspvrg.
Erstellt am 7. März 2004, ergänzt am 20. Januar 2015 durch Hans Ebert
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